Dies ist eine Diskussion zu Vereinsfusion zweier Vereine mit großem Vermögen innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Vereinsfusion zweier Vereine mit großem Vermögen Ich hoffe, Sie können mir in folgendem Fall etwas weiterhelfen bzw. Licht ins Dunkel bringen. Ich halte den Fall bewusst einfach, da ich nicht weiß, welche Paramter im weiteren noch benötigt werden... Folgendes Szenario: e.Verein A hat ein Vermögen von 2,6Mio.€. e.Verein B besitzt ein Vermögen von 3,1Mio.€. Jetzt wollen beide Vereine ein Objekt erwerben, welches einen Kaufpreis von 5Mio.€ hat. Können beide Vereine ohne weiteres Fusionieren, ihr Vermögen zusammenlegen und besagtes Objekt erwerben? Vielen Dank für Ihre Mühe. Gruß a Münchner |
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| AW: Vereinsfusion zweier Vereine mit großem Vermögen Grundsätzlich können auch Vereine nach dem Umwandlungsrecht fusionieren. Regelmäßig muss die Mitgliederversammlung mit der jeweiligen Stimmenmehrheit, die zur Auflösung des Vereins in der Satzung vorgesehen ist, abstimmen. |
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| AW: Vereinsfusion zweier Vereine mit großem Vermögen Vielen Dank für Ihre Antwort! Mir geht es primär um das Vermögen beider Vereine. Werden bei der Zusammenlegung in irgendeiner Weise Abgaben an den Fiskus o.ä. fällig und wenn ja, unter welchen Bedingungen kann man dies abwenden bzw. kommt dies zustande. Gruß |
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| AW: Vereinsfusion zweier Vereine mit großem Vermögen Zitat:
Angesichts der vorliegenden Vermögensverhältnisse ist die Einschaltung von Fachleuten nicht nur sinnvoll, sondern unabdingbar. |
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