Dies ist eine Diskussion zu Spendenzweck entfallen / Rückforderung möglich? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Spendenzweck entfallen / Rückforderung möglich? ich habe Überlegungen angestellt und kam auf folgende Frage: Was passiert mit einer zweckgebundenen Spende, wo der Spendenfall nicht eingetreten ist und die Spende einem Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt worden ist. Wäre es nicht so, dass es eine Meldung hätte geben müssen dass dieser Spendenfall nicht eingetreten ist ? Wie würdet ihr euch in so einem Fall verhalten? Bg |
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| AW: Spendenzweck entfallen / Rückforderung möglich? Zweckgebundene Spende Wenn die Spender die Spenden explizit für den genannten Zweck gegeben haben, dann dürfen die Spenden nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung anderweitig verwendet werden. Eine solche Handlungsweise erfüllte den Straftatbestand der Untreue. Können die Spenden also nicht mehr für den angestrebten Zweck verwendet werden, dann sollten die Geber um ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung der Spenden für einen anderen Vereinszweck gebeten werden. Erfolgt keine ausdrückliche Zustimmung, müssen die Spenden zurückgegeben werden. Selbstverständlich kann so vorgegangen werden, dass den Spendern die veränderte Sachlage mitgeteilt wird, und sollten sich daraufhin Spender melden und ihre Zustimmung zur anderweitigen Verwendung geben, dann wäre das ein Teilerfolg. An diejenigen, die sich nicht melden, müssten die Spenden allerdings zurückgegeben werden. Vielleicht belohnen ja manche von diesen Ihre Ehrlichkeit, indem sie die Spenden erneut für einen anderen Zweck oder sogar ganz zweckungebunden zur Verfügung stellen.
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
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