Dies ist eine Diskussion zu Vereinsaustritt innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Vereinsaustritt nehmen wir mal an, das ein Mitglied aus einem Verein austritt. Laut Satzung kann dies zum ende des Kalenderjahres erfolgen, oder durch die "Überweisung in einen anderen Verband". Das Mitglied hat in seiner schriftlichen Kündigung verlangt, das seine Daten an einen "anderen Verband" übergeben werden sollen, wodurch die Mitgliedschaft ja übertragen wird. Das Mitglied ist noch im Besitz von Vereinseigentum, aber auch der Verein ist noch im Besitz von Privatgegenständen des Mitgliedes. Das Mitglied fordert das ihm seine privaten Gegenstände umgehend ausgehändigt werden sollen, bevor es das Vereinseigentum zurückgibt. Die Gegenstände haben ungefähr den gleichen Wert. Nun die Frage: Ist das Mitglied dazu berechtigt, die Gegenstände zurückzuhalten, bis ihm seine Gegenstände ausgehändigt werden? Vielen Dank DerOnkel P.S. Die Gegenstände des Mitglieds sind nachweislich sein Eigentum. Kaufverträge, Rechnunge, Quittungen, Zeugenaussagen usw. belegen dies. |
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| AW: Vereinsaustritt Zitat:
Man spricht in solchen Fällen von Rückgabe Zug und Zug.
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| AW: Vereinsaustritt Mir gehts etwas ähnlich, nur die Mitglied hat gegenständer der Verein (eine Beamer) wir haben nachweise dass er die Beamer privat für Video veanstaltungen benutzt. konnen wir die sofortige übergabe verlangen? kes-art |
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| AW: Vereinsaustritt Zitat:
Welche Rechte hat er als Mitglied ?
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| AW: Vereinsaustritt Hi Spezi-3 keine besonderer rechte er hat nur diese Geräte in seine Obhut gehabt und had es immer beim Vereins Treffen ca. 1/2 std. vorher aufgebaut. Ob er noch mitglied ist. dass ist das, siehe meine anderer Thread "Austritts Erklärung / e-mail?" noch ist er Mitglied glaube ich. vg kes-art |
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| AW: Vereinsaustritt Zitat:
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| AW: Vereinsaustritt Weil er mit dem geräte besser auskennt, nutzung und aubau usw. Ja. Dass er zum jedes treffen es aufbaut wenn jemand eine Dia Vortrag machen möchte, Sonnst gar nichts. |
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| AW: Vereinsaustritt Zitat:
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| AW: Vereinsaustritt OK! Danke Wir schreiben ihm dass er den Beamer zurück gibt und dass er bis dann es nicht weiter benutzen darf. kes-art |
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