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Vorstandswahlen

Dies ist eine Diskussion zu Vorstandswahlen innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 18:07
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Vorstandswahlen

Hallo

In eine Verein e.V. sind neue Vorstandswahlen. 5 Mann werden Gewählt 6 Mann
Stellen sich zur Wahl. Jetzt ist aber einer der Gewählten Arbeitsmäßig verhindert
Und kann nicht gefragt werden ob er die Wahl annimmt und ist somit auch zur
Konstituierung nicht vorhanden. Meine Frage ist, ist es zwingend notwendig
das die sich zur Wahl gestellten Personen vorhanden seihen müssen ?
Oder rückt der nässte nach weil einer nicht vorhanden ist ?
Danke für eure Antworten.

Gruß Wilcox
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  #2 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 18:36
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AW: Vorstandswahlen

Zitat:
Meine Frage ist, ist es zwingend notwendig
das die sich zur Wahl gestellten Personen vorhanden seihen müssen ?
NEIN, sinnvoll ist, dass solch ein Kandidat schon vorher erklärt, dass er eine Wahl annehmen würde. Dies kann seine Wahlchancen erhöhen. Pflicht ist dieses aber nicht.
Die Wahlannahme kann auch nachher erklärt werden.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #3 (permalink)  
Alt 22.09.2011, 10:06
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AW: Vorstandswahlen

Kommt ganz drauf an was eure Vereinssatzung dazu sagt, ob ein Mitglied auch ohne Anwesenheit gewählt werden kann und die Wahl auch nachträglich annehmen kann. Fakt ist nur es ist nicht möglich jemanden zu wählen der sich nicht dazu bereit erklärt hat den Posten zu übernehmen. Ob Vor oder Nachträglich ist dann wohl Vereinssatzungsabhängig bzw. liegt im Auslegungsbereich der Mitgliederversammlung.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.09.2011, 10:27
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AW: Vorstandswahlen

Zitat:
Kommt ganz drauf an was eure Vereinssatzung dazu sagt, ob ein Mitglied auch ohne Anwesenheit gewählt werden kann und die Wahl auch nachträglich annehmen kann.
Die Satzung muß dazu nichts zwingend regeln.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #5 (permalink)  
Alt 22.09.2011, 13:23
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AW: Vorstandswahlen

Zitat:
Zitat von FW_Nick Beitrag anzeigen
Fakt ist nur es ist nicht möglich jemanden zu wählen der sich nicht dazu bereit erklärt hat den Posten zu übernehmen.
Man kann auch den Papst zum Vereinsvorsitzeden wählen, ohne ihn vorher zu fragen, nur wenn er das Amt nicht annimmt muss man eben nochmal wählen.
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
Bitte keine Diskussion per PN
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  #6 (permalink)  
Alt 24.09.2011, 09:42
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AW: Vorstandswahlen

In der Vereinsatzung steht nichts über Wahlen nur in der Einladung das man sich
Schriftlich zur Wahl stellen muss.

Gruß Wilcox
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  #7 (permalink)  
Alt 24.09.2011, 10:24
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AW: Vorstandswahlen

Zitat:
nur in der Einladung das man sich Schriftlich zur Wahl stellen muss.
Wie lautet der Satz wörtlich ?
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 25.09.2011, 23:01
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AW: Vorstandswahlen

jeder Verein brauch doch aber nen Vorstand und es muss doch auch in der Satzung geregelt sein wie dieser Vorstand zustande kommt!?
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  #9 (permalink)  
Alt 26.09.2011, 09:55
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AW: Vorstandswahlen

Vereinsmitglieder die Interesse an der Vorstandsarbeit haben und für die Wahl in den Vorstand kandidieren wollen,
oder Vereinsmitglieder zur Wahl in den Vorstand vorschlagen möchten, teilen diese Vorschläge bitte bis zum 00000
schriftlich an die Adresse der Gilde mit.

So stets in der Einladung

Gruß Wilcox
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  #10 (permalink)  
Alt 26.09.2011, 10:32
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AW: Vorstandswahlen

Du hattest geschrieben:
Zitat:
nur in der Einladung das man sich Schriftlich zur Wahl stellen muss.
Nach dem wörtlichen Zitat steht da aber nicht von MUSS, es ist vielmehr nur eine Bitte.
Wenn die Satzung für Kandidaturen keine Frist vorsieht, kann man noch in der Versammlung Vorschläge machen/ Kadidaturen abgeben.
__________________
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