Dies ist eine Diskussion zu Stimmberechtigung innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Stimmberechtigung In der Satzung eines Vereins-Landesverbandes steht: Zitat:
Zitat:
Kann die MV ohne ausdrückliche Klärung(so wie z.B in der GO aufgezeigt) der Stimmberechtigung ( in der Satzung)wirksame Beschlüsse fassen? Was meint ihr? Viele Grüße interpares |
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| AW: Stimmberechtigung Ich verstehe die GO so, dass Selbstverständliches klar gestellt wird, also keine Regelung ist, die in der Satzung verankert sein muss. Mitgliedsveeine werden durch den Vorstand vertreten, dieser kann wiederum Aufträge vergeben. Der Beauftragte muss sich legitimieren können. Und die Selbstbindung des Verbandsvorstand, nicht zugleich Bevollmächtiger von Mitgliedsveeinen zu sein, ist sinnvoll. Ob sie rechtlich haltbar ist, mag im konkreten Fall zu entscheiden sein. |
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