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Vorstand Verein aus Gemeinden

Dies ist eine Diskussion zu Vorstand Verein aus Gemeinden innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 12:11
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Vorstand Verein aus Gemeinden

Moin,

ich habe ein Verständnisproblem.

Die Satzung lege fest, daß ein Verein Kommunen und andere Vereine und natürliche Personen aufnähme. Sie legt weiter fest, daß der Vorstand zu besetzen sei mit: zwei politischen Mandatsträgern, zwei Vertretern beteiligter Vereine, zwei Mitgliedern der Naturschutzverbände. Weiter ist festgelegt, daß die Mitwirkung im Vorstand mit dem Austritt aus dem Verein endet.

Derzeit sitzt für die Stadt xy Herr Bürgermeister B im Vorstand. er selbst, also der Herr B als Person, ist kein Vereinsmitglied, aber dessen 2. Vorsitzender. Das ist mir schon unverständlich und ich hoffe da auf erklärende Rechtsansichten.

Die Stadt xy soll nun eingemeindet werden und Herr B ist dann weder politischer Mandatsträger noch Vertreter der Stadt xy, weil die als eigenständige Kommune untergegangen sein wird. Kann er im Vorstand verbleiben?

Bin für jeden Denkanstoß dankbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 12:16
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AW: Vorstand Verein aus Gemeinden

Moin,
sinnvoll ist die wörtliche Wiedergabe der betreffenden Satzungsbestimmung.
Zitat:
Die Satzung lege fest, daß ein Verein Kommunen und andere Vereine und natürliche Personen aufnähme.
Mitglied kann "jeder" werden.
Zitat:
Sie legt weiter fest, daß der Vorstand zu besetzen sei mit: zwei politischen Mandatsträgern, zwei Vertretern beteiligter Vereine, zwei Mitgliedern der Naturschutzverbände.
Vorstandsmitglieder müssen von den genannten Organisationen entsandt oder vorgeschlagen werden.
Zitat:
Weiter ist festgelegt, daß die Mitwirkung im Vorstand mit dem Austritt aus dem Verein endet.
Es kommt auf die genaue Formulierung an, wie diese Bestimmung zu verstehen ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 12:36
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AW: Vorstand Verein aus Gemeinden

Zitat:
Zitat von Hinack Beitrag anzeigen
Moin,

ich habe ein Verständnisproblem.

Die Satzung lege fest, daß ein Verein Kommunen und andere Vereine und natürliche Personen aufnähme. Sie legt weiter fest, daß der Vorstand zu besetzen sei mit: zwei politischen Mandatsträgern, zwei Vertretern beteiligter Vereine, zwei Mitgliedern der Naturschutzverbände. Weiter ist festgelegt, daß die Mitwirkung im Vorstand mit dem Austritt aus dem Verein endet.

Derzeit sitzt für die Stadt xy Herr Bürgermeister B im Vorstand. er selbst, also der Herr B als Person, ist kein Vereinsmitglied, aber dessen 2. Vorsitzender. Das ist mir schon unverständlich und ich hoffe da auf erklärende Rechtsansichten.

Die Stadt xy soll nun eingemeindet werden und Herr B ist dann weder politischer Mandatsträger noch Vertreter der Stadt xy, weil die als eigenständige Kommune untergegangen sein wird. Kann er im Vorstand verbleiben?

Bin für jeden Denkanstoß dankbar.
Die Kommune xy, deren Bürgermeister B ist, wird wohl Mitglied im Verein sein. Der Bürgermeister ist der gesetzliche Vertreter einer Kommune und vertritt damit das Mitglied Kommune xy im Verein.

Ein Bürgermeister ist einerseits als Funktion eine Behörde, andererseits als Person (Organwalter) Amtsinhaber. Letzteres ist m.E. (auch) ein politisches Mandat. Definiert denn die Satzung den Begriff "politischer Mandatsträger"?.

Wenn der Bürgermeister durch die Eingemeindung Amt und Würden verliert, kommt es wohl wieder auf die Satzung des Vereins an. Was sagt diese zu einem solchen Fall?
Denkbar wäre, dass Ex-Bürgermeister B als Vertreter der aufnehmenden Gemeinde (so diese auch Mitglied im Verein ist) weiter im Vorstand fungiert (Aber das ist jetzt aus dem Bauch raus).
Denkbar wäre auch: Ist die aufnehmende Kommune nicht Mitglied im Verein und die "untergegangene" Kommune xy mangels weiterer Existenz nicht mehr Mitglied im Verein, ist der Vertreter der Kommune xy automatisch aus dem Vorstand ausgeschieden.

Präzisere Mutmaßungen können wohl nur auf Basis einer genaueren Kenntnis der Satzung gemacht werden.
__________________
Gruß

Klaus
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Alt 01.09.2011, 12:54
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AW: Vorstand Verein aus Gemeinden

Die Genaue Formulierung laute:
"Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstand"
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Alt 01.09.2011, 13:18
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AW: Vorstand Verein aus Gemeinden

Zitat:
Zitat von Hinack Beitrag anzeigen
Die Genaue Formulierung laute:
"Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstand"
Wenn die Kommune xy nicht mehr Mitglied im Verein ist, ist auch deren Vertreter, Bürgermeister B, nicht mehr im Verein - und damit auch nicht mehr im Vorstand.
__________________
Gruß

Klaus
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  #6 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 13:22
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AW: Vorstand Verein aus Gemeinden

Zitat:
Die Genaue Formulierung laute:
"Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstand"
Die regelt nicht die Beendigung der Mitgliedschaft des Vereins
oder der Kommune im Verein.

Zitat:
Herr B ist dann weder politischer Mandatsträger noch Vertreter der Stadt xy, weil die als eigenständige Kommune untergegangen sein wird.
Wann endet satzungsmäßig die Mitgliedschaft einer Kommune die "untergegangen" ist ?
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  #7 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 14:40
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AW: Vorstand Verein aus Gemeinden

"Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Auschluß oder Tod."

Die Gemeinde xy wurde aufgeteilt und zum Teil von einer Gemeinde geschluckt, die Mitglied ist, aber einen anderen Bürgermeister hat, der selbst Vorstandsmitglied ist.
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  #8 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 15:00
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Die Auflösung einer Gemeinde ist damit wohl dem Tod gleichzusetzen.
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Mit Gruß Spezi-3

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  #9 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 15:11
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AW: Vorstand Verein aus Gemeinden

Der Bürgermeister ist aber nach wie vor im Vorstand und das verwundert.
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  #10 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 15:20
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