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Vereininsolvenz

Dies ist eine Diskussion zu Vereininsolvenz innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 17:16
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Vereininsolvenz

Mal angenommen mehrere Mitglieder eines Vereines sind der Meinung das der Verein eigentlich Insolvent ist.

Wie können Sie vorgehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 17:51
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AW: Vereininsolvenz

Zitat:
Wie können Sie vorgehen?
Ich denke eine Spende in angemessener Höhe ist hilfreich.
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MfG Erbsenzähler
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  #3 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 17:56
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AW: Vereininsolvenz

ich glaube nicht das irgendwer noch Geld freiwillig gibt, denn es wird immer erzählt der Verein hat Betrag x in der Barkasse und Betrag y auf dem Konto, die Bilanz die vorgelegt wurde ist nach der Meinung einiger auch nicht so wirklich korrekt.

Erst wird eine Bilanz vorgelegt, dann nachdem was gesagt wurde das etwas nicht stimmt, wurde eine neue Bilanz vorgelegt.

Also irgendwie scheint da was nicht mit rechten Dingen vor zu gehen,
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  #4 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 18:23
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AW: Vereininsolvenz

Zitat:
Zitat von jrogo Beitrag anzeigen
ich glaube nicht das irgendwer noch Geld freiwillig gibt
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  #5 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 18:27
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AW: Vereininsolvenz

na ich glaube nicht das dadurch das Problem gelöst wird
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  #6 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 18:48
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AW: Vereininsolvenz

Wieso, das Problem ist doch die drohende Insolvenz, oder verstehe ich was falsch?
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  #7 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 07:47
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AW: Vereininsolvenz

Das Problem ist, das einem so wie es aussieht vorgetäuscht wird, der Verein noch über Gelder verfügt, weiss aber ganz genau, das Rechnungen nicht bezahlt werden konnten und im Grunde der Verein meiner Meinung nach "pleite" ist.
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  #8 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 09:15
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AW: Vereininsolvenz

Vielleicht nützt es ja etwas, wenn man dem Vorstand mitteilt, dass die Insolvenzverschleppung strafbar ist.

Außerdem § 42 Abs. 2 BGB:
Zitat:
(2) Der Vorstand hat im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Wird die Stellung des Antrags verzögert, so sind die Vorstandsmitglieder, denen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich; sie haften als Gesamtschuldner.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #9 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 09:18
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@jrogo
Ich frag mal andersherum, was wünschen sich die Mitglieder?
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Alt 04.11.2011, 09:30
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AW: Vereininsolvenz

Die Mitglieder wünschen sich eine komplette Darlegung der finanziellen Situation des Vereins.

Spricht man den Vorstand darauf an, erhält man keine konkreten Aussagen.

Selbst wenn man den Vorstand auf § 42 hinweist, gibt es nur ausflüchte.
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