Dies ist eine Diskussion zu VS teilt Verein und dessen Vermögen innerhalb des Forums Vereinsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| VS teilt Verein und dessen Vermögen In einem fiktiven gemeinnützigen Musikverein, der drei Musikschulen betreibt ereignet sich folgendes: Der Vorstand stellt im Laufe seiner Amtszeit fest, das ihm seitens der Mitgliederversammlung nicht mehr ausreichend Vertrauen entgegen gebracht wird. Er muss um seine Wiederwahl fürchten. Auf der Jahreshauptversammlung stellt sich nur ein Mitglied zur Wiederwahl, es findet ein weitgehender Wechsel im Vorstand statt. Zum Ende der Versammlung unterrichtet die Leitung einer der drei Musikschulen die MV darüber, dass diese Musikschule nicht mehr Bestandteil des Vereins sei. Sie sei seit drei Monaten einem eigenen Verein zugehörig. Entsprechend seien auch sämtliche Mitarbeiter und Musikschüler nun dem neuen Verein zugehörig, wie auch alle Einrichtungsgegenstände, Musikinstrumente und Lehrmittel. Auf Nachfrage stellt sich heraus, dass das einzige VS-Mitglied, welches sich hat wiederwählen lassen, von diesen Vorgängen keine Kenntnis hatte. Es wird außerdem darüber informiert, dass die VS-Mitglieder, die sich nicht zur Wiederwahl gestellt haben, nun Vorstandsämter im neu gegründeten Verein bekleiden. Am Tag drauf treffen sich der alte und der neue VS zu einer Übergabe von Geschäftsunterlagen. Auf diesem Treffen stellt sich heraus, dass der alte VS mit dem neuen Verein vertragliche Regelungen auch über die Teilung des Vereinsvermögens getroffen hat und eine Auszahlung von 1/3 des gesamten Vereinsvermögens auf das Konto des neuen Vereins (dessen Interessen sie als VS-Mitglieder auch vertreten)bereits abgeschlossen ist. Fast beiläufig wird der neue Vorstand auch noch darüber unterrichtet, dass die Kassenbelege aus den Monaten vor der Teilung komplett verschwunden seien, diese müssen wohl entwendet worden sein. Nun stellen sich für den neugewählten VS des Ursprungsvereins ganz viele Fragen: Die Vorstandsbeschlüsse und die daraus resultierenden vertraglichen Regelungen, die für die Teilung nötig waren, sind offenbar vorbei an den §§ 28 und 32 des BGB gefasst worden, da ein VS-Mitglied hiervon keine Ahnung hatte. Welche Möglichkeiten der Anfechtung gibt es? Sind solche Beschlüsse überhaupt von einem Vorstand zu treffen? Muss so etwas nicht nach den Vorschriften des UmwG geschehen, welches meinem Verständnis nach eine Beschlussfassung der MV mit einer 2/3 Mehrheit voraussetzt? Wie sollte auf die verschwunden Kassenbelege regiert werden? Welche Möglichkeiten und Wege kann bzw. muss der neue VS einschlagen, um am Ende nicht womöglich selbst für die Vorgänge zu haften? Läuft ein gemeinnütziger Verein nicht Gefahr, diesen steuerbegünstigten Status zu verlieren, wenn er ein Drittel seines Vereinsbesitzes abgibt, anstatt die Mittel für die satzungsmäßig festgeschriebenen Zwecke zu verwenden? Vielen Dank für eure Meinungen. |
| ||||||
| AW: VS teilt Verein und dessen Vermögen Haha, so unverforen und dreist kann niemand sein. Ohne Satzungskenntnis (Bildung, Aufgaben und Kompetenzen Vorstand, MV, Mitgliedschaft, Auflösung) schwebt ein Vorbehalt über allem folgenden. Ich schreibe mal, wie es wahrscheinlich wäre. Zitat:
Zitat:
Was ist dazu (in aller Kürze) zu sagen? 1. Der Vertrag ist unwirksam, wenn § 181 BGB eingreift. Ich bin geneigt, über eine Unwirksamkeit des Vertrags selbst dann nachzudenken, wenn § 181 BGB nicht eingreift. Sofern die Vertreter auf beiden Seiten die Umstände kannten... Eine solche Kollusion (sagen wir mal kurz: Verschwörung) führt zur Nichtigkeit des Vertrags. Selbst wenn es teilweise an Kollusion mangelt, könnte ultra vires (eine für den anderen Verein evidente Überschreitung der Vertretungsmacht im Innenverhältnis) dazu führen, dass der Vertrag nicht den Ursprungsverein (sondern die Vorstandsmitglieder persönlich) bindet. 2. Der Vertrag stellt eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht des alten Vorstands gegenüber dem Ursprungsverein dar. 3. Die Übereignung der Gegenstände könnte eine Unterschlagung darstellen. 4. Die Kassenbelege könnten durch Diebstahl, eher aber durch Urkundenunterdrückung verschwunden sein. 5. Den alten Vorstand würde man anzeigen wegen Untreue und ggf. Unterschlagung sowie Urkundenunterdrückung. Sowie "unbekannt" wegen Diebstahls der Kassenbelege. 6. Den alten Vorstand würde man auf Auskunft und Rechnungslegung sowie Schadensersatz verklagen. Das müsste man sogar. Ganz zu schweigen vom ggf. drohenden Verlust der Gemeinnützigkeit bei Nichtverfolgung der Ansprüche. 7. Den neuen Verein würde man auf Rückzahlung und ggf. Herausgabe der unterschlagenen Gegenstände verklagen. Das müsste man sogar. Ganz zu schweigen vom ggf. drohenden Verlust der Gemeinnützigkeit bei Nichtverfolgung der Ansprüche. Zitat:
SEHR unwahrscheinlich. Zitat:
Man kann die ehemaligen Vorstandsmitglieder in aller Kürze und mit kurzer Frist aufforderun, die Belege herauszugeben, andernfalls man Strafanzeige erstatten werde (siehe oben) und Klage erheben. Und zwar gegen die Vorstandsmitglieder persönlich. Die Untreue kann man da gleich mit aufnehmen. Zitat:
Zitat:
Die wichtigste Frage wurde nicht gestellt: Sollte man sich das antun?
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
| |||
| AW: VS teilt Verein und dessen Vermögen Ich stimme der Auffassung von Soliton zu. Es liegen strafbare Handlungen vor, die von Soliton benannt sind. Daher sind die Verträge anfechtbar. Nach 2 - 4 Jahren Prozessdauer dürfte vom Vermögen beider Vereine nicht mehr viel vorhanden sein. |
| |||
| AW: VS teilt Verein und dessen Vermögen Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Vorstand sowas heimlich durchziehen kann und frage mich daher, wie "sowas" legal machbar wäre. Das mindeste dürfte eine vorherige Satzungsänderung gewesen sein. Oder durfte der Verein nach dem Vereinszweck gar keine Musikschulen unterhalten und war zum Abbau gezwungen ? Was war der Vereinszweck ? @knietief Gab es vorher Satzungsänderungen, deren Sinn vielleicht nicht sofort durchschaubar war ? Wurde die Zuständigkeit des Vorstandes erweitert ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
| |||
| AW: VS teilt Verein und dessen Vermögen Zitat:
Ob man sich allerdings die Nerverei antun will... Meinst Du Anfechtbarkeit im technischen Sinne oder im Sinne von "letztlich unwirksam"? Anfechtbarkeit im technischen Sinne sehe ich noch nicht.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
| |||
| AW: VS teilt Verein und dessen Vermögen Zitat:
Um "sowas" legal zu machen, müsste die Satzung dem Vorstand mindestens erlauben, Vermögen des Vereins frei an andere Vereine mit dem gleichen Zweck zu übertragen, und diese anderen Vereine müssten dann auch noch gemeinnützig sein. Diese Vorschrift müsste (angesichts der hier in Rede stehenden Höhe der Vermögensverschiebung) auch ausdrücklich erklären, dass der Vorstand dabei keine Rücksicht darauf nehmen muss, welche Folgen das für die weitere Zweckerfüllung des Vereins hat. Das liefe im Ergebnis darauf hinaus, den Vorstand in wesentlichen Teilen von der Vermögensbetreuungspflicht zu befreien. Natürlich KÖNNTE eine Satzung das erlauben (abgesehen von Bedenken dagegem, dass eine solche Erlaubnis die faktische Auflösung des Vereins zur Folge haben kann, worüber nur die Mitgliederversammlung entscheiden darf). Haben wir aber schon jemals so ein Beispiel gesehen? Ich bin deshalb vom wahrscheinlichen Fall ausgegangen.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
| |||
| AW: VS teilt Verein und dessen Vermögen Zitat:
|
| |||
| AW: VS teilt Verein und dessen Vermögen Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
| |||
| AW: VS teilt Verein und dessen Vermögen Danke für die umfangreichen Kommentare!!! Ausgeschieden aus dem fiktiven Ursprungsverein ist bisher niemand ... lediglich die Arbeitsverträge wurden alle betriebsbedingt gekündigt und neue Verträge zwischen Arbeitnehmern und dem neuen Verein gemacht. Hierzu wurde den dort Beschäftigten glaubhaft gemacht, dass andernfalls ihre Arbeitsplätze akut gefährdet seien. Vor allen anderen Vereinsmitglieder inklusive einem VS-Mitglied ist das ganze Geschehen tatsächlich geheim gehalten worden. Eine Satzungsänderung, die ein solches Handeln erlauben würde hat es nicht gegeben. Die betriebenen Musikschulen sind als Mittel zum Erfüllen der satzungsmäßigen Ziele explizit vorgesehen hier heißt es: "Um diese Zwecke zu verwirklichen, hat der Verein schulische Einrichtungen zu initiieren und zu unterhalten." |
| |||
| AW: VS teilt Verein und dessen Vermögen Das könnte einen Anfechtungsgrund für die neuen Arbeitsverträge geben (aber nur den Angestellten, nicht dem Ursprungsverein). Die daran vermutlich aber wenig Interesse haben, solange ihre wirtschaftliche Existenz nicht anderweitig gesichert ist (etwa durch Wiederanstellung im Ursprungsverein). Und die "Abwerbung" wäre zudem ein weiterer ersatzpflichtiger Schadensposten.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Software-Cluster teilt Wissen in Novosibirsk | Nachrichten: Wissenschaft | 22.09.2011 15:10 |
| Digitaler Graben teilt Deutschland | Nachrichten: Wissenschaft | 29.03.2011 15:00 |
| Wer teilt das Erbe | Erbrecht | 12.04.2010 13:53 |
| WG, Mitbewohner/in teilt Kündigung erst nach X Wochen mit | Mietrecht | 20.12.2006 16:27 |
| LSG: Auch nur treuhänderisch verwaltetes Vermögen ist eigenes Vermögen | Nachrichten: Recht & Gesetz | 17.05.2005 09:32 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios