Dies ist eine Diskussion zu Vorstandswechsel im Verein innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Vorstandswechsel im Verein Ein eingetr. Verein wählte kürzlich auf einer ord. MV einen neuen Geschäftsführer, der aber aus Zeitgründen noch nicht ins Vereinsregister eingetragen wurde. Eine kurze Zeit später tritt der 1. Vorsitzende aus persönlichen Gründen ab. Der stv. Vorsitzende übernimmt vorerst seine Aufgaben und soll diese auf Wunsch der übrigen Vorst.-Mitglieder bis zur nächsten regulären MV (in 5 Monaten) ausüben. Lt. Satzung sind der 1. Vorsitzende und der Geschäftsführer Vorstand im Sinne des § 26 BGB; stellvertretend der stv. Vorsitzende und der Kassenführer. Somit ergibt sich: Weder der (z.Zt.) amtierende Vorsitzende, noch der gegenwärtige Geschäftsführer sind im Vereinsregister als Vorstand nach § 26 eingetragen. Fragen: Können die beiden vorgenannten Personen den Verein bis zur nächsten ord. MV in 5 Monaten weiterführen? Haben beide entsprechende Befugnisse? Wie ist die korrekte Bezeichnung des amt. Vorsitzenden: "Amtierender Vorsitzender; kommissarischer Vorsitzender; stellvertretender Vorsitzender; oder Vorsitzender? Danke für Ratschläge. |
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