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Verzug der Beitragszahlung und Mahnkosten

Dies ist eine Diskussion zu Verzug der Beitragszahlung und Mahnkosten innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 02.05.2011, 18:44
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Verzug der Beitragszahlung und Mahnkosten

Guten Tag, folgende Frage zur Formulierung in einer Beitragsordnung:
1) "Kosten, die durch nicht fristgerechte Zahlung der Zahlungsverpflichtungen entstehen und im Verantwortungsbereich des Mitglieds liegen, sind durch das Mitglied zu zahlen (z.B. Mahn-, Säumnisgebühren, Bankkosten, Kosten des Rechtsanwaltes).
Nach 1 Monat Zahlungsrückstand, also ab dem 16. des Folgemonats, wird das Mahnverfahren eingeleitet, dessen Kosten in Höhe von 3 € je Mahnstufe das Mitglied zu tragen hat.
Pro verspätetem Monat wird zudem ein Säumniszuschlag von je 3 € erhoben."

Ist das so rechtens? Darf mit der ersten Mahnung bereits eine Mahngebühr erhoben werden? Muß benannt sein, wieviele Mahnstufen es gibt? Und darf zu den Mahngebühren ein Säumniszuschlag erhoben werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.05.2011, 10:35
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AW: Verzug der Beitragszahlung und Mahnkosten

Wenn diese Beitragsordnung in der gültigen Satzung richtig Verankert ist und dort u.a. auch steht wer die Beitragsordnung ändern darf, dann ist diese Beitragsordnung in diesem Verein einzuhalten.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.05.2011, 11:50
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AW: Verzug der Beitragszahlung und Mahnkosten

Zitat:
Wenn diese Beitragsordnung in der gültigen Satzung richtig Verankert ist
Kleine Ergänzung:
Also dem Grunde nach in der Satzung steht, was die Beitragsordnung regeln soll.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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