Dies ist eine Diskussion zu Vergütung ohne Satzungsänderung ? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Müßte dies nicht in die Satzung des Vereins aufgenommen werden, bevor Geld ausgezahlt wird? |
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| AW: Vergütung ohne Satzungsänderung ? Warum die Frage doppelt ? Zuwendungen an Mitglieder in Satzung ausgeschlossen Was verbirgt sich hinter: Zitat:
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| AW: Vergütung ohne Satzungsänderung ? doppelt, weil ich auf diese Frage keine Antwort hatte, Einführungen zu Ausstellungen sind die Reden zur Eröffnung bei denen auf Lebenslauf und künstlerisches Werk des Künstlers eingegangen wird - Dauer ca 10 - 15 Minuten - Vorbereitung ca. 1 Std. Entscheidend ist für mich jedoch, ob der Vorstand dies überhaupt an der Mitgliederversammlung vorbei beschließen durfte |
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| AW: Vergütung ohne Satzungsänderung ? Zitat:
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| AW: Vergütung ohne Satzungsänderung ? lt. Satzung vertritt der Vorstand den Verein gerichtlich und außergerichtlich - mehr ist nicht vermerkt - und die Mitgliederversammlung beschließt eigentlich alles was mit Geld zu tun hat, Haushaltsplan, Mitgliedsbeitrag, Satzungsänderungen deshalb würde ich davon ausgehen, dass auch Vergütungen durch die Mitgleiderversammlung beschlossen werden müßten |
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| AW: Vergütung ohne Satzungsänderung ? Zitat:
Der Vorstand hätte nichts zu beschließen und keinen selbstständigen Aufgabenbereich ? Kann es nicht glauben.
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| AW: Vergütung ohne Satzungsänderung ? zumindest in der Satzung steht nichts dazu. Vorstandssitzungen fanden wohl statt, aber eher sporadisch - der Vorstand tagte in unregelmäßigen Abständen gemeinsam mit dem Beirat, den der Vorstand nach Gutdünken in seine Entscheidungsfindung mit einbezog oder nicht. Laut Satzung berät der Beirat in Ausstellungsfragen. Ist alles etwas konfus finde ich deshalb auch meine Frage nach der Haftung für die Vergangenheit Muss der neue Vorstand eine Geschäftsordnung beschließen, nach der er sich dann zukünftig richtet? |
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| AW: Vergütung ohne Satzungsänderung ? Zitat:
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| der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt und der 2.Vorsitzende darf sein ebenfalls alleinvertretunsgberechtigtes Amt nur im Verhinderungsfall des 1. Vorsitzenden ausüben. Wenn in der Satzung nichts über Vorstandssitzungen gesagt wird, bedeutet dass dann, dass der 1. Vorsitzende mit seiner Alleinvertreungsberechtigung überhaupt nichts abstimmen muss - etwas ähnliches wurde vom Altvorstand behauptet. Ich dachte, die Abstimmung im Vorstand wäre auf jeden Fall immer notwendig um Entscheidungen zu treffen - ich bin ein kleiner König ...??? Danke für die vielen Antworten Querulantin? |
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| AW: Vergütung ohne Satzungsänderung ? Zitat:
In §32 Abs. 1 BGB steht: Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht (lt. Satzung)von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. (roter Text zum Verständnis eingefügt) § 32 BGB ist lt. § 40 BGB abdingbar (kann durch die Satzung anders geregelt werden). Soll hier ja aber nicht erfolgt sein. Daher regelt(beschließt) hier alles die MV.
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