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Sitz des Vereins

Dies ist eine Diskussion zu Sitz des Vereins innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  • 1 Post By Soliton

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  #1 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 08:43
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Sitz des Vereins

Guten Morgen zusammen!

Angenommen, ein in einem deutschen Vereinsregister registrierter Verein hätte eine Mitgliederversammlung einschließlich Neuwahl abgehalten.
Als Wahlergebnis würde der Geschäftsführer in der Schweiz ansässig sein, der Vorsitzende wäre Belgier und der Kassenwart würde in Deutschland leben.
Frage: Wo wäre dann der Sitz des Vereins?
Und wäre es zulässig die Geschäftsstelle in Deutschland zu haben?
Oder müsste diese am Wohnsitz des Geschäftsführers sein?
Wie immer wäre es nett, wenn Ihr mir Erleuchtung bringen würdest...
;-) Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 11:39
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AW: Sitz des Vereins

Der Sitz des Vereins ist dort, wo der Verein im Vereinsregister steht. Die Ausübung der Ämter hat nichts mit dem Sitz des Vereins zu tun.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 12:09
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AW: Sitz des Vereins

Danke für die Schnelle Antwort!
Und wo dürfte die Geschäftsstelle sein?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 15:50
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AW: Sitz des Vereins

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Der Sitz des Vereins ist dort, wo der Verein im Vereinsregister steht. Die Ausübung der Ämter hat nichts mit dem Sitz des Vereins zu tun.
Es ist umgekehrt: Der Verein wird dort registriert, wo er seinen Sitz hat. Und das ist grundsätzlich dort, wo die Satzung bestimmt, andernfalls dort, wo die Verwaltung geführt wird - insofern kann die Ausübung der Ämter unter Umständen schon etwas damit zu tun haben. Die Geschäftsstelle wäre sinnvollerweise dort, wo der Sitz ist (wenn die Satzung den Sitz bestimmt), ansonsten ist der Sitz = Ort der Geschäftsstelle.
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"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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  #5 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 16:13
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AW: Sitz des Vereins

Zur Erklärung:
Der Verein hätte Mitglieder in ganz Europa.
Der Vorstand würde sich nun aus 3 Personen zusammensetzen , die in 3 Ländern leben würden.
Geschäftsführer: Schweiz
Vorsitzender: Belgien
Kasse: Deutschland

Frage: Muss die Geschäftsstelle beim Geschäftsführer sein, oder kann sie auch beim Kassenwart sein?
Kostenmässig wäre natürlich die Schweiz sehr ungünstig, (Portokosten) da sehr viele Mitglieder in Deutschland leben würden.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 16:51
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AW: Sitz des Vereins

Wo wurde der Verein gegründet?

Was sagt die Satzung über den Sitz?

Zitat:
Zitat von Kassy Beitrag anzeigen
Frage: Muss die Geschäftsstelle beim Geschäftsführer sein, oder kann sie auch beim Kassenwart sein?
Der Verein kann die Geschäftsstelle hinlegen, wo er will. Die Frage ist allenfalls, um man dann den Vereinssitz ebenfalls formal verlegen muss.
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