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Vereinsaustritt

Dies ist eine Diskussion zu Vereinsaustritt innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 14:37
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Vereinsaustritt

Hallo,

nehmen wir mal an, das ein Mitglied aus einem Verein austritt.
Laut Satzung kann dies zum ende des Kalenderjahres erfolgen, oder durch die "Überweisung in einen anderen Verband".

Das Mitglied hat in seiner schriftlichen Kündigung verlangt, das seine Daten an einen "anderen Verband" übergeben werden sollen, wodurch die Mitgliedschaft ja übertragen wird.

Das Mitglied ist noch im Besitz von Vereinseigentum, aber auch der Verein ist noch im Besitz von Privatgegenständen des Mitgliedes. Das Mitglied fordert das ihm seine privaten Gegenstände umgehend ausgehändigt werden sollen, bevor es das Vereinseigentum zurückgibt.

Die Gegenstände haben ungefähr den gleichen Wert.

Nun die Frage:
Ist das Mitglied dazu berechtigt, die Gegenstände zurückzuhalten, bis ihm seine Gegenstände ausgehändigt werden?

Vielen Dank

DerOnkel

P.S. Die Gegenstände des Mitglieds sind nachweislich sein Eigentum. Kaufverträge, Rechnunge, Quittungen, Zeugenaussagen usw. belegen dies.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 15:34
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AW: Vereinsaustritt

Zitat:
Ist das Mitglied dazu berechtigt, die Gegenstände zurückzuhalten, bis ihm seine Gegenstände ausgehändigt werden?
Ja, aber der Verein ist auch berechtigt, die Gegenstände zurückzubehalten, bis das Mitglied das Vereinseigentum zurück gegeben hat.
Man spricht in solchen Fällen von Rückgabe Zug und Zug.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 17:14
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AW: Vereinsaustritt

Mir gehts etwas ähnlich, nur die Mitglied hat gegenständer der Verein (eine Beamer) wir haben nachweise dass er die Beamer privat für Video veanstaltungen benutzt.

konnen wir die sofortige übergabe verlangen?

kes-art
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  #4 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 17:40
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AW: Vereinsaustritt

Zitat:
dass er die Beamer privat für Video veanstaltungen benutzt.
Wo ?
Welche Rechte hat er als Mitglied ?
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  #5 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 18:14
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AW: Vereinsaustritt

Hi Spezi-3

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Wo ? Bei Kunst Märkte und überall wo er mit zwei anderer musiker spielt?
Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Welche Rechte hat er als Mitglied ?
keine besonderer rechte er hat nur diese Geräte in seine Obhut gehabt und had es immer beim Vereins Treffen ca. 1/2 std. vorher aufgebaut. Ob er noch mitglied ist. dass ist das, siehe meine anderer Thread "Austritts Erklärung / e-mail?" noch ist er Mitglied glaube ich.

vg
kes-art
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  #6 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 18:19
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AW: Vereinsaustritt

Zitat:
er hat nur diese Geräte in seine Obhut gehabt
Wieso ? Aufgrund welcher Grundlage ? Gab es dafür eine Absprache ? Welche ?
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  #7 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 18:41
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AW: Vereinsaustritt

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Wieso? Aufgrund welcher Grundlage?
Weil er mit dem geräte besser auskennt, nutzung und aubau usw.


Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Gab es dafür eine Absprache?
Ja.
Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Welche ?
Dass er zum jedes treffen es aufbaut wenn jemand eine Dia Vortrag machen möchte, Sonnst gar nichts.
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  #8 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 18:51
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AW: Vereinsaustritt

Zitat:
Dass er zum jedes treffen es aufbaut wenn jemand eine Dia Vortrag machen möchte, Sonnst gar nichts
Dann solltet ihr durch eine schriftliche Vereinbarung klar regeln, wann und zu welchen Zweck er das Gerät in Benutzung nehmen darf und die private Nutzung ausdrücklich ausschließen.
__________________
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  #9 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 19:06
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AW: Vereinsaustritt

OK! Danke Wir schreiben ihm dass er den Beamer zurück gibt und dass er bis dann es nicht weiter benutzen darf.

kes-art
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  #10 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 12:56
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AW: Vereinsaustritt

Vielen Dank erstmal!

aber nochmal bitte zur Ursprungsfrage:
Gibt es einen rechtlichen Hinweis auf den Vorgang?
welches Gesetz liegt dem zugrunde?

Danke Euch
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