Dies ist eine Diskussion zu Vereinsauflösung innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| mal angenommen... ein Verein e.V. hat ein paar Tausender auf dem Konto, niemand findet sich für den Vorstandsposten, man möchte sich jedoch weiterhin treffen aber den ganzen Vereins-Bürokratismus hinter sich lassen. Und das schöne Geld möchte man nicht am Fiskus zu schenken sondern man wollte es für zukünftige gemeinschaftliche Aktivitäten behalten, quasi als Stammtischkasse. Wie könnte man das anstellen. Oder gäbe es da keine Change und man müsste es satzungsgemäß aufzeren? Ein nicht eingetragener Verein - benötigt der auch Vorstand, Mitgliederversammlung und Satzung? Gilt gleiches auch für Interessengemeinschaften oder "Stammtische"? Darf ein Verein sein Vermögen gesamt aufzeren? OK, viele Fragen auf einmal. Gruß Andreas |
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| AW: Vereinsauflösung Nachfolgend einige Hinweise zur Vereinsauflösung: Zitat:
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| AW: Vereinsauflösung Hallo, danke für deine Ausführungen. Eine Frage bez. der Definition hab ich noch: Zitat:
Gruß Andreas |
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| AW: Vereinsauflösung Der Verein ist grundsätzlich abzuwickeln. Der zu wählende Liquidator sorgt dafür, dass Vereinseigentum "versilbert" wird, Schulden des Vereins beglichen werden, die notwendigen Registeranmeldungen erfolgen und, nach dem Sperrjahr, das Restvermögen an die in der Satzung genannte Organisation ausgekehrt wird (Vermögensbindung!). Ein Zurückbehalten für eigene Feiern kommt daher nicht in Betracht. Da die Vereinsunterlagen von den maßgeblichen Stellen umfangreich nachprüfbar sind und dies auch gerne durchgeführt wird, braucht man sich erst gar keine Gedanken zu machen, etwaiges Vereinsvermögen "beiseite" zu schaffen. Außer einer Menge Ärger ist da nämlich nichts zu erben. Wenn "objektiv" feststeht, dass nichts mehr zu verteilen ist, dann wird das Erlöschen des Vereins eingetragen. Es wäre allerdings noch von Vorteil zu wissen, ob der dortige Verein gemeinnützig und wie in der Satzung der Anfall des Vereinsvermögens genau geregelt ist.
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