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Vereinsausschluss von Vorstandsmitglied durch Vorstand

Dies ist eine Diskussion zu Vereinsausschluss von Vorstandsmitglied durch Vorstand innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 13.10.2011, 00:05
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Vereinsausschluss von Vorstandsmitglied durch Vorstand

Nehmen wir einmal an ein stellvertretender Vorsitzender wird auf einer Vorstandssitzung durch die anderen Vorstandsmitglieder aus dem Verein ausgeschlossen. (Ich weiß, es gibt Urteile, dass das nicht sein darf.)
Der Beschluss wird aber gefasst zum sofortigen Ausschluss.
Wie kann sich das ausgeschlossene Vorstandsmitglied jetzt dagegen wehren?
Wenn das ausgeschlossene Vorstandsmitglied einen schriftlichen Widerspruch einlegt, mit der Begründung, dass nur die MV ein Vorstandsmitglied ausschließen kann usw., ist der Beschluss von der Vorstandschaft dann aufgehoben und alles ist wieder beim vorherigen Stand oder wie geht es weiter?
Es wird immer davon ausgegangen, dass das nicht sein darf. Aber wie kann sich der Betroffene zur Wehr setzen?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 09:24
Senior Mitglied
 
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AW: Vereinsausschluss von Vorstandsmitglied durch Vorstand

Ich als Laie würde:
Erstmal schriftlich Widerspruch einlegen und eine Frist zur Beantwortung setzen. Gleich mit rein in den Text, dass man anderenfalls anwaltliche Hilfe zu Rate ziehen wird um Klage einzureichen. Es wäre dabei nicht schlecht, wenn es Zeugen für den Widerspruch gibt.


Der nächst Schritt wäre dann der Weg zum Anwalt und gegen den Ausschluss klagen.
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #3 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 09:53
V.I.P.
 
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AW: Vereinsausschluss von Vorstandsmitglied durch Vorstand

Zitat:
Wenn das ausgeschlossene Vorstandsmitglied einen schriftlichen Widerspruch einlegt, mit der Begründung, dass nur die MV ein Vorstandsmitglied ausschließen kann usw., ist der Beschluss von der Vorstandschaft dann aufgehoben und alles ist wieder beim vorherigen Stand oder wie geht es weiter?
Der Vorstandsbeschluss wäre nichtig.
Das höchste Gremium eines Vereins ist die MV. Und wenn das Kündigungsverfahren in der Satzung dies so geregelt hat, hat sich der Vorstand vor der MV zu verantworten.
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ausschlussverfahren, vereinsausschluss

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