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"Tausch" von Vorstandsposten / Rücktritt auf MV

Dies ist eine Diskussion zu "Tausch" von Vorstandsposten / Rücktritt auf MV innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.05.2011, 15:35
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"Tausch" von Vorstandsposten / Rücktritt auf MV

Hallo,

gesetzt den fiktiven Fall, der Vorsitzende eines Vereins möchte sein Amt abgeben, was als Tagesordnungspunkt "Wahl des Vorsitzenden" in der Einladung für die nächste Mitgliederversammlung den Mitgliedern auch rechtzeitig bekannt gegeben worden wäre.

Jetzt stelle ich mir weiter vor: der stellv./zweite Vorsitzende möchte den Posten nun übernehmen. Er müsste also auf der Mitgliederversammlung zurücktreten, hat vielleicht sogar schon für einen Nachfolger gesorgt, den er dann auch vorschlagen würde und nach dessen Wahl könnte er sich selbst dann zum Vorsitzenden wählen lassen, richtig?

Für das Verstehen meines Gedankenspiels ist es noch wichtig zu bedenken, dass in dieser Situation die Einladungen, die nicht die Neuwahl des 2., sondern nur die des 1. als Tagesordnungspunkt beinhalten, schon per Post versendet wurden; der jetzige 2. würde sich also in diesem Beispiel sehr spät zu dem obigen Schritt entschieden haben und dessen Rücktritt/Neuantritt als Vorsitzender würde auf der Versammlung mehr oder weniger überraschend, zumindest aber ohne schriftliche Vorankündigung vonstatten gehen.

Würde es hier irgendwelche Stolperfallen im Vereinsrecht geben?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.05.2011, 17:38
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AW: "Tausch" von Vorstandsposten / Rücktritt auf MV

Wenn nur die Wahl des 1. in der TO angekündigt wurde, dann kann auch nur der 1. gewählt werden.
Oder aber (wenn es die Frist zur Einladung laut Satzung noch erlaubt) müsste eine neue TO versendet werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.05.2011, 18:02
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AW: "Tausch" von Vorstandsposten / Rücktritt auf MV

Vielen Dank für die Antwort.

Wenn in diesem Gedankenspiel die Satzung des Vereins erlauben würde, dass die Mitglieder bei Stimmenmehrheit die Zulassung weiterer Tagesordnungspunkte erlauben dürfen - könnte dann doch noch der oben gewünschte Rücktritt und die Neuwahl des zweiten Vorsitzenden am Abend der Versammlung untergebracht werden?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.05.2011, 19:56
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AW: "Tausch" von Vorstandsposten / Rücktritt auf MV

Man kann zwar in der Satzung eine Regelung zur Ergänzung einbauen, aber den § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht ganz außer kraft setzen, denn für wichtige Dinge wie Satzungsänderungen, Wahlen usw. gilt das der Punkt in der Einladung stehen muss.

(Ich finde nur gerade das Urteil nicht, bin gerade knapp dran mit der Zeit.)
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  #5 (permalink)  
Alt 30.05.2011, 20:01
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AW: "Tausch" von Vorstandsposten / Rücktritt auf MV

Das Urteil ist nicht nötig, der Hinweis auf §32 BGB hilft mir schon mal sehr weiter - vielen Dank nochmal!
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  #6 (permalink)  
Alt 30.05.2011, 21:31
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AW: "Tausch" von Vorstandsposten / Rücktritt auf MV

so nochmal gesucht

Ich glaube wir haben es immer aus diesem Urteil abgleitet, dass solch Grundlegendes, wie Wahlen, vorher anzukündigen ist, denn bei einer Ankündigung hätten sich ja ggfs. noch weitere Kandidaten gefunden, die so gar nicht erschienen sind.

Zitat:
BGH, Urteil vom 17.11.1986 – II ZR 304/85 = NJW 1987, 1811 = MDR 1987, 473 = WM 1987, 373

Die Vereinssatzung kann es für zulässig erklären, dass Gegenstände zur Beschlussfassung noch nach der Einberufung der Mitgliederversammlung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Diese müssen den Mitglieder aber – jedenfalls wenn es sich um Satzungsänderungen handelt – so rechtzeitig vor dem Zusammentritt der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden, dass genügend Zeit zu einer sachgerechten Vorbereitung bleibt; das gilt grundsätzlich auch für eilbedürftige Angelegenheiten.
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Alt 31.05.2011, 08:13
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Gut, dass Du das Urteil nochmal rausgesucht hast, damit hast Du meine nächste Idee, dass man die Geschichte möglicherweise auch über einen "Dringlichkeitsantrag" über die Bühne bringen könnte, nämlich gleich im Keim erschlagen.

So ganz möchte ich aber noch nicht aufgeben und habe zu meinem ausgedachten Fall noch einen vermutlich letzten Gedankengang:

Alles bleibt wie gehabt, die Wahl des Vorsitzenden steht in der Einladung, die des Stellvertreters nicht. Nun stell ich mir vor, dass der Stellvertreter während der Versammlung zurücktritt und dass der Vorstand, der dies lt. fiktiver Satzung dürfte, auf der Stelle den ursprünglich vorgesehenen Stellvertreter kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung ernennt.

Auf der gleichen Sitzung würde dann der zuvor zurückgetretene Ex-Vertreter zum Vorsitzenden gewählt werden.

Vor der nächsten Versammlung würde dann in der dazugehörigen Einladung stehen "Wahl/Bestätigung des 2. Vorsitzenden".

Hab ich mir das geschickt zusammengesponnen?
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Alt 31.05.2011, 08:46
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Hier stand doch eben noch eine für mich interessante Antwort, warum ist die verschwunden?
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  #9 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 09:45
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Zitat:
und dass der Vorstand, der dies lt. fiktiver Satzung dürfte, auf der Stelle den ursprünglich vorgesehenen Stellvertreter kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung ernennt.
Vor einer Stellungnahme würde ich gern den vollen Text dieser Satzungsregelung kennen.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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Alt 31.05.2011, 09:55
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Zitat:
"§ 9 Der Vorstand

[...]

Abs. 3

Ist die Amtsfortführung aus persönlichen Gründen unmöglich,
kann der Vorstand für eine kommisarische Besetzung sorgen. Eine
Neuwahl ist von der nächsten Mitgliederversammlung durchzuführen."
So in dieser Art stelle ich mir den Auszug aus der fiktiven Satzung vor.
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