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Vereinsauflösung?

Dies ist eine Diskussion zu Vereinsauflösung? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 15:28
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Vereinsauflösung?

Hallo,
mal angenommen, jemand hätte eine soziale Initiative gründen wollen und dazu Unterstützung gesucht. Weiter angenommen, derjenige findet einen vermeindlich uneigennützigen Unterstützer, der zur Gründung eines Vereins als Organisationsform rät, welches auch geschehen würde. Beide würden zu Vorstandsmitgliedern gewählt von Mitgliedern, die zu gleichen Teilen in den Verein eingebracht werden ("Mächtepatt") und sind nur gemeinsam handlungsfähig.

Weiter angenommen, jener vermeindlich uneigennützige Unterstützer stellt sich nach kurzer Zeit nicht als uneigennützig heraus und beschädigt massiv den Ruf des anderen Vorstandsmitglieds (und eigentlichen Initiators) in der Öffentlichkeit, um ihn zum Aufgeben zu bewegen (im Wirtschaftsjargon "feindliche Übernahme" genannt).

Mal angenommen, das gelänge jedoch nicht, allerdings verbliebe jener "Unterstützer" mit seinen "Sympathisanten" im Verein und beharrt untätig auf seinem Posten. Eine konstruktive Zusammenarbeit i.S. der Vereinsziele würde damit unmöglich gemacht und (wg. des "Mächtepatts") ist der Verein quasi formal "tot" (formale Lebensdauer: 6 Monate, kein Vermögen, gar nix, außer der Registrierung).

Was muss das andere Vorstandsmitglied tun, um den Verein zur Auflösung zu bringen? Oder gäbe es doch noch andere Möglichkeiten, den Verein zu erhalten und jenen Menschen und seine "Mitstreiter" (juristisch vorgebildet) aus dem Verein zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus für Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 15:48
V.I.P.
 
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AW: Vereinsauflösung?

Hallo,
per Minderheitenverlangen (§ 37 BGB) kann die außerordentliche Einberufung einer Mitgliederversammlung erzwungen werden, auf deren Tagesordnung z.B. der Widerruf der Bestellung einzelner oder auch aller Vorstandsmitglieder sowie die Wahl entsprechender neuer Vorstandsmitglieder stehen könnte.

Dieses Verfahren kann natürlich auch von der anderen Seite angestrengt werden.

JotEs
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  #3 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 16:10
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AW: Vereinsauflösung?

Hallo JotEs,
vielen Dank für die schnelle Anwort. Die Einberufung einer Mitgliederversammlung wäre nicht das Problem, allerdings könnte unter den beschriebenen Umständen weder der jetzige Vorstand abgewählt werden, noch ein neuer gewählt werden ("Mächtepatt").

Auch die Möglichkeit eines Widerufs einzelner Bestellungen (gibt es dazu einen § oder einen Link zum Nachlesen?) wäre vermutlich aufgrund der Mehrheitsverhältnisse nicht durchsetzbar, oder?

Vorstandsmitlied und Initiator sieht keine andere Möglichkeit, als die Auflösung, um sicherzustellen, dass Initiative und Verein nicht für eigennützige Zwecke des anderen Vorstandsmitglieds (Person A) mißbraucht werden ("Mächtepatt"). Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist nachhaltig und unwiderruflich zerstört, ein Mediationsgespräch ergebnislos gescheitert.

Die Frage wäre daher eher:
Was müsste der Initiator (Person B) tun, veranlassen, sicherstellen, damit der Verein aufgelöst werden muss, so dass das Konstrukt nicht in "falsche Hände" gerät? Wenn B vom Vorstand zurücktritt, ist der Verein handlungsunfähig, auch kann kein neuer gewählt werden (und vice versa natürlich, aber Person B will die Auflösung, Person A nur noch Schaden anrichten).

Zur Erinnerung:
Kein Vermögen, Gegründet vor 6 Monaten, registriert vor 4 Monaten, 8 Mitglieder.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 19:01
V.I.P.
 
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AW: Vereinsauflösung?

Wenn ein Widerruf der Bestellung zum Vorstand an den Stimmverhältnissen in der MV scheitert (meistens gibt es für die Wahl oder Abwahl keine erhöhten Mehrheitserfordernisse), wird eine Vereinsauflösung welche auch nur durch Beschluss der MV erfolgen kann, erst recht scheitern, da dazu in der Regel nicht einmal die einfache Mehrheit genügt.
In der Satzung muß stehen, welche Mehrheiten für die Wahl/Abwahl und für die Vereinsauflösung erforderlich sind.

__________________
Mit Gruß Spezi-3
Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird.

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  #5 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 19:38
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AW: Vereinsauflösung?

Hallo Spezi,
vielen Dank für die Antwort. Ich habe mich ggf. mißverständlich ausgedrückt, Entschuldigung. Es ging in der Frage nicht um eine mögliche einvernehmliche Vereinsauflösung, denn die würde in meinem Beispiel tatsächlich an den nicht vorhandenen Mehrheitsverhältnissen scheitern.

Der (hypotethische) Gedankengang war folgender:

Wenn Person B im Rahmen einer Mitgliederversammlung von seinem Vorstandsamt zurücktreten würde, wäre der Verein formal handlungsunfähig (gemeinsame Vertretungsberechtigung). Es müsste ein neues Vorstandsmitglied gewählt werden. Die Wahl eines neuen zweiten Vorstands würde an den herrschenden Mehrheitsverhältnissen scheitern. Wenn kein neuer Vorstand gewählt werden könnte, müsste der verbleibende doch das Amtsgericht einschalten, richtig? Dieses müsste ggf. einen Notvorstand bestellen, richtig?

Bei einem so jungen Verein, ohne Vermögensverhältnisse, nicht mal mit Konto würde das Amtsgericht dies jedoch kaum tun, sondern eher den Verein auflösen, so wurde mir gesagt.

Meine Frage ist also: Was könnte bei diesem Gedanken schief gehen? Was müsste Person B tun, beachten, damit dabei nichts schief läuft? Gibt es eine mögliche Alternative (wenn beispielsweise eines der Mitglieder von Person A ausgeschlossen werden sollte, müsste dies ja vermutlich auf die Tagesordnung, oder? Dann würde Person A den Ausschluss eines der Person B-Sympathisanten draufsetzen....großes Sorry, aber Person A scheint ein sehr "spezieller" Fall zu sein.

Danke!
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  #6 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 19:43
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AW: Vereinsauflösung?

Zitat:
Wenn Person B im Rahmen einer Mitgliederversammlung von seinem Vorstandsamt zurücktreten würde, wäre der Verein formal handlungsunfähig (gemeinsame Vertretungsberechtigung). Es müsste ein neues Vorstandsmitglied gewählt werden. Die Wahl eines neuen zweiten Vorstands würde an den herrschenden Mehrheitsverhältnissen scheitern.
Nach einem Rücktritt von Person B könnte Person A aber Neuaufnahmen vornehmen (notfalls über Geschäftsführung ohne Auftrag oder zusammen mit dem Notvorstand) und so die Mehrheitsverhältnisse ändern !!
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Mit Gruß Spezi-3
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  #7 (permalink)  
Alt 14.07.2009, 00:28
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AW: Vereinsauflösung?

Zitat:
Nach einem Rücktritt von Person B könnte Person A aber Neuaufnahmen vornehmen (notfalls über Geschäftsführung ohne Auftrag oder zusammen mit dem Notvorstand) und so die Mehrheitsverhältnisse ändern !!
Shit, echt??? Gut zu wissen, vielen Dank!! Dann muss ich die Frage erweitern:
Was könnte Person B überhaupt tun, um zu gewährleisten, dass Person A keine Macht mehr über den Verein haben kann?

Voraussetzungen:
Der Verein hat keine "Vorstandsvorsitzenden", sondern 2 Vereinsmitglieder (A und B) sind als Vorstandsmitglieder gewählt worden. Person A hat definitiv unehrenhafte Motive, aber er ist immerhin so clever, dass man sie ihm kaum nachweisen kann. Würde es für diesen Weg ausreichen, dass er schon zwei Tage VOR Vereinsgründung sich auf seiner eigenen Website als Vorstand proklamiert hat (Screenshots vorhanden)?
Würde es reichen, wenn man ihm nachweisen könnte, dass er (nicht authorisiert) mit dem Banner (noch nicht mal mit dem Logo, da er das gar nicht hat) der Homepage der Initiative, diese auf seinen eigenen Websites als "Unterstützer" für sein eigenes Ding präsentiert?

Würde es beispielsweise reichen, wenn man seinem Sympathisanten nachweisen könnte (ebenfalls Screenshots), dass er willentlich und wissentlich den Zielen der Initiative geschadet hat?

Entschuldigt meine Hilflosigkeit, aber Person A wird alles versuchen (müssen), damit Person B den Einfluss auf den Verein nicht behalten kann und Person B hat die besseren Anwälte und mehr Erfahrung im "fiesen" Business.

Was würdet Ihr Person B raten, zu tun???

Danke!
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  #8 (permalink)  
Alt 14.07.2009, 10:04
V.I.P.
 
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AW: Vereinsauflösung?

Hallo,

als einzige legale Maßnahme sehe ich die Möglichkeit die vorhandenen Mehrheitsverhältnissen in der MV durch "entsprechende" Neuaufnahmen zu verändern.
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