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Spenden im Vereinsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Spenden im Vereinsrecht innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.10.2011, 19:46
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Spenden im Vereinsrecht

Angenommen, der als gemeinnützig anerkannte XY-Verein soll eine Spende erhalten, die aber nicht für ihn, sondern für einen befreundeten Verein bestimmt ist, der keine Spenden annehmen darf und auch nicht als gemeinnützig anerkannt ist.

Frage: Darf der XY-Verein diese Spende zunächst annehmen, um sie dann an den befreundeten weiter zu reichen, und wenn ja, darf XY dann ggf. eine Spendenbescheinigung ausstellen?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.10.2011, 20:17
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AW: Spenden im Vereinsrecht

meine Laienmeinung:
Nein, denn
Zitat:
Steuerhinterziehung liegt vor, wenn der Steuerpflichtige
den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt.............Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (nach Tagessätzen bemessen..............
- außerdem gefährdet XY seine eigne Gemeinnützigkeit
- für Steuerschulden haftet der Vorstand mit seinem Privatvermögen
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #3 (permalink)  
Alt 24.10.2011, 10:36
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AW: Spenden im Vereinsrecht

Erbsenzähler ist uneingeschränkt zuzustimmen.

Ergänzend verweise ich auf § 10b EStG, wonach nicht nur die Uneigennützigkeit von Spendenzahlungen gefordert wird, sondern auch die zweckbestimmte und unmittelbare Verwendung für gemeinnützige Zwecke.
Die Weitergabe von Geldern ist keine unmittelbare Verwendung (ausgenommen bei Fördervereinen im Umfang ihrer Satzungsregelung).
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