Dies ist eine Diskussion zu Vorstand vorzeitig entlasten? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Ein Verein hat einen Vorstand, normalerweise bestehend aus eigentlich 1 + 2 Vorsitznden, Schriftführer und Kassenwart Nun ist aber der 2Vorsitzende schon seit 2 Monaten nicht mehr aktiv am Geschehen beteiligt, da es Zwistigkeiten zwischen ihm und dem 1. gab und der 2. darauf keine Lust mehr hat. Die mitgliederversammlung hat schon einen komissarischen 2. gewählt aber, mit diesem hat der 1. ein persönliches Problem weshalb er bei den sitzungen ihn immer ausschließt mit Begründung es wäre eine ausserordentliche Sitzung. Dürfte er das? Desweiteren beschließt er einfach eigenständig wichtige Dinge die das Vereinsleben stark beeinflussen mit der Aussage: Er wäre der erste Vorsitzende und somit der Chef und wenn er das und jenes wolle müsste das so sein und nicht anders.... Ein paar Mitglieder werden von ihm geschnitten und somit gemoppt und er kippt einfach Beschlüsse der Mitgliederversammlung mit dem Kassenwart und dem Schriftführer Nun wollen ca 25% der Mitglieder des Vereins ihn nicht mehr als Vorsitzenden was könnten sie aktiv dagegen unternehmen? Müsste dann schon ein neuer Vorsitzender in petto vorhanden sein? Danke für eure Antworten Dann Also Vorstand vorzeitig entlassen...sorry für den Fehler Geändert von Little_Girl (29.08.2011 um 12:11 Uhr). |
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| AW: Vorstand vorzeitig entlasten? Die Überschrift muß wohl statt entlasten (Entlastung ist was anderes) entlassen heißen. Zitat:
Der Vorstand muß den Antrag der Minderheit ablehnen und das Vereinsregister die Antragssteller ermächtigen. Es muß eine Versammlung mit folgender Tagesordnung beantragt und begründet werden: Abwahl des Vorstandes und Neuwahl des Vorstandes.
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| AW: Vorstand vorzeitig entlasten? wie lange dauert so etwas denn??? wenn es über das gericht laufen würde? |
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| AW: Vorstand vorzeitig entlasten? Zunächst muß man dem Vorstand ca. 3 Wochen Zeit geben, Sitzung einberufen, den Antrag zu beraten und Antwort zu geben. Wenn nach Ablauf der Frist keine Antwort eingeht oder der Antrag abgelehnt wird und das Vereinsregister angerufen werden muß, ist zeitlich zu berücksichtigen, dass das Vereinsregister die Stellungsnahme des Vorstandes einholen wird. Dafür wird es dem Vorstand wieder eine Frist von 3/4 Wochen setzen. Je nach dem wie gut der Antrag begründet ist und wenn alles stimmt (prüfbare Unterschriften) muß man wohl 3 - 6 Monate rechnen, bis die Ermächtigung kommt. Ich würde vorher mit dem Rechtspfleger beim Vereinsregister Kontakt aufnehmen und dort abklären, was er alles verlangt.
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