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Versuchter Betrug?

Dies ist eine Diskussion zu Versuchter Betrug? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.05.2012, 19:57
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Versuchter Betrug?

Hallo alle miteinander,

Mal angenommen, A sei Vorstandschaftsmitglied eines gemeinnützigen Vereines. Da A auf verschiedene Missstände innerhalb des Vereines aufmerksam machen möchte, wird A seit längerer Zeit erfolgreich von der Vorstandschaft (V) daran gehindert, seine Beobachtungen zu den Sachverhalten in den Sitzungen zu klären.

Da es sich bei den Misständen teils um gravierende Dinge handelt, hält es A für nicht mehr tragbar, weiterhin Mitglied dieses Vereins zu bleiben.
Jedoch wird ihm seitens der V sowie insbesonders des Gruppenleiters (G) angedroht, eine Rechnung über eine besuchte Ausbildungsmaßnahme zu stellen, da diese ja angeblich durch die Ortsgruppe (OG) bezahlt wurde und die SOLL-Stunden für die OG nicht vollständig abgeleistet wurden.
Dem gegenüber stehen jedoch die Tatsache, dass die Ausbildung tatsächlich vom zuständigen Kreisverband (KV) übernommen wurde und die OG niemals für diese Maßnahme Geld gezahlt hatte sowie eine Kopie eines Schreibens an den zuständigen Geschäftsführer, in dem geschrieben wurde, dass die Stunden für den KV geleistet werden.

Daher stellt sich die Frage, ob A mit Erhalt der Rechnung Anzeige wegen versuchten Betrugs gem. §263 Abs. 1,2 StGB erstatten kann und welche Aussicht auf Erfolg der Klage besteht.
Käme ggf. eine besondere Schwere gem. Abs. 3 in Betracht, da das ganze über die V laufen würde, die naturgemäß Ämter im Verein bekleiden?


Im Voraus schon einmal vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 14.05.2012, 21:45
V.I.P.
 
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AW: Versuchter Betrug?

Zitat:
Mal angenommen, A sei Vorstandschaftsmitglied eines gemeinnützigen Vereines. Da A auf verschiedene Missstände innerhalb des Vereines aufmerksam machen möchte, wird A seit längerer Zeit erfolgreich von der Vorstandschaft (V) daran gehindert, seine Beobachtungen zu den Sachverhalten in den Sitzungen zu klären.
Wie geht denn sowas. Redeverbot in Vorstandssitzungen ?

Zitat:
Dem gegenüber stehen jedoch die Tatsache, dass die Ausbildung tatsächlich vom zuständigen Kreisverband (KV) übernommen wurde und die OG niemals für diese Maßnahme Geld gezahlt hatte sowie eine Kopie eines Schreibens an den zuständigen Geschäftsführer, in dem geschrieben wurde, dass die Stunden für den KV geleistet werden.
Wieso schließt dieses aus, dass der Verein vom KV für die entstanden Kosten in Anspruch genommen wird, da
Zitat:
die SOLL-Stunden für die OG nicht vollständig abgeleistet wurden.
__________________
Mit Gruß Spezi-3
Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird.

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  #3 (permalink)  
Alt 14.05.2012, 21:59
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AW: Versuchter Betrug?

Zitat:
Wie geht denn sowas. Redeverbot in Vorstandssitzungen ?
Tja, dass es nicht sein sollte, steht leider im krassen Widerspruch
zur Realität. Eine Vermutung wäre die, dass die V weiß, dass mit der Überprüfung der Aussagen von A einige höchst unangenehme Wahrheiten ans Licht kommen würden.
Eine andere Vermutung dagegen ist einfach nur Starrsinnigkeit der "älteren" Vorstandsmitglieder, da diese sich im Recht sehen und daher keine Diskussion bzw. andere Meinung als ihre eigene zulassen.

Zitat:
Wieso schließt dieses aus, dass der Verein vom KV für die entstanden Kosten in Anspruch genommen wird, da
Zitat:
die SOLL-Stunden für die OG nicht vollständig abgeleistet wurden.
Ah, das hab ich ganz vergessen:
Hinzuzufügen ist noch, dass diese SOLL-Stunden keine Vorgabe des KV waren, sondern eine Idee des zuständigen G. Ebenfalls ist auch er der Auffassung, dass nur die für die OG geleisteten Stunden gültig seien, jedoch nicht die, die beim KV geleistet wurden.
Würde man diese mit zählen, was meiner Meinung nach nur richtig wäre, hätte A seine verbleibenden Stunden schon lange abgegolten.

Außerdem möchte sich A nur aus der OG zurückziehen, jedoch weiterhin beim KV tätig bleiben, wodurch -falls überhaupt Ansprüche gestellt würden- die OG nicht belangt werden müssten.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.05.2012, 22:34
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AW: Versuchter Betrug?

Für mich immer noch nicht verständlich.
Es ist eine Ausbildungsmaßnahme des KV.
Wer hat die Anmeldung zu der Ausbildungsmaßnahme vorgenommen ? Der KV selbst ?? oder der Verein ?
Wird die Art der Maßnahme (Inhalt, Umfang und die Länge) der Ausbildungsmaßnahme nicht vom anmeldenden Verein festgelegt ?

Da man die Rechnung (noch) nicht kennt, kann man auch noch nicht beurteilen, wer, wofür, was bezahlt hat und warum.
Nach der Schilderung #1 könnte doch gar keine Rechnung kommen.
__________________
Mit Gruß Spezi-3
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  #5 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 07:51
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AW: Versuchter Betrug?

Über die Rückzahlung aufgrund fehlender Stunden müsste auch eine Vereinbarung oder eine Vorgabe existieren. Ohne dieses wäre die Forderung wohl nichtig.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 11:34
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AW: Versuchter Betrug?

Ich stimme den anderen zu. Bis jetzt ist überhaupt keine Grundlage für eine Forderung an A dargetan. Steht etwas dazu in der Satzung? Gab es diesbezüglich eine Vereinbarung? Das muss man klären. Wenn es keine Regelungen gibt, besteht kein Anspruch.

Zitat:
Zitat von Shadow112 Beitrag anzeigen
Daher stellt sich die Frage, ob A mit Erhalt der Rechnung Anzeige wegen versuchten Betrugs gem. §263 Abs. 1,2 StGB erstatten kann und welche Aussicht auf Erfolg der Klage besteht.
Anzeige KANN er erstatten, die wird aber im Sande verlaufen. Was würde es ihm auch bringen außer böses Blut? Das einzige, was A vielleicht anzeigen sollte, sind die "Machenschaften", die er bislang nicht aufdecken konnte - wenn es darunter möglicherweise etwas Strafwürdiges geben könnte.

Zitat:
Zitat von Shadow112 Beitrag anzeigen
Käme ggf. eine besondere Schwere gem. Abs. 3 in Betracht, da das ganze über die V laufen würde, die naturgemäß Ämter im Verein bekleiden?
Das kann ich ausschließen. Vereinsämter sind keine Ämter i. S. d. § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 StGB.
__________________
"Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno)
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
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  #7 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 14:47
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AW: Versuchter Betrug?

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Für mich immer noch nicht verständlich.
Es ist eine Ausbildungsmaßnahme des KV.
Wer hat die Anmeldung zu der Ausbildungsmaßnahme vorgenommen ? Der KV selbst ?? oder der Verein ?
Wird die Art der Maßnahme (Inhalt, Umfang und die Länge) der Ausbildungsmaßnahme nicht vom anmeldenden Verein festgelegt ?

Da man die Rechnung (noch) nicht kennt, kann man auch noch nicht beurteilen, wer, wofür, was bezahlt hat und warum.
Nach der Schilderung #1 könnte doch gar keine Rechnung kommen.
Die Anmeldung zu der Ausbildungsmaßnahme wurde über den KV vorgenommen. Der G hat dazu lediglich ein Empfehlungsschreiben verfasst, damit die Ausbildung für den A übernommen werden soll.

Bei der Maßnahme handelt es sich um einen 520-stündigen Lehrgang, welcher ca 3 Monate dauerte.
Für diesen Lehrgang sollen nach der Aussage des G in einem Dokument 500 Stunden für die OG vereinbart worden sein - dem A liegt hierzu jedoch keine schriftliche Übereinkunft vor und Zugriff auf das entsprechende Dokument wird dem A auf Anfrage verwehrt, da dem G "andere Dinge wichiger seien".

Der Betrag der fraglichen Rechnung ist jedoch schon klar. Im Raum steht ein Betrag von 1800€.
Aber wie schon gesagt existiert laut Verantwortlichen des KV keine Rechnung an die OG, sodass diese wiederum den A belangen könnten.

Dass eigentlich keine Rechnung kommen dürfte ist jedoch schön gesagt. Problematisch ist hier aber wieder für den A, dass sich der G sowie die restliche V wenig um die Richtigkeit dieser Handlungen kümmern. Der G sagt etwas und die V stimmt dem zu - alles andere ist für sie falsch.


Zitat:
Zitat von 772
Über die Rückzahlung aufgrund fehlender Stunden müsste auch eine Vereinbarung oder eine Vorgabe existieren. Ohne dieses wäre die Forderung wohl nichtig.
Laut der Aussage des G soll wohl eine schriftliche Vereinbarung existieren, in der der A dem zustimmt. Jedoch liegt dem A keine Kopie dieses Schreibens vor und jegliche Versuche, eine Kopie des fraglichen Dokumentes zu bekommen, verlaufen sich, da es dem G als unrichtig erscheint und er daraufhin komplett abblockt.

Außerdem stellt sich immer noch die Frage, ob die OG überhaupt verlangen kann, dass der A seine Stunden für sie leistet, obwohl der eigentliche Kostenträger laut Aussagen von Verantwortlichen des KV eben nicht die OG, sondern der KV war.


Zitat:
Zitat von Soliton
Anzeige KANN er erstatten, die wird aber im Sande verlaufen. Was würde es ihm auch bringen außer böses Blut?
Aus welchem Grund würde sich die Anzeige im Sand verlaufen?
Es könnten Zeugen benannt und Dokumente vorgelegt werden, die bekräftigen, dass A seine Stunden für den Kostenträger (also den KV) leisten sollte und der OG keine Kosten für diese Maßnahme in Rechnung gestellt wurden.
Außerdem handelt es sich bei dem Verein um einen bekannten gemeinnützigen Verein, weshalb anzunehmen ist, dass auch ein gewisses öffentliches Interesse darin besteht, dass ein solcher Verein unter anderem seine eigenen Mitglieder um größere Beträge erleichtern möchte.

Zitat:
Zitat von Soliton
Das einzige, was A vielleicht anzeigen sollte, sind die "Machenschaften", die er bislang nicht aufdecken konnte - wenn es darunter möglicherweise etwas Strafwürdiges geben könnte.
Hier stellt sich dem A jedoch das Problem, dass sicher weitere Mitglieder bezeugen könnten, dass es solche Vorfälle gab - die meisten der anderen Mitglieder jedoch kein Interesse daran haben, diese Taten aufzuklären sondern sich ohne Nachfragen hinter den G stellen und seinen Aussagen Recht geben.
Von daher dürften die Chancen des A sicher schlecht stehen, wirksam dagegen vorzugehen, da die Aussage von evtl. einer oder zwei weiteren Personen gegen den Rest der aktiven Gruppe stehen würden, oder schätze ich die Situation da vielleicht zu negativ ein?
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  #8 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 16:34
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AW: Versuchter Betrug?

Zitat:
Zitat von Shadow112 Beitrag anzeigen
Dass eigentlich keine Rechnung kommen dürfte ist jedoch schön gesagt. Problematisch ist hier aber wieder für den A, dass sich der G sowie die restliche V wenig um die Richtigkeit dieser Handlungen kümmern. Der G sagt etwas und die V stimmt dem zu - alles andere ist für sie falsch.
Irrelevant. Entweder, es gibt eine Vereinbarung, der A zugestimmt hat, oder eine Satzungsvorschrift - oder nicht, und dann besteht auch kein Anspruch. Unbegründete Rechnungen kann man in den Papierkorb werfen.

Zitat:
Zitat von Shadow112 Beitrag anzeigen
Laut der Aussage des G soll wohl eine schriftliche Vereinbarung existieren, in der der A dem zustimmt.
Dazu kann ich nichts sagen. Das muss A wissen. Grundsätzlich hat A wohl einen Einsichtsanspruch, den müsste er aber auch einklagen, und das lohnt sich kaum.

Zitat:
Zitat von Shadow112 Beitrag anzeigen
Außerdem stellt sich immer noch die Frage, ob die OG überhaupt verlangen kann, dass der A seine Stunden für sie leistet, obwohl der eigentliche Kostenträger laut Aussagen von Verantwortlichen des KV eben nicht die OG, sondern der KV war.
Falls es so mit A vereinbart wurde, ja. Falls nicht, dann nicht.

Zitat:
Zitat von Shadow112 Beitrag anzeigen
Aus welchem Grund würde sich die Anzeige im Sand verlaufen?
Weil bislang kein Anhaltspunkt für eine Täuschung vorlag. Unbegründete Forderungen zu erheben, ist nicht strafbar. Strafbar ist nur, eine Forderung zu erheben, von der man weiß, dass sie unbegründet ist, und den anderen glauben zu machen, dass sie begründet sei. Diese Voraussetzungen werden in der Praxis schwer zu beweisen sein.

Selbst wenn G hier die Existenz eines in Wahrheit nie geschlossenen schriftlichen Vertrags behauptet - wer will ihm das Gegenteil beweisen? Der Vertrag kann ja inzwischen verlorengegangen sein.

Zitat:
Zitat von Shadow112 Beitrag anzeigen
Außerdem handelt es sich bei dem Verein um einen bekannten gemeinnützigen Verein, weshalb anzunehmen ist, dass auch ein gewisses öffentliches Interesse darin besteht, dass ein solcher Verein unter anderem seine eigenen Mitglieder um größere Beträge erleichtern möchte.
Nein. Die Staatsanwaltschaften und Gericht interpretieren "öffentliches Interesse" anders. Vorliegend geht es eher um eine typische Vereinsstreitigkeit, in der nun Schützenhilfe bei der Strafjustiz gesucht werden soll.

A kann ja Privatklage erheben. Daran hindert ihn niemand. Nur wird die voraussichtlich scheitern, weil keine Straftat nachzuweisen ist.

Zitat:
Zitat von Shadow112 Beitrag anzeigen
Hier stellt sich dem A jedoch das Problem, dass sicher weitere Mitglieder bezeugen könnten, dass es solche Vorfälle gab - die meisten der anderen Mitglieder jedoch kein Interesse daran haben, diese Taten aufzuklären sondern sich ohne Nachfragen hinter den G stellen und seinen Aussagen Recht geben.
Falls wir hier über überprüfbare Tatsachen reden, welche ein erhebliches strafbares Verhalten des Vorstands begründen, dann wird die Staatsanwaltschaft versuchen, das aufzuklären.

Die Polizei wird dann Mitglieder als Zeugen vernehmen - und da müssen sie aussagen. Nicht jeder, der vorher so tut, ist so kaltblütig, nach Belehrung über die Wahrheitspflicht falsch auszusagen, weil er sich dadurch selbst strafbar machen kann.

Zitat:
Zitat von Shadow112 Beitrag anzeigen
Von daher dürften die Chancen des A sicher schlecht stehen, wirksam dagegen vorzugehen, da die Aussage von evtl. einer oder zwei weiteren Personen gegen den Rest der aktiven Gruppe stehen würden, oder schätze ich die Situation da vielleicht zu negativ ein?
Siehe oben.
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"Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno)
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