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Vorstandswahlen usw.

Dies ist eine Diskussion zu Vorstandswahlen usw. innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 22:13
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Vorstandswahlen usw.

Ein Verein will Mitglieder loswerden. Diese haben die nach deren Ansicht manipulierten Wahlen gerichtl. angefochten. Damals wurde ein Mitglied, welches ein halbes Jahr zuvor fristlos ausgetreten war, zum Mitglied erklärt und zur Wahl zugelassen, 2 Mitglieder der "Gegenseite" wurden als Nichtmitglieder deklariert und nicht zur Wahl geladen, um bestimmte Mehrheitsverhältnisse zu haben und die Wahl zu Gunsten der jetzigen Vorstandsschaft entscheiden zu können.
Dies wurde ger. angefochten, was noch offen ist. Das Gericht wollte den fristl. Austritt nicht anerkennen, die Frage Mitglied oder Nichtmitglied der beiden Anderen steht offen. Es gibt keine Mitgliederlisten, alles ist manipulierbar, Protokolle wurden nachgeschrieben,nie gegengezeichnet. Das Verfahren ruht derzeit, es laufen strafrechtl. Ermittlungen, allerdings mehr schlecht als recht.
Nun wurden Wahlen abgehalten,ordentl.schriftl. geladen, aber die Örtlichkeit nicht korrekt angegeben, nur der Name eines Lokals. Ausserdem waren die Wahlen vorgezogen, Rücktritte wurden nicht erklärt, beim AG ist nichts geändert.
Man will schnellstmöglich die "aufsässigen Mitglieder" los werden. Dazu wurden neue "Mitglieder" aufgenommen, um stabile Mehrheiten zu haben.
Die Gründe für den Ausschluss wären an den Haaren herbeigezogen, was wohl meist der Fall sein dürfte.
Die geschassten Mitglieder würden die vorgez. Wahl anfechten, ebenso den Rauswurf, der in einer ausserord. MV beschlossen werden soll.
Wäre die Gemeinnützigkeit eines solchen Vereins in Frage zu stellen?
Wäre das Registergericht nicht bereits bei Anfechtung der früheren Wahlen verpflichtet gewesen, die Einsprüche zu prüfen und die Eintragung zu verweigern?
Die angebl. Nichtmitglieder waren auf der hp des Vereins namentlich genannt,die StA weigert sich aber, die Backups beim Provider anzufordern und damit ein Strafverfahren wegen Prozessbetruges in Gang zu setzen.
Alles natürlich rein fiktiv.
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  #2 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 13:59
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AW: Vorstandswahlen usw.

Zitat:
Wäre die Gemeinnützigkeit eines solchen Vereins in Frage zu stellen?
Ich denke, Nein die Gemeinnützigkeit ist hier außen vor, das hat mit fehlerhaften Wahlen usw. nichts zu tun, sondern das fällt in den Bereich der Finanzen bzw. des Vereinszwecks.

Zitat:
nur der Name eines Lokals
Wichtig ist das alle Mitglieder klar erkennen können welches Lokal gemeint ist, wenn z.B: alle anderen Versammlungen auch dort stattgefunden haben, dann sollte das jetzt auch genügen z.B: Gaststätte "Blaue Ente" zu schreiben.

Zitat:
Ausserdem waren die Wahlen vorgezogen,Rücktritte wurden nicht erklärt
darin sehe ich erstmal kein Problem, solange alle der Ex-Gewählten damit einverstanden sind.

Zitat:
Dazu wurden neue "Mitglieder" aufgenommen, um stabile Mehrheiten zu haben.
wenn der Vorstand für die Aufnahme von Mitgliedern zuständig ist, dann wäre es rechtlich OK

Zitat:
Wäre das Registergericht nicht bereits bei Anfechtung der früheren Wahlen verpflichtet gewesen, die Einsprüche zu prüfen und die Eintragung zu verweigern?
Ich denke nur eingeschränkt ist das Vereinsregister zur Prüfung zuständig. Vielmehr kann man dort erstmal darauf vertrauen, dass die durch die jeweiligen Protokolle beurkundeten Abläufe so stattgefunden haben.
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
Bitte keine Diskussion per PN
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  #3 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 22:05
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AW: Vorstandswahlen usw.

Danke für die Einschätzung.
Also das mobbing betrifft schon auch den Vereinszweck- Tierschutz-
und wenn man Mitglieder daran hindert, Diesen auszuüben....

Nun, es gab noch nie eine MV, also auch nicht in dem Lokal.
Ja, es gab noch nie Wahlen und MV's, die Sache lief bis zu den Streitigkeiten eben so.Deshalb ist die Deklaration des Mitgliederstatus so problematisch.

In den vorgezogenen Wahlen sehe ich schon ein Problem, so weit ich informiert bin, muss die Vorstandsschaft erst zurücktreten, bevor Neuwahlen stattfinden können. Warum sie sich dann wieder wählen ist mir schleierhaft- wie so manch Anderes.

Das Vertrauen ins Registergericht in Ehren, aber wenn ein Einspruch vorliegt, sollte die Sache auf Eis gelegt werden, bis zur Klärung. Die lapidare Aufforderung, Klage einzureichen, halte ich für unangemessen. Zuvor hatten bereits von der Gegenseite organisierte Wahlen stattgefunden, die bis auf ein Mitglied, alle wahrgenommen hatten, das nicht anwesende Mitglied entschuldigte sich per fax und signalisierte seine Zustimmung.
Entgegen der Satzung weigerte sich das Gericht nach dem Einspruch der jetzigen "Herren", die neuen Vorstände einzutragen, es "solle schriftlich geladen werden"!
Nach meiner Kenntnis der Rechtsprechung ist die Satzung aber "die Bibel" des Vereins und das Registergericht darf nicht abweichend darüber befinden. Die Satzung verlangt keine schriftl. Ladung und alle haben rechtzeitig Kenntnis der MV erlangt.Darüber setzte sich der Rp hinweg, weshalb nun der Rechtsstreit anhängig ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 22:39
V.I.P.
 
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AW: Vorstandswahlen usw.

Zitat:
In den vorgezogenen Wahlen sehe ich schon ein Problem, so weit ich informiert bin, muss die Vorstandsschaft erst zurücktreten, bevor Neuwahlen stattfinden können. Warum sie sich dann wieder wählen ist mir schleierhaft- wie so manch Anderes.
Woher stammt die Erkenntnis, dass keine Rücktritte erfolgt sind ?
Zitat:
Entgegen der Satzung weigerte sich das Gericht nach dem Einspruch der jetzigen "Herren", die neuen Vorstände einzutragen, es "solle schriftlich geladen werden"!
Wie lautet der wörtliche Satzungstext, der beim Vereinsregister eingetragenen Satzung über die Form der Einladung.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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