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Vorstand meldet nut Teile der neuen Satzung

Dies ist eine Diskussion zu Vorstand meldet nut Teile der neuen Satzung innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 15.10.2011, 14:52
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Question Vorstand meldet nut Teile der neuen Satzung

Hallo!

Angenommen, der Vorstand eines gemeinnützigen Vereins gibt nur Teile bzw. keine durch die Mitgliederversammlung ordentlich beschlossene Satzungsänderung an das Vereinsregister weiter.
Einige Mitglieder drängen aber auf die Meldung der geänderten Satzung.

- Welche Mittel hätten die Mitglieder, um eine Meldung zu erwirken?

- Darf der Vorstand eine Satzungsänderung einfach "verbummeln", um z.B. bei der nächsten Mitgliederversammlung nach der alten Satzung zu handeln? Gibt es eine Frist in welchem Zeitraum die geändete Satzung gemeldet werden muss?

- Hätte ein solche Vorgehen des Vorstandes Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit oder ist mit sonstigen Strafen zu rechnen?

Viele Grüße
Schorli
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  #2 (permalink)  
Alt 15.10.2011, 15:07
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AW: Vorstand meldet nut Teile der neuen Satzung

Zitat:
Zitat von Schorli Beitrag anzeigen
Angenommen, der Vorstand eines gemeinnützigen Vereins gibt nur Teile bzw. keine durch die Mitgliederversammlung ordentlich beschlossene Satzungsänderung an das Vereinsregister weiter.
Das Mitgliederprotokoll muss dem Registergericht zusammen mit der notariell beglaubigten Vereinsregisteranmeldung vorgelegt werden. Wenn die Anmeldung unvollständig ist, wird diese zurückgewiesen.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 11:45
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AW: Vorstand meldet nut Teile der neuen Satzung

Danke für die Anrwort.
Angenommen man hat einen Ausdruck aus dem Vereinsregister, auf dem zwar der neue Vorstand aufgelistet ist, nicht aber, dass es zu einer Satzungsänderung kam.
Könnte dann möglicherweise die geänderte Satzung aus irgendwelchen Gründen vom Vereinsregister nicht anerkannt worden sein?
Würde dann automatisch die alte Satzung weiter gelten?
Müsste der Vorstand seinen Mitglieder über diesen Zustand informieren?
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  #4 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 13:10
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AW: Vorstand meldet nut Teile der neuen Satzung

@CruNCC
Zitat:
Das Mitgliederprotokoll muss dem Registergericht zusammen mit der notariell beglaubigten Vereinsregisteranmeldung vorgelegt werden. Wenn die Anmeldung unvollständig ist, wird diese zurückgewiesen.
Ich denke nicht dass das Vereisregister so reagieren muss.
Wenn der Teil welcher zur Eintragung angemeldet wird, in Ordnung ist, wir er eingetragen werden.

@Schorli
Zitat:
- Welche Mittel hätten die Mitglieder, um eine Meldung zu erwirken?
- Darf der Vorstand eine Satzungsänderung einfach "verbummeln", um z.B. bei der nächsten Mitgliederversammlung nach der alten Satzung zu handeln? Gibt es eine Frist in welchem Zeitraum die geändete Satzung gemeldet werden muss?
Ich denke nach 3 Monaten sollte die Eintragung beantragt worden sein.
Wenn die Eintragung absichtlich verzögert wird, könnte man das ordentliche Gericht anrufen und die Eintragung durch Androhung einer Geld- oder Haftstrafe erzwingen.
Vorher sollte man sich aber sicher sein, dass die Satzungsänderung auch wirksam beschlossen wurde und wirklich nur eine Verzögerungsabsicht besteht.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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