Dies ist eine Diskussion zu Umstrukturierungsmaßnahmen im Verein! Was habe ich zu beachten? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Der Verein um den es geht existiert seit 1999. Seine derzeitige Mitgliederzahl beträgt 20 mit dem Sitz in Magdeburg. Wir würden gerne umfassende Umstrukturierungen im Verein vornehmen. 1. Namensänderung des Vereins 2. Anschriftsänderung des Vereins 3. Satzungsänderung des Vereins Wie müssen wir nun unsere Beschlüsse umsetzen bzw.wie müssen wir vorgehen um dies alles umzuschreiben bzw. was für Kosten kommen auf den Verein zu? Mitzuerwähnen ist, dass der Verein gemeinnützig annerkannt ist. Gruß Ratlosermann |
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| AW: Umstrukturierungsmaßnahmen im Verein! Was habe ich zu beachten? Am einfachsten ist es mit der Vereinsanschrift, die formlos dem Registergericht und dem Finanzamt mitgeteilt werden könnte. Da jedoch die übrigen Maßnahmen schwerwiegenderer Natur sind, die formgerecht durchgeführt werden müssen, ist folgendes zu beachten: Eine Satzungsänderung ist mit der form- und fristgerechten Einladung zur MV anzukündigen, nicht nur mit dem Wort "Satzungsänderung", sondern unter Nennung der §§, vorzugsweise in synoptischer Form (keine Bedingung!). Vor der Durchführung ist unbedingt beim Registergericht nachzufragen, ob der neue Name frei ist und eingetragen werden kann. Ferner ist das Finanzamt zu befragen, ob gegen die Neufassung der Satzung Bedenken bestehen. Dadurch erspart man sich eine etwaige 2. MV. Ist die Satzungsänderung in der MV mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen worden (dazu gibt die Satzung etwas her), dann ist diese Änderung zur Eintragung in das Vereinsregister (VR) anzumelden. Hierzu muss der Vorstand (VS) nach § 26 BGB in vertretungsberechtigter Zahl zu einem Notar, der die Unterschriften unter der Anmeldung zu beglaubigen hat. Satzungsänderungen werden erst mit Eintragung in das VR wirksam. Bis dahin gilt die alte Satzung weiterhin. Daher ist eine umgehende Anmeldung wichtig, bei der dann auch die neue Anschrift des Vereins gleich mit angegeben werden kann. Wenn der gemeinnützige Verein eine Kopie des Freistellungsbescheides mit der Anmeldung zum VR einreicht und Gebührenbefreiung beantragt, dann wird er von den Eintragungsgebühren befreit und es bleiben nur die Kosten der Bekanntmachung und evtl. Kopiekosten. Hinzu kommt eine geringe Gebühr bei dem Notar.
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
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| AW: Umstrukturierungsmaßnahmen im Verein! Was habe ich zu beachten? Ist der Gebührenbefreiungsantrag beim Amtsgericht formlos? |
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| AW: Umstrukturierungsmaßnahmen im Verein! Was habe ich zu beachten? Ja! Er kann zusammen mit der nächsten Anmeldung zum Vereinsregister oder auch separat gestellt werden unter Beifügung einer einfachen Kopie des aktuellen Freistellungsbescheides. Zur Verlängerung der Befreiung genügt es, wenn man die Nachfolgebescheide des Finanzamts nach Erhalt ebenfalls dem Gericht in Kopie einreicht.
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