Dies ist eine Diskussion zu Schankerlaubnis für Vereinsheim??? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Schankerlaubnis für Vereinsheim??? ein kleiner Verein unter 100 Mitglieder hat ein Vereinsheim mit Thresenbetriebt wo am Wochenende regelmäßig Alkoholische Getränke und Softgetränke ausgeschenkt werden.... hat aber zur Zeit keine Schankerlaubnis. Bisher gab es immer einen Chef-Thresen der vom Verein war. Nun wurde in einer Mitgliederversammlung beschlossen (da es Diebstahl an Getränken und am Geld gab) das dieser Bereich durch Rolltore abgeriegelt wird, und ein Team von x Leuten sich um diesen Bereich kümmern soll.... Einkauf usw alle waren mit dem Beschluss zufrieden. Wenn jetzt aber zwei Wochen später der Vorstand beschließt das derjenige der es in eigen Regie mit dem Team betreiben sollte, es nun plötzlich pachten soll und dafür ein Gewerbe anmelden soll,darf der Vorstand das einfach so? Ohne die Mitgliederversammlung zu fragen? Und, wenn man dafür nun ein Gewerbe offiziell anmeldet,braucht man dann nicht eine Schankgenehmigung? Was kosten die? Bitte antwortet, denn nehmen wir mal an das besagtes Mitglied es nicht pachten will/wird, würde es öffentlich ausgeschrieben,und nix wäre mehr wie es mal war.... |
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| AW: Schankerlaubnis für Vereinsheim??? Dass bei dem Ausschank eines so kleinen Verein Geld verdient wird, ist nicht sehr wahrscheinlich. Immer, wo mit Geld umgegangen wird, ist für eine ordnungsgemäße Abrechnung zu sorgen. Verantwortlich ist der Vorstand. Dieser ist auch verantwortlich, mit der Gemeinde abzuklären, welche Genehmigungen für den Ausschank erforderlich sind. Diese Pflichten kann die Mitgliederversammlung nicht per Beschluß verhindern. |
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| AW: Schankerlaubnis für Vereinsheim??? Ja aber wenn die MVS beschlossen hat das es in eigen regie bleibt,kann der VS dann einfach beschliessen zu verpachten? |
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| AW: Schankerlaubnis für Vereinsheim??? Zitat:
Nach § 32 Abs. 1 BGB ist ohne andere Satzungsregelung zunächst die MV zuständig. Wenn die Zuständigkeit jedoch dem Vorstand übertragen wurde, kann das durch einen einfachen Beschluss der MV nicht geändert werden, d.h. die MV kann zwar Wünsche äußern, dem Vorstand aber nichts vorschreiben.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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