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Unangekündigter Rücktritt von Vorstandsmitgliedern auf aoMV

Dies ist eine Diskussion zu Unangekündigter Rücktritt von Vorstandsmitgliedern auf aoMV innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 11.01.2012, 22:49
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Unangekündigter Rücktritt von Vorstandsmitgliedern auf aoMV

Guten Abend,

mich würde interessieren, welche rechtlichen Regelungen getroffen sind, dass ein Präsidium sich nicht ohne vorherige Ankündigung neu wählen lassen kann.

Hypothetisches Szenario:
In einem Verein sind im Laufe des Jahres zwei Vorstandsmitglieder ausgeschieden. Die Satzung sagt, dass bis zu zwei Vorstandsmitglieder durch Wahl innerhalb des Präsidiums wieder "aufgefüllt" werden dürfen. Bei mehr als zweien muss das Präsidium unverzüglich eine aoMV mit dem Ziel Neuwahlen ansetzen.
Was passiert nun, wenn wie gesagt zwei Mitglieder des Vorstandes bereits ausgeschieden und interimsmäßig besetzt worden sind, und es bei einer (von Mitgliedern beantragten) aoMV
a) zum Rücktritt eines dritten Präsidiumsmitgleides kommt? Dürfte dann SOFORT neu gewählt werden (obwohl in der Tagesordnung ja nur die Neuwahl von den zwei Interimsposten vorgesehen war?
b) es zum Rücktritt des gesamten Präsidiums kommt? In dem Falle würde wohl ein Rücktritt zur Unzeit vorliegen, der aber ja dennoch erst mal wirksam wäre, oder? Wie ginge denn das weiter, ohne Präsidium?

Vielen Dank für Eure Meinungen,
gmeckl
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 22:59
V.I.P.
 
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AW: Unangekündigter Rücktritt von Vorstandsmitgliedern auf aoMV

Zitat:
Zitat von gmeckl Beitrag anzeigen
a) zum Rücktritt eines dritten Präsidiumsmitgleides kommt? Dürfte dann SOFORT neu gewählt werden (obwohl in der Tagesordnung ja nur die Neuwahl von den zwei Interimsposten vorgesehen war?
Nein, gewählt werden darf nur, was in der TO angekündigt war.

Zitat:
Zitat von gmeckl Beitrag anzeigen
b) es zum Rücktritt des gesamten Präsidiums kommt? In dem Falle würde wohl ein Rücktritt zur Unzeit vorliegen, der aber ja dennoch erst mal wirksam wäre, oder? Wie ginge denn das weiter, ohne Präsidium?
Unzeit könnte sein, wirksam wäre der Rücktritt. Insgesamt neu gewählt werden könnte nicht, s. o., also Berufung einer weiteren MV zur Neuwahl durch das zurückgetretene, aber noch im Vereinsregister eingetragene Präsidium (bzw. durch den, der für die Berufung einer MV zuständig ist), andernfalls Bestellung eines Notvorstands durch das Gericht.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 23:23
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AW: Unangekündigter Rücktritt von Vorstandsmitgliedern auf aoMV

Herzlichen Dank für die wiederum so schnelle Antwort!

beste Grüße,
gmeckl
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