Dies ist eine Diskussion zu Vereinsauflösung - Ws ist zu tun? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| zur Zeit steht eine Vereinsauflösung an, die in die Wege geleitet werden muss. Daher ein paar Fragen dazu. Die Vereinsauflösung wird in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die diesjährige ordentliche Sitzung hat bereits stattgefunden, ohne Ergebnis bei den Vorstandswahlen (alter Vorstand ist im Amt geblieben - ohne Wahl). In der Satzung ist dazu nichts geregelt. - Welche Tagesordnungspunkte müssen auf alle Fälle bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung angesetzt werden? Derzeitge Überlegung: > Begrüßung, > Tätigkeitsbericht, > Kassen- bzw. Geschäftsbericht, > Bericht der Kassenprüfer, > Entlastung des Vorstands, > Vorstellung neuer Verein, der bei pos. Auflösungsabstimmung, das Vereinsvermögen erhalten soll, > Auflösungsabstimmung, und nun: > Bestimmung eines Liquidators, > weiteres ? > weiteres ? > weiteres ? - Was gibt es sonst noch zu beachten? Was sollte man wissen? Vielen Dank für Eure Antworten
__________________ Gruß MK |
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| AW: Vereinsauflösung - Ws ist zu tun? Hallo, alle die aufgezählten TOPs sind weder für eine "ordentliche" noch für eine "außerordentliche" Versammlung unbedingt erforderlich, sondern nur dann, wenn die Satzung es so vorschreibt. Soll der Verein aufgelöst werden, muss aber der TOP "Auflösung des Vereines" o.ä. auf der Tagesordnung stehen. Man beachte: Unterschiede zwischen "ordentlicher" bzw. "außerordentlicher" Mitgliederversammlung bestehen nur in soweit, als sie durch Satzungsbestimmungen ausdrücklich vorgeschrieben werden. Für eine Versammlung, auf der die Vereinsauflösung beschlossen werden soll, sind folgende TOPs erforderlich: 1) Eröffnung der Versammlung 2) Beschluss über die Auflösung des Vereines 3) Falls die Auflösung beschlossen wurde: Beschluss bzgl. des Anfalles des Vereinsvermögens (sofern nicht durch Satzungsbestimmung vorgeschrieben) 4) Falls die Auflösung beschlossen wurde: Bestellung der Liquidatoren 5) Schließung der Versammlung Das Verfahren zur Selbstauflösung und zur Abwicklung des aufgelösten Vereines ist gesetzlich vorgeschrieben, die Vorschriften findet man in den §§ 41 und 45 - 53 BGB. JotEs |
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| AW: Vereinsauflösung - Ws ist zu tun? Danke für die schnelle Antwort. Dann muss Punkt 2 - 5 im Prinzip gegen Auflösungsabstimmung ausgetauscht werden und schon haben wirs ![]() Weitere Frage, da ich da eben bei der Suche drüber gestolpert bin, aber eine nähere Erklärung dazu fehlt: "Verschmelzung von Vereinen" Das wäre ja ggf. noch eine Alternative zur Vollauflösung. Wie sind dabei die Fristen? Bei Auflösung besagt die Regel ja ein Jahr. Ist diese Frist nicht gegeben, wenn man eine Verschmelzung anstrebt? Hintergrund: Der "alte" Verein würde aufgelöst werden und das Vereinsvermögen geht in den "neuen" Verein über. Dann könnte man ja auch die Vereine Verschmelzen, da beide Jugendarbeit im Sinn haben, der "neue" Verein aber allein satzungstechnisch die besseren Vorrausetzungen mit bringt (freier in der Gestaltung).
__________________ Gruß MK |
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| AW: Vereinsauflösung - Ws ist zu tun? Auch eine Verschmelzung ist grundsätzlich möglich (hätte ich auch dran denken können/sollen/müssen ...). Näheres dazu findet man im (allerdings recht umfangreichen) "Umwandlungsgesetz" (UmwG). Im Falle der Verschmelzung entfällt die Abwicklung der Vereine (§ 2 Satz 1 UmwG). Voraussetzung ist, dass beide Vereine rechtsfähig sind, wobei ein rechtsfähiger wirtschaftlicher Verein sich nur als "übertragender Rechtsträger" an einer Verschmelzung beteiligen kann. Eingetragene Vereine können hingegen sowohl als übertragender, als übernehmender oder auch als neugegründeter Rechtsträger an einer Verschmelzung beteiligt sein (§ 3 UmwG). Das weitere Verfahren bei der Verschmelzung rechtsfähiger Vereine lässt sich den §§ 99 - 104a UmwG entnehmen. JotEs |
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| AW: Vereinsauflösung - Ws ist zu tun? Da isser wieder - das wandelnde Rechtsbuch Ok, das heisst, die 2 e.V.s können ohne Probleme miteinander verschmolzen, bzw. der alte in den neuen Verein verschoben werden. Also 2x MV, Abstimmen lassen, alles protokolliert zum Amtsgericht und Antwort abwarten?
__________________ Gruß MK |
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