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Satzungsnachrangige Vereinsordnung.

Dies ist eine Diskussion zu Satzungsnachrangige Vereinsordnung. innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.07.2011, 19:10
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Satzungsnachrangige Vereinsordnung.

[SIZE="3"]Wenn mal in der Satzung nur stehen würde.
-Die Mitgliederbeiträge werden in der Hauptversammlung durch Abstimmung festgelegt.
Weiteres regelt die Beitragsordnung.-
Also in der Satzung nicht steht was in der Beitragsordnung geregelt wird und wer die Beitragsordnung ändern darf.
In der Beitragsordnung steht dann, dass der erweiterte Ausschuss die Beitragsordnung ändern darf. Nun bestimmt der erweiterte Ausschuss, dass Änderungen von 1.Vorstand und dem Kassenwart gemacht werden.
Wäre rechtlich doch ok ,oder was meint Ihr ?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.07.2011, 20:02
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AW: Satzungsnachrangige Vereinsordnung.

Zitat:
Also in der Satzung nicht steht was in der Beitragsordnung geregelt wird und wer die Beitragsordnung ändern darf.
Es steht aber in der Satzung wer die Beitragsordnung beschließen/erlassen darf ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #3 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 08:58
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AW: Satzungsnachrangige Vereinsordnung.

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Es steht aber in der Satzung wer die Beitragsordnung beschließen/erlassen darf ?
Wie geschildert. In der Satzung steht nichts darüber.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 16:18
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AW: Satzungsnachrangige Vereinsordnung.

Zitat:
In der Satzung steht nichts darüber.
Dann liegt die Zuständigkeit sowohl für den Erlass als auch für die Änderung bei der MV.

Eine Änderung dieser Zuständigkeit an der "erweiterten Ausschuss" geht nur durch Satzungsänderung.

Was steht über den "erweiterten Ausschuss" in der Satzung ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #5 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 21:27
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AW: Satzungsnachrangige Vereinsordnung.

Danke Spezi3 für Deine Antwort.
Wenn ich das Schreiben richtig verstanden habe, ist die Bestimmung, wer diese Beitragsordnung ändern kann unwirksam, wenn dies nicht in der Satzung verankert ist und nur in der Beitragsordnung selbst steht.
Da auch in der Satzung nur die personelle Zusammensetzung des erweiterten Ausschuss benannt wird , nicht aber was deren Aufgabengebiet oder Zuständigkeit betrifft.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 21:35
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Ja, ist meine Meinung, insbesondere wenn die Satzung dem erweiterten Ausschuss keine Aufgabengebiet oder Zuständigkeit zuweist.
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Mit Gruß Spezi-3

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  #7 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 18:30
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Eine Unklarheit beschäftigt mich noch. Ist ein solch weitreichender Punkte nicht ein Verstoß im Vereinsrecht, der vom Registergericht so nicht genehmigt werden sollte. Oder sieht das Registergericht dies als vereinsinterne Sache ?
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  #8 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 19:12
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AW: Satzungsnachrangige Vereinsordnung.

Es wird oft übersehen, dass die Eintragung einer Satzung ins Vereinsregister nicht bedeutet, dass alle § der Satzung rechtsgültig und auch praktikabel.
Wenn der Verein in der Satzung einen "erweiterten Ausschuss" vorsieht und diesen nicht mit Aufgaben versieht, interessiert dies das Vereinsregister nicht.
Das Vereinsrecht im BGB kennt keinen "erweiterten Ausschuss."
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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Geändert von Spezi-3 (12.07.2011 um 19:13 Uhr). Grund: "
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