Dies ist eine Diskussion zu Schulförderverein - nur Mitglieder fördern zulässig? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| AW: Schulförderverein - nur Mitglieder fördern zulässig? Gemeinnützigkeit bedeutet die Förderung von Satzungszwecken. Mildtätigkeit bedeutet die satzungsgemäße Unterstützung von Personen. Ich denke, Mildtätigkeit scheidet aus - diese wäre verbunden mit einer Einkommens- und Vermögensprüfung des Begünstigten. Bleibt die Gemeinnützigkeit. Gefördert sollen bei einem Schulförderverein der Bedarf der Schule. Dazu gehören alle Schulaktivitäten, also auch die Klassenreise. Aufwendungen im Rahmen der Klassenreise allgemeiner Art, wie Ausflüge u.ä. dürfen finanziert werden. Bei einer Bezuschussung einzelner Personen (hier: Mitglieder) vermischen sich Mildtätigkeit und Gemeinnützigkeit. Die Förderkriterien müssten objektiv sein, bspw. "Alleinerziehende", oder "mehr als schulpflichtiges Kind", "...mit Migrationshintergrund". Die Herausstellung dieser Förderungen dürfte ein Anreiz für "nichtbedürftige" Eltern sein, dem Verein beizutreten. |
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