Dies ist eine Diskussion zu Schlamperei -Beiträge für viele Jahre nicht eingezogen innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Schlamperei -Beiträge für viele Jahre nicht eingezogen angenommen ein gemeinnütziger Verein (1. Kassier) hat seit Jahren es bei ca. 1/3 der Mitglieder versäumt, die Jahresbeiträge in Rechnung zu stellen. Wäre es wenigstens möglich, für die Beiträge 2011 noch eine Rechnung an die Leute zu schicken? Wenn ja, welche §§ wären denn im Schreiben wichtig? Wie formulierte man das korrekt? Vielen lieben Dank für Eure Hilfe. |
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| AW: Schlamperei -Beiträge für viele Jahre nicht eingezogen Ansprüche verjähren gemäß §195 I BGB nach drei Jahren. Nach §199 BGB beginnt die Frist mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Es können also alle Ansprüche geltend gemacht werden, die frühstens 2009 entstanden sind. Beitragsforderungen aus 2008 und früher sind verjährt. |
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| AW: Schlamperei -Beiträge für viele Jahre nicht eingezogen Vielen Dank Kyuubi. Du hast mir sehr geholfen. |
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| AW: Schlamperei -Beiträge für viele Jahre nicht eingezogen Außer Verjährung gibt es noch das Rechtsinstrument der Verwirkung. Bei dem "Mitglied" darf nicht der Eindruck entstanden sein, dass die Mitgliedschaft nicht mehr besteht das der Beitrag erlassen wurde oder ähnliches. Wurden diese Mitglieder auch jährlich zur MV eingeladen, wurde die Vereinszeitschrift weiterhin zugestellt ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Schlamperei -Beiträge für viele Jahre nicht eingezogen Zitat:
Danke Euch für Eure Hilfe. |
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| AW: Schlamperei -Beiträge für viele Jahre nicht eingezogen Zitat:
Was sagt diese Satzung beispielsweise zur Beitragszahlung, eventuell bestehen Schadensersatzansprüche gegen den damaligen Vorstand ?!
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Schlamperei -Beiträge für viele Jahre nicht eingezogen Zitat:
ein Sonderbeitrag erhoben wird, der nicht höher als 30% des Beitrags des Hauptverbandes betragen darf. "Der Sonderbeitrag ist zum 31.03. des betreffenden Jahres fällig" Allerdings sind von vielen Mitgliedern keine Einzugserm. vorhanden, so dass der alte Vorstand (von dem noch immer der 1. VS und der 1. Kassier da sind)nie ne Rechnung geschrieben hat. Er hat die Mitglieder belogen und gesagt, dass sog. "zugewiesene" Mitglieder keinen OG beitrag bezahlen müssten. Das ist schlichtweg gelogen!!! Ah ja, wir haben die Satzung beim VR eingetragen |
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| AW: Schlamperei -Beiträge für viele Jahre nicht eingezogen Hier sollte man mal eine MV einberufen, notfalls über §37 BGB, und Schadensersatz vom damaligen Vorstand verlangen. Wozu soll man sich mit den einzelnen Mitgliedern umher schlagen, wenn man das Geld, meiner Meinung nach, auch vom Ex-Vorstand einklagen könnte, denn der hat hier eindeutig den Schaden verursacht. oder?
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Schlamperei -Beiträge für viele Jahre nicht eingezogen Zitat:
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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