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Vereinsauflösung - Verein nicht gemeinnützig, Vereinsvermögen?

Dies ist eine Diskussion zu Vereinsauflösung - Verein nicht gemeinnützig, Vereinsvermögen? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2010, 21:24
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Vereinsauflösung - Verein nicht gemeinnützig, Vereinsvermögen?

Guten Abend,

mal angenommen es gäbe einen Verein, der nicht gemeinnützig ist und ein recht überschaubares Vereinsvermögen hat (keine 200€).
Zusätzlich haben die wenigen Mitglieder (<10) seit mehreren Jahren ihre Mitgliedsgebühren (pro Person 30€) nicht mehr bezahlt. Dieses Geld fehlt also in der Kasse und würde sich in 3 Jahren und bei 8 Mitgliedern auf 720€ belaufen.
Angenommen dieser Verein, mit einem fiktiven Vereinsvermögen von 920€und einem realen Vermögen von 200€ möchte sich nun auflösen, wie wäre hier nun vorzugehen?
Müssen die Mitglieder erstmal die Jahre nachbezahlen damit auf dem Konto ein Eingang verbucht wird?
Danach werden die Mitglieder wieder ausbezahlt? Oder ist das trotz fehlender Gemeinnützigkeit gar nicht möglich?
Oder kann man den Fakt dass die Mitglieder nicht bezahlt haben einfach ignorieren, da das Vereinsvermögen (ob nun real oder fiktiv) nicht vorhanden ist?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 13:22
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AW: Vereinsauflösung - Verein nicht gemeinnützig, Vereinsvermögen?

Zitat:
Müssen die Mitglieder erstmal die Jahre nachbezahlen damit auf dem Konto ein Eingang verbucht wird?
Bei der Vereinsauflösung muss der Liqudator bezüglich Vermögen folgende Schritte unternehmen:
1. Alle Forderungen einziehen
2. alle Verbindlichkeiten bezahlen
3. Das verbleibende Vereinsvermögen an den Berechtigten auskehren.

Zu 3: Das Vereinsvermögens wird - sofern in der Satzung nichts anderen bestimmt ist, zu gleichen Teilen an die Mitglieder ausbezahlt.

Die Zwischenabrechnung gegenüber einem einzelnen Mitglied kann dann theoretisch wie folgt lauten:
Forderung Deine rückständige Mitgliedsbeiträge 5 Jahre x 30,00 150,00
Liquidationsvermögen (einschl. Forderungen gegen Mitgl.) 1.000,00,
davon Dein Anteil 1/9. (bei neun Mitgliedern) von 1.000,00) 111,11
Verbindlichkeit gegen Dich 38,89
Die Verbindlichkeit kann sich erhöhen, wenn nicht alle rückständigen Beitragsforderungen realisiert werden können.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 13:54
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AW: Vereinsauflösung - Verein nicht gemeinnützig, Vereinsvermögen?

Kann die MV nicht vor der Auflösung die Beitragshöhe rückwirkend auf 0,00 Euro festsetzen ?

Reicht das Vereinsvermögen für die Rückerstattung an die Mitglieder die bezahlt haben ?
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Mit Gruß Spezi-3

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  #4 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 14:28
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AW: Vereinsauflösung - Verein nicht gemeinnützig, Vereinsvermögen?

Vielen Dank @ugoetze, das hilft schon mal viel weiter!

Zitat:
Zitat von Spezi-3
Kann die MV nicht vor der Auflösung die Beitragshöhe rückwirkend auf 0,00 Euro festsetzen ?
Das würde mich auch noch interessieren.
WÄre das generell möglich?
Falls ja, wie lange kann man so etwas rückwirkend machen?

Zitat:
Zitat von Spezi-3
Reicht das Vereinsvermögen für die Rückerstattung an die Mitglieder die bezahlt haben ?
Jep das würde reichen!
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  #5 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 14:46
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AW: Vereinsauflösung - Verein nicht gemeinnützig, Vereinsvermögen?

Gab es in den letzten 3 Jahren einen MV Beschluss zur Festsetzung der Beitragshöhe oder wie lange liegt der letzte Beschluss zurück
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  #6 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 17:36
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AW: Vereinsauflösung - Verein nicht gemeinnützig, Vereinsvermögen?

Zitat:
Zitat von Spezi-3
Gab es in den letzten 3 Jahren einen MV Beschluss zur Festsetzung der Beitragshöhe oder wie lange liegt der letzte Beschluss zurück
Nehmen wir mal an, der Verein wurde im Jahr 2004 gegründet und seit der initialen Festsetzung der Beitragshöhe wurde nichts daran geändert.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 17:47
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AW: Vereinsauflösung - Verein nicht gemeinnützig, Vereinsvermögen?

Da die rückwirkende Beitragsfestsetzung niemand belastet, halte ich das für möglich.
Obliegt die Beitragsfestsetzung der MV ?
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  #8 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 22:23
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AW: Vereinsauflösung - Verein nicht gemeinnützig, Vereinsvermögen?

Zitat:
Zitat von Spezi-3
Da die rückwirkende Beitragsfestsetzung niemand belastet, halte ich das für möglich.
Obliegt die Beitragsfestsetzung der MV ?
ja, aber eine MV wäre wegen der geringen Mitgliederversammlung kein Problem. Bzw. wäre wegen der Auflösung ja sowieso von Nöten.
Wie lange kann man das rückwirkend beschliessen?
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  #9 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 22:37
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AW: Vereinsauflösung - Verein nicht gemeinnützig, Vereinsvermögen?

Man beschließt, dass die Mitgliedsbeiträge für die Jahre 2005, 2006 usw. auf 0,00 Euro festgesetzt werden.
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  #10 (permalink)  
Alt 12.01.2010, 10:37
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Zitat:
Zitat von Spezi-3
Man beschließt, dass die Mitgliedsbeiträge für die Jahre 2005, 2006 usw. auf 0,00 Euro festgesetzt werden.
Ok super, Vielen Dank für deine Hilfe.
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