Dies ist eine Diskussion zu Vorstand Verein aus Gemeinden innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Vorstand Verein aus Gemeinden ich habe ein Verständnisproblem. Die Satzung lege fest, daß ein Verein Kommunen und andere Vereine und natürliche Personen aufnähme. Sie legt weiter fest, daß der Vorstand zu besetzen sei mit: zwei politischen Mandatsträgern, zwei Vertretern beteiligter Vereine, zwei Mitgliedern der Naturschutzverbände. Weiter ist festgelegt, daß die Mitwirkung im Vorstand mit dem Austritt aus dem Verein endet. Derzeit sitzt für die Stadt xy Herr Bürgermeister B im Vorstand. er selbst, also der Herr B als Person, ist kein Vereinsmitglied, aber dessen 2. Vorsitzender. Das ist mir schon unverständlich und ich hoffe da auf erklärende Rechtsansichten. Die Stadt xy soll nun eingemeindet werden und Herr B ist dann weder politischer Mandatsträger noch Vertreter der Stadt xy, weil die als eigenständige Kommune untergegangen sein wird. Kann er im Vorstand verbleiben? Bin für jeden Denkanstoß dankbar. |
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| AW: Vorstand Verein aus Gemeinden Moin, sinnvoll ist die wörtliche Wiedergabe der betreffenden Satzungsbestimmung. Zitat:
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| AW: Vorstand Verein aus Gemeinden Zitat:
Ein Bürgermeister ist einerseits als Funktion eine Behörde, andererseits als Person (Organwalter) Amtsinhaber. Letzteres ist m.E. (auch) ein politisches Mandat. Definiert denn die Satzung den Begriff "politischer Mandatsträger"?. Wenn der Bürgermeister durch die Eingemeindung Amt und Würden verliert, kommt es wohl wieder auf die Satzung des Vereins an. Was sagt diese zu einem solchen Fall? Denkbar wäre, dass Ex-Bürgermeister B als Vertreter der aufnehmenden Gemeinde (so diese auch Mitglied im Verein ist) weiter im Vorstand fungiert (Aber das ist jetzt aus dem Bauch raus). Denkbar wäre auch: Ist die aufnehmende Kommune nicht Mitglied im Verein und die "untergegangene" Kommune xy mangels weiterer Existenz nicht mehr Mitglied im Verein, ist der Vertreter der Kommune xy automatisch aus dem Vorstand ausgeschieden. Präzisere Mutmaßungen können wohl nur auf Basis einer genaueren Kenntnis der Satzung gemacht werden.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Vorstand Verein aus Gemeinden Die Genaue Formulierung laute: "Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstand" |
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| AW: Vorstand Verein aus Gemeinden Wenn die Kommune xy nicht mehr Mitglied im Verein ist, ist auch deren Vertreter, Bürgermeister B, nicht mehr im Verein - und damit auch nicht mehr im Vorstand.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Vorstand Verein aus Gemeinden Zitat:
oder der Kommune im Verein. Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Vorstand Verein aus Gemeinden "Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Auschluß oder Tod." Die Gemeinde xy wurde aufgeteilt und zum Teil von einer Gemeinde geschluckt, die Mitglied ist, aber einen anderen Bürgermeister hat, der selbst Vorstandsmitglied ist. |
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| AW: Vorstand Verein aus Gemeinden Die Auflösung einer Gemeinde ist damit wohl dem Tod gleichzusetzen.
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| AW: Vorstand Verein aus Gemeinden Der Bürgermeister ist aber nach wie vor im Vorstand und das verwundert. |
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| AW: Vorstand Verein aus Gemeinden Zitat:
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