Dies ist eine Diskussion zu VS: Beginn der Amtszeit nach Neuwahl innerhalb des Forums Vereinsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| VS: Beginn der Amtszeit nach Neuwahl in einem fiktiven Verein sieht sich der frisch gewählte VS veranlasst, schnellstmöglich eine aoMV einzuberufen. Dies wird außerdem lt. Satzung von ausreichend vielen Mitgliedern verlangt, die für eine Minderheitenbegehren von Nöten sind. Einen Tag, nachdem der VS seine Legitimation nach außen durch die entsprechende notarielle Beglaubigung und den Antrag ans Amtsregister vorangetrieben hat, werden die Einladungen zur aoMV satzungsgemäß in Form und Frist rausgeschickt. Zwei Tage vor der angesetzten aoMV lässt der ehemalige VS dem neuen VS über einen Anwalt telefonisch (?!) mitteilen, dass der neue VS nicht zur MV hätte laden dürfen, weil die Eintragung ins Vereinsregister noch nicht erfolgt ist, und somit keine gültigen Beschlüsse gefasst werden können. Als Begründung wird die Satzung zitiert, in der zum Amtsantritt des VS folgende (imo echt doofe) Formulierung enthalten ist: "Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt und ins Vereinsregister eingetragen worden sind." Die Auslegung dieser Bestimmung ist hier schon einmal zur Diskussion gestellt worden: offizieller Amtsantritt nach Vorstandswahl Nun zu meinen Fragen hierzu: 1. Wie hoch schätzt ihr das Risiko ein, dass Beschlüsse, die auf dieser fiktiven aoMV gefasst werden im nachhinein angreifbar sind? 2. Muss der fiktive Verein evtl. fürchten, dass der alte VS mit einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der aoMV aufkreuzt? 3. Ist nicht zumindest im Innenverhältnis mit der Annahme der Wahl durch den neuen VS die Vertretungsberechtigung zweifellos gegeben, also auch das Recht bzw. die Pflicht zu einer aoMV zu laden? 4. Zur Legitimation nach außen (z.B. bei der Bank etc.) reicht ja die notariell beglaubigte Kopie der neuen Vorstandsmitglieder auch - aber zur Einladung zur MV soll das nicht gelten? 5. Angenommen, das Minderheitenbegehren währe an den neugewählten VS gerichtet in der Überzeugung, dieser sei legitimiert ... ist nicht die aoMV aufgrund dessen auf jeden Fall beschlussfähig? Ich danke für eure Meinungen! |
| |||
| AW: VS: Beginn der Amtszeit nach Neuwahl Ich halte die Regelung in der Satzung für eindeutig. Die Einladung zur MV wäre wahrscheinlich ungültig, da nicht satzungsgemäß.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
| ||||||
| AW: VS: Beginn der Amtszeit nach Neuwahl Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Einsicht in alte Protokolle nach Neuwahl | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 07.10.2011 21:58 |
| Einsicht in alte Protokolle nach Neuwahl | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 05.10.2011 14:03 |
| Amtszeit nach Neuwahl bei AO MV | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 17.10.2010 09:33 |
| Neuwahl nicht nach Satzung | Vereinsrecht | 02.12.2008 19:04 |
| Wie schnell Neuwahl nach Rücktritt 1.Vorsitzende/r | Vereinsrecht | 28.11.2007 23:19 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios