Dies ist eine Diskussion zu Sonderumlage im Verein innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Sonderumlage im Verein Ich würde Sie gerne um Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt bitten! Ein Student, der eine anteilige (3/4 Jahr) ermäßigte Mitgliedschaft in einem Golfclub hat, bekommt Mitte Oktober einen Brief mit folgendem Kerninhalt: > Voraussichtlicher Liquiditätsfehlbetrag von [mehrere 10.000€] > Vorstand hat Sonderumlage gem. MV von 2009 beschlossen > Einzug von 100€ von jedem ordentlichen Mitglied Mitte Nov. 2011 > außerordentliche MV Ende Nov 2011 (nach dem Einzug!) Damit würde sich für den Studenten der von ihm anteilig gezahlte Jahresbeitrag fast verdoppeln. // Ergänzung: Die Beitragsordnung sagt, dass die Mitgliederversammlung 2009 den Vorstand bemächtigt hat, unter bestimmten Bedingungen eine Umlage von max. 100 Euro p.a. und ordentlichem Mitglied zu erheben. Nach der Preisliste des Vereins ist der Student Jugendmitglied, nicht jedoch (extra aufgeführtes) ordentliches Mitglied (das die vollen Mitgliedsgebühren zahlt). Ist er zu der Zahlung verpflichtet? Kann man anhand der Preisliste argumentieren, dass er kein ordentliches Mitglied ist und daher den Betrag nicht zahlen muss? Für Ihre Hilfe bin ich Ihnen sehr dankbar! Viele Grüße R. Schmidt Geändert von richard90 (25.10.2011 um 13:28 Uhr). |
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| AW: Sonderumlage im Verein Zitat:
Was genau würde die Satzung zu Umlagen und der Beitragsordnung sagen? Wie genau sind die Mitglieder in der Satzung eingeteilt?
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Sonderumlage im Verein Ist die Beitragsordnung Bestandteil der Satzung ? Wenn nicht, wie lautet die Satzungsermächtigung zum Erlaß der Beitragsordnung ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| golf, sonderumlage, verein |
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