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Wechsel Vorstand Förderverein - keine Kassenberichte & Mitgliederversammlungen

Dies ist eine Diskussion zu Wechsel Vorstand Förderverein - keine Kassenberichte & Mitgliederversammlungen innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 11:33
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Wechsel Vorstand Förderverein - keine Kassenberichte & Mitgliederversammlungen

Folgende Konstellation:

Förderverein des Kindergartens, Vorstand besteht aus 1. Vorsitzendem und Kassierer.

In den letzten Jahren wurden keine Kassenberichte erstellt und Mitgliederversammlungen durchgeführt (angeblich wegen mangelnder Teilnehmerzahl). Die letzten dokumentierten Beschlüsse liegen einige Jahre zurück.

Kinder des 1. Vorsitzender und Kassierer sind inzwischen nicht mehr im Kindergarten, die Ämter sollten bereits seit einiger Zeit übergeben werden, es wurde aber keine Mitgliederversammlung einberufen. Ein Versuch der Übergabe ist gescheitert, da zwei Interessierte das Thema zu undurchsichtig war.

Buchhaltung mehr schlecht als recht, z.B. fehlende Belege, Kassenberichte, Kassenprüfungen, Beschlüsse. Entlastung des Vorstandes hat seit Jahren nicht mehr stattgefunden. Vorstand ist noch im Vereinsregister eingetragen.

Es haben sich nun neue Interessierte gefunden, die die Tätigkeit des Vorstandes übernehmen würden.

Folgende Fragen:

1) Muss die Abwahl & Neuwahl des Vorstandes durch eine Mitgliederversammlung erfolgen oder gibt es noch Alternativen? Das Interesse des derzeitigen Vorstandes eine Mitgliederversammlung ein zu berufen ist mehr als gering. Wie viele Mitglieder müssten bei einer Abwahl-/Neuwahl des Vorstandes überhaupt anwesend sein müssen, damit die Wahl beschlussfähig ist? Muss der alte Vorstand anwesend sein? Was kann man unternehmen, wenn dieser sich weigert?

2) Wie sieht es mit der Haftung des alten/neuen Vorstandes aus? Besteht die Möglichkeit den alten Vorstand wg. der Unstimmigkeiten und fehlenden Kassenberichte nicht zu entlasten und somit die Haftung des alten Vorstandes für die Tätigkeiten bis zur Übernahme durch einen neuen Vorstand aufrecht zu erhalten? Bleibt der neue Vorstand für Tätigkeiten vor seiner Amtszeit von Haftungen ausgeschlossen, oder übernimmt er auch diese für die zurückliegenden Zeiten?

3) Wie sollte die Übergabe erfolgen? Auflistung aller fehlenden Unterlagen, Unstimmigkeiten in Kasse, etc. mit Unterschrift alter & neuer Vorstand? Kassenbericht für Übergabe erstellen mit Hinweis, dass alter Vorstand nicht entlastet ist, bzw. mit Unstimmigkeiten übernommen wurde?

Oder sollten man als neuer Vorstand besser die Finger davon lassen, was für den Förderverein aber sehr schade wäre...

Wir hoffen hier Antworten zu finden...

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 18:43
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AW: Wechsel Vorstand Förderverein - keine Kassenberichte & Mitgliederversammlungen

Hallo,
Zitat:
Zitat von odi200
1) Muss die Abwahl & Neuwahl des Vorstandes durch eine Mitgliederversammlung erfolgen oder gibt es noch Alternativen?
Grundsätzlich wird der Vorstand durch Beschluss der Mitgliederversammlung bestellt (§ 32 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die MV ist dann auch für den Widerruf der Bestellung zuständig.
Die Satzung kann hierzu allerdings auch etwas anderes bestimmen - also: Satzung studieren!
Zitat:
Zitat von odi200
Wie viele Mitglieder müssten bei einer Abwahl-/Neuwahl des Vorstandes überhaupt anwesend sein müssen, damit die Wahl beschlussfähig ist?
Es müssen soviele Mitglieder anwesend sein, dass eine gegebene Beschlussfähigkeitsbedingung der Satzung erfüllt ist. Enthält die Satzung keine solche Bedingung, genügt die Anwesenheit eines einzigen Mitgliedes.
Zitat:
Zitat von odi200
Muss der alte Vorstand anwesend sein?
Nein.
Zitat:
Zitat von odi200
Was kann man unternehmen, wenn dieser sich weigert?
Wenn der Vorstand nicht erscheint, kann ein Versammlungsleiter aus den anwesenden Mitgliedern bestimmt werden. Das gilt auch, wenn die Satzung vorschreibt, dass der Vorstand zur Versammlungsleitung berufen ist.
Hintergrund: Es ist nicht hnzunehmen, dass der Vorstand durch Fernbleiben von der Versammlung diese absichtlich beschlussunfähig macht.

Oder meintest du, was man tun kann, wenn der Vorstand es unterlässt, eine fällige MV einzuberufen?
Dann kann man gemäß § 37 BGB vorgehen ("Berufung auf VErlangen einer Minderheit")
Zitat:
Zitat von odi200
2) Wie sieht es mit der Haftung des alten/neuen Vorstandes aus? Besteht die Möglichkeit den alten Vorstand wg. der Unstimmigkeiten und fehlenden Kassenberichte nicht zu entlasten und somit die Haftung des alten Vorstandes für die Tätigkeiten bis zur Übernahme durch einen neuen Vorstand aufrecht zu erhalten? Bleibt der neue Vorstand für Tätigkeiten vor seiner Amtszeit von Haftungen ausgeschlossen, oder übernimmt er auch diese für die zurückliegenden Zeiten?
Es besteht nicht nur die Möglichkeit, sondern beinahe die Verpflichtung, einem Vorstand die Entlastung zu verweigern, wenn es größere Unstimmigkeiten gibt. Es wäre geradezu töricht, den Vorstand in einer solchen Situation zu entlasten. Dadurch entkäme dieser seiner möglichen Haftungspflicht und der Verein wäre der Dumme.
Die Vorstandsmitglieder können auch einzeln entlastet bzw. nicht entlastet werden und es ist auch möglich die Vorstandsmitglieder nur bzgl. bestimmter Umstände nicht zu entlasten. Solche selektiven Entlastungen müssen selbstverständlich sorgfältigst protokolliert werden.

Vorstandsmitglieder haften höchstens für Handlungen bzw. Unterlassungen, die während ihrer Amtszeit begangen wurden. Sie übernehmen keine Alt-Haftung von früheren Vorstandsmitgliedern.
Sie sind allerdings verpflichtet, etwaige Verfehlungen ihrer Vorgänger nach Möglichkeit aufzuklären und die notwendigen Maßnahmen gegen jene zu ergreifen. Unterlassen sie dieses, dann können sie wegen dieser Unterlassung in die Haftung geraten.
Zitat:
Zitat von odi200
3) Wie sollte die Übergabe erfolgen? Auflistung aller fehlenden Unterlagen, Unstimmigkeiten in Kasse, etc. mit Unterschrift alter & neuer Vorstand? Kassenbericht für Übergabe erstellen mit Hinweis, dass alter Vorstand nicht entlastet ist, bzw. mit Unstimmigkeiten übernommen wurde?
In einer solchen Situation sollte die Übergabe keinesfalls unter vier Augen stattfinden. Es sollten statt dessen immer Zeugen anwesend sein.
Es ist auch eine gute Idee, die übergebenen Unterlagen und Gelder zu protokollieren und unterschreiben zu lassen, sofern dies möglich ist.
Zitat:
Zitat von odi200
Oder sollten man als neuer Vorstand besser die Finger davon lassen, was für den Förderverein aber sehr schade wäre...
Das wird man selbst entscheiden müssen. Ein Zuckerschlecken wird es wohl nicht werden, aber mit hinreichend Idealismus ist es zu schaffen.

JotEs
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  #3 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 19:15
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AW: Wechsel Vorstand Förderverein - keine Kassenberichte & Mitgliederversammlungen

Zitat:
In den letzten Jahren wurden keine Kassenberichte erstellt und Mitgliederversammlungen durchgeführt (angeblich wegen mangelnder Teilnehmerzahl). Die letzten dokumentierten Beschlüsse liegen einige Jahre zurück.
Daraus könnte man vermuten, dass die Amtszeit des Vorstandes längst abgelaufen ist.
Was steht in der Satzung zur Länge der Amtszeit und wann war die letzte Wahl ?

Enthält die Satzung die Übergangsklausel:
Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt ?

Je nach der Antwort ist evtl. keine Abwahl erforderlich.

__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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