Dies ist eine Diskussion zu Schweigeplicht des Vorstands innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Schweigeplicht des Vorstands Der Großteil der Vereinsmitglieder war von dieser Kündigung völlig überrascht und kann sich die Kündigung auf Grund der Beliebtheit des Angestellten nicht erklären. Der gekündigte Angestellte ist mit der Kündigung ebenfalls nicht einverstanden. Daher wurde von den Vereinsmitgliedern der Vorstand zu den Gründen der Kündigung befragt. Der Vorstand verweigert jedoch die Aussage zu den Gründen der Kündigung. Diese Auskunftsverweigerung gegenüber den Mitgliedern begründet er mit einer gesetzlichen Schweigepflicht des Vorstandes in Personalangelegenheiten. Eine Darlegung der Kündigungsgründe sei nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des gekündigten Mitarbeiters möglich. Dieser ist grundsätzlich bereit, diese abzugeben. Kann ein Vorstand gegenüber den Vereinsmitgliedern die Erklärung der Gründe, die zu der Kündigung eines Angestellten führen, verweigern bzw. ist er zu einer Verschwiegenheit in solchen Angelegenheiten gegenüber den Vereinsmitgliedern verpflichtet? Immerhin zahlen ja die Vereinsmitglieder mit Ihren Beiträgen auch die Gehälter der Angestellten. Auch interessiert es mich grundsätzlich, ob es eine gesetzlich klare Regelung gibt, was die Schweigepflicht eines Vereinsvorstands betrifft. In der Satzung ist bezüglich einer Geheimhaltung nichts geregelt. An verschiedenen Stellen sind konträre Aussagen dazu zu finden. |
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| AW: Schweigeplicht des Vorstands meine Laienmeinung: Eine Auskunftspflicht gegenüber einzelnen Mitgliedern besteht nicht. Das höchste Organ ist die Mitgliederversammlung, diese kann vom Vorstand Rechenschaft verlangen dieser gegenüber hat der Vorstand auch die Gründe darzulegen die zur Kündigung geführt haben. Eine Schweigepflicht kann ich nicht erkennen.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Schweigeplicht des Vorstands Vielen Dank für Ihre Antwort. Wäre eine Schweigepflicht ggf. durch das Arbeitsrecht begründbar (Schweigepflicht des Arbeitgebers in Personal-/Kündigungsfragen? |
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| AW: Schweigeplicht des Vorstands Ich denke mal, wenn eine Schweigepflicht bestehen sollte, dann allenfalls aus datenschutzrechtlichen Gründen.
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| AW: Schweigeplicht des Vorstands Zitat:
Personalinterna, und dazu gehört auch der Wortlaut einer Kündigung, darf er nicht einfach gegenüber Dritten offenbaren. Wenn schutzwürdige Interessen des gekündigten Arbeitnehmers bestehen, darf er z.B. auch nicht Dritten den Kündigungsgrund mitteilen. Letztlich ist das eine Abwägungsfrage im Einzelfall. Die Fürsorgepflicht ergibt sich aus §§ 241 Abs. 2, 617-619 BGB als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis, die aus weiteren Gesetzen ergänzt wird, z.B. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für den Handlungsgehilfen, § 62 HGB, oder auch dem Arbeitnehmerdatenschutz (BDSG). Man stelle sich nur mal vor, der AG kündigt dem AN (einvernehmlich oder nicht, egal), weil dieser aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit zu machen... Der AN möchte wohl kaum, daß das lang und breit auf einer Mitgliederversammlung des Vereins diskutiert wird, bei dem er angestellt war.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Schweigeplicht des Vorstands Aber, die Mitglieder hier sind keine Dritten, sondern die Eigentümer der Firma?
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Schweigeplicht des Vorstands Ich sehe auch die Möglichkeit dass der betroffene Arbeitnehmer den Verein von der datenschutzrechtlichen Schweigepflicht entbindet. Die MV möchte vielleicht auch mehr erfahren als im offiziellen Kündigungsschreiben steht. Dort könnte z.B. auch erfragt werden ob die Entscheidung einstimmig war, Abwägungen vorgenommen wurde, warum keine mildere "Bestrafungen" in Erwägung gezogen wurde u.ä.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Schweigeplicht des Vorstands Es kommt ja auch darauf an wie man(Vorstand) es in der MV verpackt. Es genügt ja z.B: die Aussage das eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen erfolgte, das sollte doch mit dem Datenschutz vereinbar sein. Man muss ja nicht erklären das derjenige Probleme mit dem Alkohol hat.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Schweigeplicht des Vorstands Wo ist dann das rechtliche Problem? Soll er den Verein / Vorstand entbinden und gut.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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