Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Umwandlung n.e.V. in e.V.

Dies ist eine Diskussion zu Umwandlung n.e.V. in e.V. innerhalb des Forums Vereinsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.07.2008, 14:24
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Taunus
Beiträge: 17
Keine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Umwandlung n.e.V. in e.V.

Hallo,

mich würde interessieren, wie man einen nicht eingetragenen Verein in einen e.V. umwandelt. Einem anderen Thread konnte ich entnehmen, dass dies problemlos möglich sei. Die Satzung müsse - ggf. durch Ergänzung - lediglich die Angabe enthalten, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden solle. Ferner müsse die Mitgliederversammlung die Umwandlung beschließen.

Ich gehe davon aus, dass dies insoweit richtig ist.

Wie aber verhält es sich, wenn ein n.e.V. zunächst mit nur 2 Mitgliedern gegründet wird und dessen Satzung bereits die Bestimmung enthält: "Der Verein soll nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz 'e.V.' tragen". Mit "gesetzliche Voraussetzungen" ist insbesondere gemeint, dass der Verein die zur Eintragung notwendige Mitgliederzahl von 7 erreicht hat. Dazu folgende Fragen:

1.)
Dürfen die später hinzugekommenen 5 Mitglieder die bestehende Satzung nachträglich unterschreiben oder ist ein Blankoexemplar der Satzung von 7 Mitgliedern neu zu unterzeichnen?

2.)
Reicht o.g. Satzungsbestimmung aus oder bedarf es noch eines ausdrücklichen Umwandlungsbeschlusses der Mitgliederversammlung?

Gruß
Volker
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.07.2008, 14:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 1.059
98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)  
AW: Umwandlung n.e.V. in e.V.

Hallo,
zu 1) Die nachträglich aufgenommenen Mitglieder müssen die Satzung gar nicht unterzeichnen. Statt dessen reicht der Vorstand des Vereines bei der Anmeldung zusammen mit den anderen Unterlagen eine von ihm unterschriebene Erklärung über die aktuelle Anzahl der Vereinsmitglieder mit ein.

Hintergrund: Das BGB verlangt als Eintragungsvoraussetzung nicht die Unterzeichnung der Satzung durch 7 Personen, sondern eine Mindestanzahl von 7 Mitgliedern zum Zeitpunkt der Eintragung:
Zitat:
§ 56 Mindestmitgliederzahl des Vereins
Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt.
zu 2) Ein zusätzlicher "Umwandlungsbeschluss" ist nicht erforderlich, denn die bei der Gründung oder später beschlossene Satzungsbestimmung spiegelt den Willen der (Gründungs-)Mitglieder hinreichend wider. Die Satzungsbestimmung ist vielleicht sogar etwas zu genau. Es hätte auch genügt lediglich zu bestimmen, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll.

JotEs
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.07.2008, 14:55
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Taunus
Beiträge: 17
Keine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechts am Wald hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Umwandlung n.e.V. in e.V.

Hallo,

danke für die schnelle Antwort, die mich aber etwas irritiert, denn nach BGB § 59(3) soll die Satzung von sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und die Anmeldung ist gem. § 60 zurückzuweisen, wenn das nicht der Fall ist.

Gruß
Volker
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Umwandlung von Einzelunternehmen Gesellschaftsrecht 19.12.2009 18:05
GbR Umwandlung in GmbH & Co. KG Gesellschaftsrecht 04.11.2009 21:35
Umwandlung OHG in KG Gesellschaftsrecht 17.08.2009 13:23
Umwandlung GmbH in OHG Gesellschaftsrecht 07.08.2009 12:54
Umwandlung GbR in GmbH Gesellschaftsrecht 25.01.2009 21:55





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Vereinsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN