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Verzogene Mitglieder

Dies ist eine Diskussion zu Verzogene Mitglieder innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 15:27
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Verzogene Mitglieder

Hallo,

eine theoretische, aber ich denke vielleicht doch recht häufige Frage:

Zu einer Mitgliederversammlung müssen ja alle Mitglieder eingeladen werden. Wie verhält es sich wenn nun einzelne Mitglieder diese Einladung nicht bekommen können, da sie verzogen sind ohne eine neue Adresse anzugeben und auch sonst keine Möglichkeit besteht mit diesen irgendwie Kontakt aufzunehmen, z.B. mittels Telefon oder Email?

Ist dann grundätzlich jede MV ungültig, weil quasi nicht alle Mitglieder eingeladen wurden? Oder reicht es auch wenn die Einladung an die letzte bekannte Adresse versendet wurde, auch wenn sie dann zurück gekommen ist?

Die Satzung sagt dazu nur:
Die Einberufung erfolgt per Post unter Einhaltung einer Frist...

Führen wir den Fall noch etwas weiter:
Von diesen verzogenen Mitgliedern wurde kein Beitrag bezahlt. Mahnungen etc. können ja aber nicht zugestellt werden. Es ist nun gewollt diese beitragssäumigen Mitglieder die nicht zu erreichen sind aus dem Verein auszuschließen. Das ist nach Satzung grundsätzlich möglich wenn Beiträge nicht bezahlt werden.
Allerdings macht die Satzung hierzu erschwerende Vorgaben:
1. Der Auschluß ist nur möglich wenn zuvor mindestens zweimal vergeblich gemahnt wurde.
2. Der Ausschluß wird dem betroffenen durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt.
Nur das Problem ist ja das diesen Personen weder die Mahnungen noch der Auschluß zugestellt werden kann.

Was könnte ein Verein hier machen? Die Personen sind nicht ausfindig zu machen.

Es ist ja eigentlich unsinnig, wenn diese Personen dann ewig als Mitglieder weitergeführt werden müssen auch im Bezug auf die oben beschriebene Einberufung der MV.

Wie wäre bei so einem Sachverhalt die Rechtslage?

Freue mich auf Eure Meinungen

Gruß
Hugo
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  #2 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 20:07
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AW: Verzogene Mitglieder

Zitat:
Die Personen sind nicht ausfindig zu machen.
Was wurde denn unternommen ?
Einwohnermeldeamtsnachfrage ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #3 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 20:40
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AW: Verzogene Mitglieder

ja in der letzten Konsequenz dann auch das, allerdings nur mit dem Ergebnis, daß die bereits bekannte Adresse, bestätigt wurde. Aber unter der ist das Mitglied ja leider nicht mehr zu erreichen.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 21:07
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AW: Verzogene Mitglieder

Ich denke, wenn keine polizeiliche Ummeldung erfolgt ist und die Einladung an diese Adresse erfolgte, hat sich das Mitglied zuzurechnen, wenn der Zugang nicht erfolgen konnte.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #5 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 21:20
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AW: Verzogene Mitglieder

D.h trotzdem alles an diese bekannte bestätigte Adresse schicken auch wenn die Post zurück kommt? Und damit ist es wirksam zugestellt?

Wie wäre der Sachverhalt, wenn der Verein nicht beim Einwohnermeldeamt nachfragt?
Ist grundsätzlich der Verein in der Pflicht sich über Adressänderungen zu informieren? Ist es nicht Pflicht des Mitglieds dem Verein Änderungen mitzuteilen und damit sein eigenes Verschulden wenn es wichtige Schreiben nicht erhält?
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  #6 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 22:14
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AW: Verzogene Mitglieder

Zitat:
Wie wäre der Sachverhalt, wenn der Verein nicht beim Einwohnermeldeamt nachfragt?
Nachdem die Post als unzustellbar zurückgemommen ist, sollte man schon nachfragen.
Insbesondere wenn die Satzung keine Klausel hat, dass die Absendung an die letzte bekannte Anschrift genügt !!
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #7 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 22:23
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AW: Verzogene Mitglieder

Ok, dann noch eine abschließende Frage.

würde man alle Mitglieder mit dem Aufnahmeantrag ausdrücklich unterschreiben lassen, daß sie verpflichtet sind Adress- und Kontoänderungen unverzüglich mitzuteilen, könnte sich ein Verein damit von der Pflicht befreien selbst Nachforschungen anzustellen.

Oder ist das nur über die von Dir aufgezeigte Satzungsklausel möglich.
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  #8 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 22:34
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AW: Verzogene Mitglieder

Dann wären ja nur Neueintritte betroffen.
Mitgliederpflichten sollten sich aus der Satzung ergeben.
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  #9 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 23:12
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AW: Verzogene Mitglieder

hm, der erste Punkt ist einleuchtend.

Allerdings kann ich nicht ganz verstehen, weshalb der Verein sich um die neue Adresse bemühen muß und nicht das Mitglied. Es steht zwar nicht ausdrücklich in der Satzung dass es Aufgabe des Miglieds ist, aber umgekehrt steht ja auch nicht drin, dass es Aufgabe des Vereins ist. Und so rein aus dem Bauch heraus halte ich es grundsätzlich für die Pflicht eines Mitglieds Änderungen mitzuteilen. Nur als juristischer Laie hat mein Alltagsrechtsempfinden wohl wie so oft nicht viel mit den tatsächlichen rechtlichen Fakten gemein.

Trotzdem vielen Dank für die Erleuchtung.

Gruß
Hugo
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  #10 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 09:22
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AW: Verzogene Mitglieder

Erbsenzählers Laienmeinung:

Zitat:
Allerdings kann ich nicht ganz verstehen, weshalb der Verein sich um die neue Adresse bemühen muß
Weil keiner vorhersagen kann wie ein Richter entscheidet, falls ein nicht geladenes Mitglied deshalb mal gegen den Verein klagt.

Deshalb, Vorsicht ist die Mutter der ...., also lieber eine Schritt mehr als notwendig, als das ein Gericht sagt, "naja ihr hätte ja mal beim Einwohnermeldeamt nachfragen können" .
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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