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Verein + Bezahlung an Privatperson

Dies ist eine Diskussion zu Verein + Bezahlung an Privatperson innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 17:40
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Post Verein + Bezahlung an Privatperson

Hallo!

Angenommen man erledigt einige IT Arbeiten als Privatperson für einen Verein - und dieser würde im Anschluss daran die Zahlung verweigern, da keine Rechnung ausgestellt werden kann - könnte man da etwas machen?

In diesem fiktiven Beispiel handelt es sich um einen muslimischen Verein, bezogen auf einen Stadtteil/einen Bezirk.
Wäre dieser Verein "gemeinnützig"?
Und dürfte ein solcher Verein überhaupt an Privatpersonen zahlen?

Angenommen der (evtl. gemeinnüttzige) Verein möchte eine Rechnung und bezahlt desshalb nicht, könnte man dann als Privatperson ein Inkasso Büro kontaktieren?

In diesem fiktiven Beispiel existieren Beweisfotos, sowie Beweis-SMS über die Abhandlung der zu erledigenden Arbeiten.

Wäre es in diesem Beispiel auch sinnvoll einen Anwalt zu kontaktieren? Nehmen wir an es ginge darin um 200, 300€.

Vielen Dank schon einmal für Antworten zu meinem fiktiven Anliegen
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 17:46
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AW: Verein + Bezahlung an Privatperson

Zitat:
Angenommen man erledigt einige IT Arbeiten als Privatperson für einen Verein - und dieser würde im Anschluss daran die Zahlung verweigern, da keine Rechnung ausgestellt werden kann - könnte man da etwas machen?
Bisschen dünner Sachverhalt.
Was war denn vereinbart ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 15:03
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AW: Verein + Bezahlung an Privatperson

In dieser Annahme wurde die Bezahlung durch ein Mitglied, sowie durch den Obmann im Vorfeld festgelegt (mündlich).
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  #4 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 15:47
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AW: Verein + Bezahlung an Privatperson

Zitat:
In dieser Annahme wurde die Bezahlung durch ein Mitglied, sowie durch den Obmann im Vorfeld festgelegt (mündlich).
---

Was ist der Obmann in dem Verein ?
Verbindliche Zusagen können nur von einem nach § 26 BGB vertretungsberecchtigten Vorstandsmitglied erfolgen.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 15:59
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AW: Verein + Bezahlung an Privatperson

Ok, dann würde ich in diesem fiktiven Fall meine erledigten Arbeiten heimlich wieder rückgängig machen.

Vielen Dank
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