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Verein installiert Spielgerät für Gemeinde-Spielplatz - wer haftet

Dies ist eine Diskussion zu Verein installiert Spielgerät für Gemeinde-Spielplatz - wer haftet innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 19:32
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Verein installiert Spielgerät für Gemeinde-Spielplatz - wer haftet

Hallo, folgender Sachverhalt:
Auf einem Grundstück der Gemeinde steht ein Kinderspielplatz. Für diesen Spieplatz hat ein Verein - in Absprache mit der Gemeinde - ein neues Spielgerät (Klettergerüst) gekauft und installiert.

Der Verein selbst möchte aber das Instandhalten, Betreiben des Spielgerätes nicht selbst übernehmen.

Wer haftet bei Unfällen, die durch das Gerät entstehen? Wer ist für die Instandhaltung und Pflege verantwortlich?
Muss der Verein das Spielgerät als Bestand in den Büchern mitführen?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 21:21
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AW: Verein installiert Spielgerät für Gemeinde-Spielplatz - wer haftet

Das hat nichts mit Vereinsrecht zu tun.

Ich denke, es haftet der der das Gerät zum Spielen bereit stellt.
Eventuell haften auch beide.
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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haftung spielplatz gemeinde buchhaltung versicherung

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