Dies ist eine Diskussion zu Satzung - Verständnisfragen innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Satzung - Verständnisfragen Der Vorstand besteht aus dem 1., 2. und 3. Vorsitzenden,der zugleich das Amt des Schatzmeisters inne hat. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder 2. + 3. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Was heißt das? Der Schatzmeister ist schon seit Jahren allein bevollmächtigt zur Kontoführung und Verwaltung/Ausgabe der Gelder sowie Abgabe entsprechender Erklärungen bei Finanzamt etc. - hätte er rechtlich diese Aufgaben überhaupt alleine wahrnehmen dürfen? In der Satzung werden die Tätigkeiten und Aufgaben des Schatzmeisters NICHT explizit benannt - "es war immer so..." Inzwischen ist der 1. Vorsitzende fristlos zurückgetreten, der 2. verhindert - damit ist der Verein nun handlungsunfähig, oder? Wer kann/muss nun zu einer aoMV einladen? Kann gleich eine Einladung zu einer MV zur Auflösung des Vereines erfolgen oder muss der sinnlose Versuch einer MV mit Neuwahlen zwingend unternommen werden? Es ist im Verein allgemein bekannt, dass sich niemand mehr zur Wahl stellen wird, da die Mitgliederzahl von früher über 100 auf nun knapp 30 geschrumpft ist und ein Vereinsleben nahezu nicht mehr stattfindet. Was passiert, wenn sich von den verbliebenen Mitgliedern keiner als Liquidator zur Verfügung stellt? Es wurden vor einigen Wochen noch für alle Teilnehmer am geplanten Vereinsausflug 2012 T-Shirts gekauft, aber noch nicht beflockt. Dürfen die Mitglieder diese Shirts behalten oder müssen sie nun meistbietend verkauft/versteigert werden und der Erlös satzungsgemäß nach Vereinsauflösung abgegeben werden? Was ist ansonsten mit Vereinsinventar, das bei Auflösung in Geld umzusetzen ist, gemeint? Der Schatzmeister hat z.B. noch etwas Verbrauchsmaterial in seinem Bestand (Papier, Briefumschläge etc.).... Vielen Dank für Eure Hilfe. |
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| AW: Satzung - Verständnisfragen Als Erstes sollte man immer in die Satzung sehen. Über die Auflösung des Vereins gibt es da sicherlich Regelungen. Auch wer zur MV einladen darf wird da stehen. Wenn mangels Beschlussgremien keine Beschlüsse gefaßt werden können, darf weder was verkauft, verschenkt oder sowie entfernt werden. Im Übrigen steht ja schon in der Frage: Bevollmächtigt" Die Vollmacht gilt weiter bis sie widerrufen wird.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Satzung - Verständnisfragen Es heißt: "Der Vorstand beruft zur MV ein." Reicht es also jetzt, wenn die Einladung zur MV per E-Mail verschickt wird mit "gez. XXX, 3. Vorsitzender"? Vorsitzender 1 und 2 sind ja nicht mehr.... Weiter heißt es zur Auflösung: "Es müssen 4/5 der Mitglieder anwesend sein und mit 3/4 der Stimmen die Auflösung beschließen. Kann kein Beschluss gefasst werden, muss sofort eine weitere MV einberufen werden, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist." Das ist ja nun eindeutig - bei der 1. MV kann man sofort protkollieren, dass sie nicht beschlussfähig war und bei der 2. MV die Auflösung beschließen, da ohnehin max. 8-10 Mitglieder kommen werden....also nur ca. 30%. "Die zu bestimmenden Liquidatoren haben das Vereinsinventar zu Geld zu machen und nach Auflösung des Vereines an AAA zu überweisen." Was nun jedoch "Inventar" ist, ist nicht definiert und auch nicht, wie die Veräußerung zu erfolgen hat....reicht evtl. eine Zeitungsannonce mit Vereinsflohmarkt an Tag X von z.B. 8-15Uhr - was dann nicht verkauft ist,wandert in den Müll??? Darf das Vereinsvermögen weit unter Wert verschleudert werden??? Gibt es da Vorschriften, die der Liquidator beachten muss, um später keine Probleme zu bekommen? Muss er z.B. die Vereinsshirts von den Mitgliedern zurückholen und zu Geld machen? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen... |
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| AW: Satzung - Verständnisfragen Da der 3. Vorsitzende im Vereinsregister eingetragen ist darf er nach der überwiegenden Rechtssprechung eine Versammlung einberufen mit dem einzigen TOP:Wahl eines Vorstandes, damit der Verein wieder handlungsfähig und beschlussfähig wird. Die wird der Rechtspfleger beim Amtsgericht verlangen, bevor ein Notvorstand bestellt wird. Wenn die T-Shirts Vereinseigentum sind können sie auch zurückverlangt werden. Aber zur Zeit kann das Niemand beschließen. Eine Rücksprache und Absprache des 3. Vorsitzenden mit dem Vereinsregister erscheint mir nicht nur sinnvoll sondern notwendig.
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| AW: Satzung - Verständnisfragen Sinnvollerweise sollte gleich zu zwei Versammlungen hintereinander eingeladen werden, damit man nicht noch einmal einladen und zusammenkommen muss. Bzgl. des Eigentums wäre eine Unterscheidung notwendig ob der Verein gemeinnützig ist oder nicht. Wenn nein, könnte der Vorstand oder die Versammlung frei über die T-Shirts entscheiden, sonst wäre der gemeinnützige Zweck zu beachten, ggf. die T-Shirts von den Mitgliedern zu bezahlen. |
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| AW: Satzung - Verständnisfragen Zitat:
Weder mit einer Versammlung noch mit zwei wird so die Vereinsauflösung wirksam beschlossen werden können.
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