Dies ist eine Diskussion zu VH gekündigt, noch bis Ende des Jahres bezahlen? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| VH gekündigt, noch bis Ende des Jahres bezahlen? Nehmen wir an, jemand ist July 2010 in ein VH eingetreten zum Fussball spielen. Person A hat die eintrittserklärung ausgefüllt und abgeben. A hat weder eine Kopie noch die Vereinsregeln oder sonstiges bekommen. Jetzt hat A im April 2011 die Kündigung mit sofortiger Wirkung abgegeben. Grund: - ein Spieler ging auf zwei andere Spieler los und da passierte nichts! - A habe zwar Training mitgemacht, aber weder habe A ein Pass noch habe A einmal mit gespielt. Als A die Kündigung abgeben hat, meinte die erste Vorsitzende, dass A noch bis ende des Jahres bezahlen müsste. A ist da anderer Meinung, weil A erstens die Vereinsregeln nicht vorgelegt bekommen(wo es drin steht) zweitens weil A kein einziges Spiel mit gespielt habe bzw nicht mal einen Pass habe. In A´s Augen wurde der Vertrag im dem Sinne nicht erfüllt. Wie sieht das für A aus? Viele Dank. gruß Geändert von LG_Daniel (18.05.2011 um 15:41 Uhr). |
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| AW: VH gekündigt, noch bis Ende des Jahres bezahlen?
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: VH gekündigt, noch bis Ende des Jahres bezahlen? Entschuldigung. Hoffe das es so korrekt ist. gruß |
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| AW: VH gekündigt, noch bis Ende des Jahres bezahlen? Hallo, VH steht wohl für einen Verein. Die "Vereinsregeln" sind bei einem Verein die Vereinssatzung. Die Vereinssatzung erkennt man mit dem Eintritt in einen Verein an ohne dass diese ausdrücklich vorgelegt werden müssen. Anders als bei AGB's muß man sich bei einem Verein vor dem Beitritt zu dieser Gemeinschaft selbst erkundigen, welche Regeln bestehen. Vermutlich sieht die Vereinssatzung vor, dass man die Mitgliedschaft immer nur zum Ende eines Jahres kündigen kann. Bis zum Ende der Mitgliedschaft muss man auch Beiträge bezahlen. Diese Pflicht besteht für alle Mitglieder ohne Rücksicht darauf ob man an "Spielen" o.a. teilgenommen hat. Du solltest eine Vereinssatzung erbitten und diese mal durch lesen. Fristlose Kündigungen sind nur bei außerordentlichen Kündigungsgründen möglich.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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