Dies ist eine Diskussion zu Vorstandswahlen innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Vorstandswahlen In eine Verein e.V. sind neue Vorstandswahlen. 5 Mann werden Gewählt 6 Mann Stellen sich zur Wahl. Jetzt ist aber einer der Gewählten Arbeitsmäßig verhindert Und kann nicht gefragt werden ob er die Wahl annimmt und ist somit auch zur Konstituierung nicht vorhanden. Meine Frage ist, ist es zwingend notwendig das die sich zur Wahl gestellten Personen vorhanden seihen müssen ? Oder rückt der nässte nach weil einer nicht vorhanden ist ? Danke für eure Antworten. Gruß Wilcox |
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| AW: Vorstandswahlen Zitat:
Die Wahlannahme kann auch nachher erklärt werden.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Vorstandswahlen Kommt ganz drauf an was eure Vereinssatzung dazu sagt, ob ein Mitglied auch ohne Anwesenheit gewählt werden kann und die Wahl auch nachträglich annehmen kann. Fakt ist nur es ist nicht möglich jemanden zu wählen der sich nicht dazu bereit erklärt hat den Posten zu übernehmen. Ob Vor oder Nachträglich ist dann wohl Vereinssatzungsabhängig bzw. liegt im Auslegungsbereich der Mitgliederversammlung. |
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| AW: Vorstandswahlen Zitat:
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| AW: Vorstandswahlen Man kann auch den Papst zum Vereinsvorsitzeden wählen, ohne ihn vorher zu fragen, nur wenn er das Amt nicht annimmt muss man eben nochmal wählen.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Vorstandswahlen In der Vereinsatzung steht nichts über Wahlen nur in der Einladung das man sich Schriftlich zur Wahl stellen muss. Gruß Wilcox |
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| AW: Vorstandswahlen Zitat:
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| AW: Vorstandswahlen jeder Verein brauch doch aber nen Vorstand und es muss doch auch in der Satzung geregelt sein wie dieser Vorstand zustande kommt!? |
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| AW: Vorstandswahlen Vereinsmitglieder die Interesse an der Vorstandsarbeit haben und für die Wahl in den Vorstand kandidieren wollen, oder Vereinsmitglieder zur Wahl in den Vorstand vorschlagen möchten, teilen diese Vorschläge bitte bis zum 00000 schriftlich an die Adresse der Gilde mit. So stets in der Einladung Gruß Wilcox |
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| AW: Vorstandswahlen Du hattest geschrieben: Zitat:
Wenn die Satzung für Kandidaturen keine Frist vorsieht, kann man noch in der Versammlung Vorschläge machen/ Kadidaturen abgeben.
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