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Vereinsauflösung/-Liquidation: Welche Fristen sind einzuhalten?

Dies ist eine Diskussion zu Vereinsauflösung/-Liquidation: Welche Fristen sind einzuhalten? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 17:43
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Vereinsauflösung/-Liquidation: Welche Fristen sind einzuhalten?

Nach dem Auflösungsbeschluss der Mitgliederversammlung tun die als Liquidatoren bestellten Vorstände erst mal garnichts,d.h. sie veröffentlichen nicht die Auflösung nebst Aufforderung an die Gläubiger im Bundesanzeiger, melden sich nicht bei den bekannten Gläubigern und zeigen die Auflösung auch nicht beim Vereinsregister an. Vielmehr sind sie damit beschäftigt, einen neuen Verein zu gründen.

Gibt es für diese gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen eigentlich keine Fristen bzw. Sanktionen? Im BGB kann ich dazu nichts finden.
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 18:30
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AW: Vereinsauflösung/-Liquidation: Welche Fristen sind einzuhalten?

Moin,
mir sind auch keine Fristen bekannt. Nach 6 Monaten kann der Rechtspfleger beim Vereinsregister informiert werden.
Welches Zeitproblem besteht denn bei der Löschung? Ist doch eigentlich egal - ausgenommen es ist noch Geld zu verteilen.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 20:42
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AW: Vereinsauflösung/-Liquidation: Welche Fristen sind einzuhalten?

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Moin,
mir sind auch keine Fristen bekannt. Nach 6 Monaten kann der Rechtspfleger beim Vereinsregister informiert werden.
Welches Zeitproblem besteht denn bei der Löschung? Ist doch eigentlich egal - ausgenommen es ist noch Geld zu verteilen.
Das Problem ist nicht die Löschung, das dauert sowieso mind. ein Jahr, sondern z.B. die Aufforderung der Liquidatoren an die Gläubiger, ihre Ansprüche anzumelden. Das ist schon wichtig für die, von der Liquidation zu erfahren. Und die bekannten Gläubiger müssen direkt angeschrieben werden. Möglicherweise kann der Verein ja die Forderungen garnicht bezahlen und müsste umgehend Insolvenz anmelden. M.E. wäre das Zuwarten dann Insolvenzverschleppung. Da muss es doch Anhaltspunkte z.B. in der Rechtsprechung geben, bis wann man das erledigen muss?
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  #4 (permalink)  
Alt 02.09.2011, 07:52
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AW: Vereinsauflösung/-Liquidation: Welche Fristen sind einzuhalten?

Zitat:
Da muss es doch Anhaltspunkte z.B. in der Rechtsprechung geben, bis wann man das erledigen muss?
Die Liquidation ist frühestens beendet ein Jahr nach der amtlichen Veröffentlichung der Liquidation. Je später also angemeldet wird, desto länger dauert die Liquidation. Ein Schaden entsteht dadurch nicht.
Die Insolvenzverschleppung ist strafbar und kann zu Schadenersatzansprüchen führen, wenn durch die verspätete Insolvenzanmeldung weitere Verbindlichkeiten entstehen, die ansonsten nicht entstanden wären.
Da das Vereinleben ruht, ist mit dieser Möglichkeit nicht unbedingt zu rechnen.
Welches Interesse hast Du an einer baldigen Beendigung der Liquidation?
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  #5 (permalink)  
Alt 02.09.2011, 10:58
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AW: Vereinsauflösung/-Liquidation: Welche Fristen sind einzuhalten?

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Welches Interesse hast Du an einer baldigen Beendigung der Liquidation?
Der -fiktive- Betroffene ist Gläubiger des Vereins und fürchtet, dass noch vor der offiziellen Anmeldung bzw. Veröffentlichung der Auflösung der Vorstand Transaktionen durchführt, die dann bei einer möglicherweise fälligen Insolvenz (der Verein kann seines Wissens seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen) zu einem Forderungsausfall führen. Entsprechende Drohungen ("Du kriegst nix!") gab es bereits. Außerdem verliert der Verein bzw. der Vorstand ja erst seine progammgemäße Handlungsfähigkeit, wenn die Auflösung bekanntgemacht ist (bzw. 2 Tage danach).
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  #6 (permalink)  
Alt 03.09.2011, 17:19
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AW: Vereinsauflösung/-Liquidation: Welche Fristen sind einzuhalten?

Bei einer Insolvenz prüft der Insolvenzverwalter, ob durch ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen ein Schaden entstanden ist. Er hat im Rahmen der Insolvenzordnung weitgehende Rechte, ungerechtfertigtes Handeln anzufechten.
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Alt 04.09.2011, 03:47
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AW: Vereinsauflösung/-Liquidation: Welche Fristen sind einzuhalten?

Ich stimme i. w. ugoetze zu.

Grundsätzlich hat die Liquidation unverzüglich zu erfolgen; Auflösung und Liquidation müssen unverzüglich zur Eintragung ins Vereinsregister angemeldet werde - insoweit besteht eine öffentlich-rechtliche Pflicht, deren Erfüllung das Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld erzwingen kann. Anders als ugoetze sehe ich hier keine sechsmonatige Wartefrist.

Davon abgesehen gibt es keine öffentlich-rechtlichen Pflichten, die sich allein aus der Auflösung / Liquidation ergeben.

Die Gläubiger haben aber individuelle Rechte und sind geschützt:

Ein Gläubiger des Vereins kann seine fälligen Forderungen jederzeit einklagen uns muss nicht auf Maßnahmen der Liquidatoren oder eine Unterrichtung über die Auflösung warten.

Hat ein Gläubiger nicht fällige Forderungen, deren Erfüllung er durch Fehlverhalten der Liquidatoren / des Vorstands gefährdet sind, kommt ggf. ein Arrestantrag in Betracht.

Vollziehen der Vorstand bzw. die Liquidatoren Maßnahmen, die nicht von der Satzung oder vom Gesetz gedeckt sind, und fällt dadurch am Ende die Forderung des Gläubigers aus, kann er die jeweiligen Personen selbst in Anspruch nehmen (sie haften insoweit mit ihrem Privatvermögen), soweit ihnen ein Verschulden zur Last fällt. Insolvenzverschleppung stellt einen Unterfall davon dar.

Nimmt der Gläubiger Insolvenzverschleppung an, kann er dies zur Anzeige bringen (unabhängig von anderen zivilrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung seines Anspruchs, siehe oben).

Übrigens sind auch die Anfallberechtigten Gläubiger des Vereins. Sie (aber nicht beliebige andere Gläubiger) können die Liquidatoren zur vollständigen Durchführung der Liquidatoren gerichtlich zwingen.

Das gleiche gilt aus meiner Sicht auch für jedes Vereinsmitglied. Den Vereinsmitgliedern ist darüber hinaus auch die Möglichkeit gegeben, die Liquidatoren auszuwechseln - durch Beschluss einer Mitgliederversammlung, die ggf. auch als Minderheitenbegehren nach § 37 BGB berufen werden kann.

Grüße

Soliton
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  #8 (permalink)  
Alt 04.09.2011, 14:12
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AW: Vereinsauflösung/-Liquidation: Welche Fristen sind einzuhalten?

Ich bedanke mich für Eure Antworten, die mir geholfen haben.
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