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Vereinsauflösung unter Punkt Sonstiges bei JHV möglich

Dies ist eine Diskussion zu Vereinsauflösung unter Punkt Sonstiges bei JHV möglich innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.09.2011, 09:53
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Vereinsauflösung unter Punkt Sonstiges bei JHV möglich

Guten Tag,

eine rein fiktive Frage für die Jahreshauptversammlung am kommenden Freitag:

In den letzten beiden Jahreshauptversammlungen ging es jeweils auch um das Thema Vereinsauflösung, für die sich beim ersten Mal in Form einer Absichtserklärung eine einstimmige Mehrheit fand, die aber bei der letzten JHV mit 15:4 Stimmen abgelehnt wurde.

Die Struktur des Vereins hat sich im Sommer grundlegend gewandelt: Wir haben bisher die Kleinkindbetreuung als Verein angeboten, jetzt aber hat die Gemeinde ab 01.09.2011 diesen Aufgabenbereich übernommen. Dies hat auch dazu geführt, dass sich die Anzahl der aktiven Familien von über 70 auf etwa 20 reduziert hat.

Für die Jahreshauptversammlung am kommenden Freitag ging fristgerecht der Antrag ein, unter dem Punkt „Verschiedenes“ erneut über die Vereinsauflösung abzustimmen. In der Satzung ist zur Vereinsauflösung unter §8 verfügt: § 8 Auflösung des Vereins. Die Auflösung des Vereins kann nur von der Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Langenargen, die es für die Kinder- und Jugendarbeit zu verwenden hat.

Dazu habe ich nun einige Fragen.
  • Kann der Punkt mit einer solch weitreichenden Entscheidung auf diesem Weg (Zusatzantrag unter Punkt Sonstiges ohne explizite Erwähnung in der Einladung) zur Abstimmung vorgelegt werden?
  • Muss dieser Punkt als TOP 8 (Verschiedenes) besprochen werden, oder kann er auch vorgezogen werden, da in diesem Falle Punkte wie Vorstandsneuwahlen, Jahresplanung, … hinfällig werden würden?
  • Kann eine Auflösung zu einem bestimmten Termin beschlossen werden, falls kein Beschluss möglich wäre?
  • Was wäre der schnellste Weg, um eine Vereinsauflösung auf den Weg zu bringen?
  • Wie muss vorgegangen werden, wenn es zu einer Vereinsauflösung kommen soll?
  • Was muss in die Wege geleitet werden?



Vielen Dank und viele Grüße

RumLan
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  #2 (permalink)  
Alt 10.09.2011, 14:00
V.I.P.
 
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AW: Vereinsauflösung unter Punkt Sonstiges bei JHV möglich

Lies mal § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Danach können unter dem TOP "Verschiedenes" keine Beschlüse gefaßt werden. Man kann also nur darüber diskutieren, ob das Ziel des Antrages weiter verfolgt und ob es ein TOP der nächsten Versammlung werden soll.

Allerdings läßt § 32 Abs. 2 BGB Beschlüsse zu wenn alle Mitglieder einverstanden sind. Also nicht nur die Anwesenden.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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