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Vereinsauflösung

Dies ist eine Diskussion zu Vereinsauflösung innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 06.08.2011, 17:40
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Vereinsauflösung

Hallo zusammen!

Mal angenommen jemand muss einen Verein auflösen:

Muss ein Grund für die Auflösung eines Vereins im Protokoll angegeben werden?

Kann eine Liquidation umgangen werden, wenn kein Vermögen zu verteilen ist und das Vereinskonto ein Minus aufweist. Muss in dem Protokoll vermerkt werden, wer den Ausstand bezahlen wird? Müssen trotzdem Liquidatoren bestellt werden? Können diese auch Nicht-Mitglieder sein?


Wie findet jemand heraus, wo die Vereinsauflösung bekannt zu machen ist? Hat jemand hierzu Erfahrung beim Amtsgericht Charlottenburg gemacht?

Gibt es eine Eil-Löschung oder der Gleichen?


Vielen Dank für Eure Hilfe!

LG Hans
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Geändert von business0206 (06.08.2011 um 20:13 Uhr).
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Alt 07.08.2011, 16:33
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AW: Vereinsauflösung

Zitat:
Mal angenommen jemand muss einen Verein auflösen:
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Auslösung des Vereins. Die entsprechenden Satzungsbestimmungen sind zu beachten.
Zitat:
Muss ein Grund für die Auflösung eines Vereins im Protokoll angegeben werden?
Nein
Zitat:
Kann eine Liquidation umgangen werden, wenn kein Vermögen zu verteilen ist und das Vereinskonto ein Minus aufweist. Muss in dem Protokoll vermerkt werden, wer den Ausstand bezahlen wird?
Es muss nicht im Protokoll stehen, aber wenn niemand das Minus ausgleicht muss der Vorstand oder die Liquidatoren Insolvenz anmelden.
Zitat:
Müssen trotzdem Liquidatoren bestellt werden?
Ja, diese sind verantwortlich, dass das Vermögen verteilt worden ist und bestätigen dieses gegenüber dem Vereinsregister.
Zitat:
Können diese auch Nicht-Mitglieder sein?
Ja
Zitat:
Gibt es eine Eil-Löschung oder der Gleichen?
Nein
Zitat:
Wie findet jemand heraus, wo die Vereinsauflösung bekannt zu machen ist? Hat jemand hierzu Erfahrung beim Amtsgericht Charlottenburg gemacht?
Vgl. § 74 ff BGB, Eintrag im Vereinsregister
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