Dies ist eine Diskussion zu Sitz des Vereins innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Sitz des Vereins Angenommen, ein in einem deutschen Vereinsregister registrierter Verein hätte eine Mitgliederversammlung einschließlich Neuwahl abgehalten. Als Wahlergebnis würde der Geschäftsführer in der Schweiz ansässig sein, der Vorsitzende wäre Belgier und der Kassenwart würde in Deutschland leben. Frage: Wo wäre dann der Sitz des Vereins? Und wäre es zulässig die Geschäftsstelle in Deutschland zu haben? Oder müsste diese am Wohnsitz des Geschäftsführers sein? Wie immer wäre es nett, wenn Ihr mir Erleuchtung bringen würdest... ;-) Danke! |
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| AW: Sitz des Vereins Der Sitz des Vereins ist dort, wo der Verein im Vereinsregister steht. Die Ausübung der Ämter hat nichts mit dem Sitz des Vereins zu tun. |
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| AW: Sitz des Vereins Danke für die Schnelle Antwort! Und wo dürfte die Geschäftsstelle sein? |
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| AW: Sitz des Vereins Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Sitz des Vereins Zur Erklärung: Der Verein hätte Mitglieder in ganz Europa. Der Vorstand würde sich nun aus 3 Personen zusammensetzen , die in 3 Ländern leben würden. Geschäftsführer: Schweiz Vorsitzender: Belgien Kasse: Deutschland Frage: Muss die Geschäftsstelle beim Geschäftsführer sein, oder kann sie auch beim Kassenwart sein? Kostenmässig wäre natürlich die Schweiz sehr ungünstig, (Portokosten) da sehr viele Mitglieder in Deutschland leben würden. |
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| AW: Sitz des Vereins Wo wurde der Verein gegründet? Was sagt die Satzung über den Sitz? Der Verein kann die Geschäftsstelle hinlegen, wo er will. Die Frage ist allenfalls, um man dann den Vereinssitz ebenfalls formal verlegen muss.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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