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Satzungsänderung: Formulierung in MV verhandelbar?

Dies ist eine Diskussion zu Satzungsänderung: Formulierung in MV verhandelbar? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 12:37
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Satzungsänderung: Formulierung in MV verhandelbar?

Hallo, angenommen in einem ein fiktiven Verein sind mehrere Anträge bzw. Vorschläge auf Satzungsänderungen zur anstehenden JHV eingegangen. Der Vorstand hat satzungsgemäß eingeladen und im Anhang der Einladung den alten und den vorgesehenen neuen Wortlaut der Satzungs-§ wiedergegeben.
Nun ist die Satzung dieses fiktiven Vereins derart explizit was Satzungsänderungen betrifft, dass sich die Frage stellt, ob eine Abänderung des Textes der Satzungsänderung innerhalb der MV überhaupt möglich wäre. Hier der Satzungsausschnitt:

Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagungsordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.

Für hilfreiche Meinungen bin ich jetzt schon dankbar!
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  #2 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 13:14
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AW: Satzungsänderung: Formulierung in MV verhandelbar?

Ich denke, NEIN, unter diesen Regelungen ist die Sitzungsänderung so zur Abstimmung zu bringen, wie es in der Anlage zur Einladung drin steht.
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
Bitte keine Diskussion per PN
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  #3 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 18:03
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AW: Satzungsänderung: Formulierung in MV verhandelbar?

Zitat:
Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagungsordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
Im Umfang der beantragten Satzungsänderung dürfen während der Mitgliederversammlung wiederum Abänderungen zur Abstimmung gestellt werden.
Ich gebe Erbsenzähler insoweit recht, dass die Abänderungen nicht wesentlich von den gestellten Änderungen abweichen dürfen. Gemeint ist: Es darf unter dem Vorwand der Änderung nicht etwas ganz Neues beschlossen werden, was inhaltlich weder in der alten noch in der angekündigten Änderung enthalten war.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 18:46
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AW: Satzungsänderung: Formulierung in MV verhandelbar?

Beispiel:
In der Satzung steht, die Amtszeit des Vorstandes beträgt 3 Jahre.
In der Einladung steht "die Satzung soll so verändert werden, dass die
Amtszeit künftig 4 Jahre beträgt."
Aus der Versammlung kommt der Antrag die Amtszeit auf 5 Jahren festzulegen.
Läßt die Satzungsregelung dieses zu ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 22:49
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AW: Satzungsänderung: Formulierung in MV verhandelbar?

Vielen Dank für eure Antworten!

Weitere Meinungen zu dem Beispiel von Spezi-3 würden mich auch interessieren.
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  #6 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 13:43
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AW: Satzungsänderung: Formulierung in MV verhandelbar?

Ich halte die von Spezi angedachte Abänderung für zulässig.
Es geht um die Dauer bzw. Verlängerung der Amtszeit des Vorstands.
4 oder 5 Jahre sind keine "Überraschung". Wobei die Grenze des Zulässigen sicherlich im Einzelfall auszuloten ist.
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formulierung, mitgliederversammlung, satzungsänderung

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