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Veruntreuung einer Vereinskasse

Dies ist eine Diskussion zu Veruntreuung einer Vereinskasse innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 23.05.2011, 16:01
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Veruntreuung einer Vereinskasse

Hallo,

Da Vereine ja ab und zu mal an den falschen Kassierer geraten würde mich mal die Vorgehensweise bei meinem ausgedachten Fall interessieren.

Angenommen der Kassierer veruntreut die gemeinnützige e.V. Vereinskasse und man kann Ihn den Betrag X nachweisen. Vereinskasse komplett geplündert.

Wie sollte der Verein dann vorgehen?

jetzt spinn ich das mal weiter und der Verein würde erstmal folgendes tun:
Den Kassierer seines Amtes entheben und bis zur Hauptversammlung einen Komissarischen Kassierer wählen.
Kassierer würde sich zurückziehen und nur schwer erreichbar sein
Bei der Hauptversammlung den "alten" Kassierer nicht Entlasten wegen fehlender Unterlagen und den neuen Kassierer wählen.
Kassierer würde unterschreiben das er Betrag X an den Verein zurückzahlt.
Der Kassierer würde aber laufend mit ausreden kommen und keine Rückzahlung des vollen oder Teilbeträge leisten.


Müsste eine Anzeige auf jeden Fall bei der Polizei gemacht werden das es sich ja um einen e.V. handelt!!!
wenn ja, wie schnell müsste ein Verein die Anzeige machen?

Wie würde es weitergehen da der Verein ja das fehlende Geld irgendwie ausweisen muss und erstmal mit dem Betrag 0 dasteht??
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  #2 (permalink)  
Alt 23.05.2011, 17:07
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AW: Veruntreuung einer Vereinskasse

Zitat:
Wie sollte der Verein dann vorgehen?
- Anzeige erstatten dafür ist erstmal der Staatsanwalt da
- Dann MV einberufen Abwahl/Neuwahl Kassierer
- Schadensersatzansprüche gegen den restlichen Vorstand prüfen



Zitat:
Den Kassierer seines Amtes entheben
Das kann in der Regel nur das Organ tun welches den Kassierer gewählt hat und folglich kann (muss) dann auch ein neuer gewählt werden.

Zitat:
einen Komissarischen Kassierer wählen
"kommissarische Regelungen" müssen in der Satzung verankert sein, sonst gibt es solche Dinge nicht.

Zitat:
Kassierer würde unterschreiben das er Betrag X an den Verein zurückzahlt.
Na das ist aber ein guter Zug das es sogar unterschreiben will, jetzt mal im Ernst, Frist setzten zum zurückzahlen, wenn nicht gezahlt wird dann Klage einreichen.
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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