Dies ist eine Diskussion zu Vereinausschluss - Satzung sieht nichts vor innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Vereinausschluss - Satzung sieht nichts vor ich habe eine Frage: Wenn die Satzung nichts (weder pos. noch neg.) über die Möglichkeit eines Vereinsausschlusses sagt, welche Rechtsgrundlagen sind dann hierfür maßgeblich? Was muss beachtet werden? Und wie muss man korrekt vorgehen, um keinen Formfehler zu begehen? Danke für eine Antwort! |
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| AW: Vereinausschluss - Satzung sieht nichts vor Ich als Laie denke mal, das dürft sehr schwierig werden jemanden auszuschließen. Die Hürden für einen Vereinsausschluss ohne Satzungsgrundlage sind sehr hoch. Ich denke für einen Ausschluss muss es Gründe geben die einfach eine Zusammenarbeit nicht mehr länger möglich machen. So in etwa, wenn ein Sexualstraftäter eine Kindergruppe betreut oder ein Mitglied regelmäßig Geld aus der Vereinskasse entwendet. von daher ist diese Frage: Zitat:
Ich hätte eine MV einberufen, die Satzung geändert und dann einen Ausschluss angestrebt der aber nur für Vergehen gilt dann nach der Änderung waren, aber in der Regel lassen die schwarzen Schafe nicht lange mit Gründen auf sich warten. Die Satzungsformulierung sollte aber eindeutig sein und nicht nur "vereinsschädigendes Verhalten" beinhalten, sondern klipp und klar was sind Ausschlussgründe: - Mitglied hat blaue Haare - Mitglied raucht in der Öffentlichkeit - Mitglied zahlt Beiträge nicht
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Vereinausschluss - Satzung sieht nichts vor Juristisch wird es z.B. hier (Link) erklärt: Vereinsstrafen müssen in der Satzung verankert sein. Nun ist die Vereinsmitgliedschaft ein Vertrag, und gewisse schwerwiegende Verfehlungen eines Vertragspartners rechtfertigen - wie von Erbsenzähler angesprochen - eine unmittelbare außerordentliche Kündigung. Ansonsten müsste man versuchen, über Abmahnungen das Verhalten zu verändern bzw. das Mitglied mit Mahnungen in Verzug für bestimmte Zahlungen oder sonstige Leistungen zu setzen. Ggf. wäre anschließend eine außerordentliche Kündigung möglich(?) |
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| AW: Vereinausschluss - Satzung sieht nichts vor Zunächst einmal - vielen Dank für Eure Antworten! Und jetzt wird's richtig peinlich ![]() Es steht sehr wohl etwas in der Satzung. Eigentlich bin ich des Lesens i.d.R. ja mächtig... ![]() Eigentlich. Also, ein Ausschluss ist lt. Satzung sehr wohl möglich, und zwar bei schweren Verstößen gegen die Interessen des Vereins (keine weitere Präzisierung). Alles Formale (Fristen, Gehör schenken, auf die TO der MV setzen, Widerspruchsmöglichkeit etc etc ist korrekt in der Satzung geregelt. (Mittlerweile juristisch überprüft.) Die Frage, um die es aber nun geht, ist folgende: Wie stellt man fest, was ein "schwerer Verstoß" ist, sodass man einigermaßen sicher sein kann, dass ein Gericht den Ausschließungsbeschluss nicht gleich kassiert? Im I-Net habe ich 2 unterschiedliche Ansichten gefunden: Der Betreffende muss wirklich was Heftiges ausgefressen haben, goldene Löffel oder so klauen, wenn der Ausschluss gerechtfertigt sein soll - und andererseits die Auffassung, dass das Gericht nur die formale Korrektheit des Ausschlussverfahrens überprüft und die inhaltlichen Gründe in die Autonomie des Vereins gestellt sind. (Vorausgesetzt, dass die Gründe nicht unsittlich sind oder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen oder gegen andere Gesetze verstoßen (z.B. Diskriminierung o.ä.) Was stimmt nun? Und kann man ein Mitglied, das einen Verein seit Jahren nervt, wirklich nur ganz schwer loswerden? (Die MV hat bereits mit einen Beschluss dem Vorstand, der als 1. Instanz für einen Ausschluss zuständig ist, nahegelegt, ein Ausschlussverfahren einzuleiten, wenn das Mitglied best. Bedingungen nicht bis zu einem best. Zeitpunkt erfüllt. Was es nicht hat.) Was meint Ihr? |
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| AW: Vereinausschluss - Satzung sieht nichts vor Zitat:
Im Übrigen sehe ich vom Vorstand abweichende Meinungen und Anschauungen auch nicht als Ausschließungsgrund an. Selbst wenn dafür im Verein "Stimmung" gemacht wird. Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Vereinausschluss - Satzung sieht nichts vor Naja, ganz so einfach ist es natürlich nicht, da es nicht einfach nur um 'unterschiedliche Meinungen' geht. Es geht vielmehr darum, dass dieses Mitglied in der MV gegen ein anderes Mitglied schwerwiegende, sogar strafrechtlich relevante Vorwürfe (Antragsdelikt) erhoben hat. Trotz mehrfacher Aufforderung durch die MV hat dieses Mitglied bis heute weder Beweise für seine Anschuldigungen (wie mehrfach angekündigt) geliefert, noch sie zurückgenommen, sondern sie aufrechterhalten. Die MV forderte das Mitglied nun dazu auf, die Anschuldigungen entweder zu beweisen oder sie zurückzunehmen, andernfalls drohe ein Ausschluss. Deshalb nochmal die Frage: Wäre das ein Ausschlussgrund oder müssen wir uns wohl oder übel damit abfinden, ein solches Mitglied, das sich bislang allen Konfliktlösungsversuchen versperrt hat, tatsächlich weiter dulden? Und was wären denn legitime Ausschlussgründe? |
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| AW: Vereinausschluss - Satzung sieht nichts vor Vielleicht solltet ihr zunächst mal das Thema erörtern, wer muß in einem solchen Falle was beweisen. Meine Kenntnis geht dahin, dass Derjenige der von einem Anderen die Rücknahme einer Behauptung verlangt, beweisen muß, dass die Behauptung unrichtig ist. Nur wenn die Behauptung unrichtig ist, muss man sie nämlich zurück nehmen, bzw. kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden. So ganz einfach ist die Sache somit nicht.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Vereinausschluss - Satzung sieht nichts vor Das würde ja dann bedeuten, dass die Unschuldsvermutung hier nicht gilt, sprich: Der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen, nicht der Beschuldiger die Vorwürfe? Das fände ich verwunderlich. Blödes Beispiel: Wie soll denn jemand beweisen, dass er nicht geklaut hat?? |
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| AW: Vereinausschluss - Satzung sieht nichts vor Bei der Beweislast kommt es zunächst darauf an, wer was behauptet. Wenn der Verein klagen würde und behauptet XX habe eine unrichtige Beschuldigung ausgesprochen, muß der Verein nicht nur beweisen das die Beschuldigung erfolgt ist, sondern auch dass sie unrichtig war. Der Verein kann sich aber doch auf den Beschuldigten als Zeugen berufen. Wie der Beschuldigte sich selbst wehren kann (Üble Nachrede) laßt ich jetzt mal offen.
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| AW: Vereinausschluss - Satzung sieht nichts vor Der Verein will nicht klagen, sondern das Mitglied ausschließen. Ausschließungsgrund wäre, dass das Mitglied sich seit Jahren allen Aufforderungen des Vereines entzogen hat, für die unrichtigen Behauptungen Beweise zu bringen. Die Behauptungen stehen in den Protokollen der MV. Die Frage, wie sich das Mitglied wehren kann, steht auf einem anderen Blatt (wir haben schon dazu geraten, Unterlassungsklage anzustrengen, das wird jetzt wohl auch geschehen.) Hier geht es einfach darum, ob ein solcher Ausschließungsgrund von Gericht Bestand haben könnte oder nicht. (Vielleicht sollte ich noch anmerken, dass das Mitglied seit Jahren immer wieder ankündigt Beweise vorzulegen, dies aber nicht tut.) |
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