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Tagesordnung

Dies ist eine Diskussion zu Tagesordnung innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 09:28
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Tagesordnung

Guten Tag zusammen,

mich würde folgendes interessieren.

Mal angenommen ein Verein hält eine außerordentliche Mitgliederversammlung ab. Die Einladungen hierzu gingen fristgerecht raus. In der Tagesordnung steht nicht, dass Anträge behandelt werden.
Die Satzung gäbe aber her, dass Anträge gestellt werden dürfen.

Die Fragen hierzu wären:
-Wäre die Tagesordnung überhaupt korrekt?

-Darf auf der Versammlung ein Antrag abgehandelt werden, obwohl dieser Tagesordnungspunkt nicht drauf steht?

-Dürfte eine Tagesordnung noch abgeändert werden? z.B. auch direkt auf der Versammlung?

Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten.
Viele Grüße
Soma
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 10:38
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AW: Tagesordnung

Grundsätzlich gilt erstmal der §32 BGB, welcher besagt, dass alles was beschlossen werden soll auch vorher fristgerecht in der TO angekündigt werden muss.

Allerdings gehört dieser § zu den "Nachgiebige Vorschriften", sodass die Satzung andere Regelungen treffen kann.

Hier mal zwei Themen die etwas dazu aussagen.
Thema 1

Thema 2

Dabei wirst du merken, dass man nicht die absolute Trennlinie ziehen kann, zwischen dem was geht und was nicht geht.
Es kämme auf die genaue Satzungsregelung an, auch die Art des Beschlusses und außerdem, jedes Gericht kann im Einzelfall auch noch anderer Meinung sein.
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Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #3 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 11:01
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AW: Tagesordnung

Danke dir Erbsenzähler.
Habe aber leider keine, mich befriedigende Antwort auf die Frage bezüglich der Richtigkeit der Tagesordnung gefunden. Wenn der TOP Anträge nicht aufgenommen wurde, darf er dann auf der AOMV abgehandelt werden?

In der Satzung stünde also...

...der Einladung ist eine Tagesordnung und die Gegenstände der Bschlussfassungen beizufügen.
...Anträge können von allen Mitglieder gestellt werden. Alle Anträge an die Mitgliederversammmlung sind mindestens drei Wochen vorher beim Präsidium einzugeben.

Wenn also jetzt ein Antrag fristgerecht auf die Absetzung des alten Vorstandes und im Anschluss Neuwahlen gestellt wird, bräuchte man den auf der AOMV nicht abhandeln?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 12:28
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AW: Tagesordnung

Zitat:
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Habe aber leider keine, mich befriedigende Antwort auf die Frage bezüglich der Richtigkeit der Tagesordnung gefunden...........Wenn also jetzt ein Antrag fristgerecht auf die Absetzung des alten Vorstandes und im Anschluss Neuwahlen gestellt wird, bräuchte man den auf der AOMV nicht abhandeln?
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  #5 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 13:36
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AW: Tagesordnung

Ohne Ankündigung in der Einladung sind Abstimmungen über Anträge nicht wirksam bzw. rechtlich bindend.
In Form von Empfehlungen kann eine Diskussion jedoch sinnvoll sein, damit die gegensätzlichen Standpunkte ausgetauscht werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 16:55
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AW: Tagesordnung

Ich danke Euch beiden das ihr mich wieder mal aufgeklärt habt.

Viele Grüße

Soma
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