Dies ist eine Diskussion zu Verein + Bezahlung an Privatperson innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Angenommen man erledigt einige IT Arbeiten als Privatperson für einen Verein - und dieser würde im Anschluss daran die Zahlung verweigern, da keine Rechnung ausgestellt werden kann - könnte man da etwas machen? In diesem fiktiven Beispiel handelt es sich um einen muslimischen Verein, bezogen auf einen Stadtteil/einen Bezirk. Wäre dieser Verein "gemeinnützig"? Und dürfte ein solcher Verein überhaupt an Privatpersonen zahlen? Angenommen der (evtl. gemeinnüttzige) Verein möchte eine Rechnung und bezahlt desshalb nicht, könnte man dann als Privatperson ein Inkasso Büro kontaktieren? In diesem fiktiven Beispiel existieren Beweisfotos, sowie Beweis-SMS über die Abhandlung der zu erledigenden Arbeiten. Wäre es in diesem Beispiel auch sinnvoll einen Anwalt zu kontaktieren? Nehmen wir an es ginge darin um 200, 300€. Vielen Dank schon einmal für Antworten zu meinem fiktiven Anliegen |
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| AW: Verein + Bezahlung an Privatperson Zitat:
Was war denn vereinbart ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Verein + Bezahlung an Privatperson In dieser Annahme wurde die Bezahlung durch ein Mitglied, sowie durch den Obmann im Vorfeld festgelegt (mündlich). |
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| AW: Verein + Bezahlung an Privatperson Zitat:
Was ist der Obmann in dem Verein ? Verbindliche Zusagen können nur von einem nach § 26 BGB vertretungsberecchtigten Vorstandsmitglied erfolgen.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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