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Welches Recht hat Vorrang

Dies ist eine Diskussion zu Welches Recht hat Vorrang innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 10:49
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Welches Recht hat Vorrang

Gesetzt dem Fall, ich werde von einem Verein betreut, in dem ich aber kein Mitglied mehr bin, und nun würde das Vorstandsmitglied, welches mich mit Beschuldigungen belastet hat, mein Grundstück betreten wollen, müßte ich das akzeptieren.
Steht Hausrecht über Vereinsrecht?
Vielen Dank für Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 12:52
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AW: Welches Recht hat Vorrang

Bitte nach den Forenregeln abändern!
A, B und C kann geholfen werden. Dir, Wir, Euch, Mir und Ich nicht!
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 15:26
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AW: Welches Recht hat Vorrang

Zitat:
werde von einem Verein betreut
Wie soll man das verstehen ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 16:16
V.I.P.
 
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AW: Welches Recht hat Vorrang

Ich nehme an, es geht um einen Betreuungsverein und um jemanden, der unter Betreung steht? Dann kommt es auf den Umfang der Betreuung an, was der Betreuer darf und was nicht.

Mit Vereinsrecht hat das nichts zu tun, da geht es um Betreuungsrecht. Da bist Du hier im völlig falschen Unterforum.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 21:42
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AW: Welches Recht hat Vorrang

Sorry, also A wäre in unserem Verein Mitglied gewesen, wird nun bis Mitte des Jahres von dem Verein betreut ohne Mitglied zu sein:
In unserem Fall hätte sich A aber inzwischen Rechtshilfe geholt und es wäre tatsächlich so , dass Hausrecht über dem Vereinsrecht steht.
Danke an alle, die geschrieben haben, bitte den Formfehler zu entschuldigen
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