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Satzung/ Satzung ungültig ?

Dies ist eine Diskussion zu Satzung/ Satzung ungültig ? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.10.2010, 22:18
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Satzung/ Satzung ungültig ?

Mal angenommen, für jedes Mitglied sei auf der Internetseite eines Vereins eine Satzung von 2005 ersichtlich. Jedoch meinte ein Vorstandsmitglied nun zu einem Mitglied, das sich wegen einer bestimmten Sache (im Jahr 2010) beschwerte, es gäbe auch eine Satzung von 2006 in dem andere Richtlinien stünden und somit würde sein Anliegen hier nicht relevant sein. Das Mitglied schaute sich daraufhin die Protokolle der Mitgliederversammlungen von 2005 und 2006 an, in denen keinerlei Vermerk zu einer Satzungsänderung drin stünde. Das Mitglied hat in den Jahren 2005 und 2006 auch an den Mitgliederversammlungen teilgenommen und kann sich,wie auch andere Mitglieder, nicht an Abstimmungen über Satzungsänderungen erinnern. Hat nun nicht doch die alte Satzung von 2005 Gültigkeit? Angenommen im Vereinsregister wäre die "korrigierte" Satzung von 2006 zwar drin, wäre diese aber nicht ohne Beschluss einer Mitgliederversammlung unwirksam und die alte Satzung von 2005 rechtsgültig?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.10.2010, 23:43
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AW: Satzung/ Satzung ungültig ?

Wer durfte die Satzung (laut Satzung von 2005) ändern?
Mitgliederversammlung oder Vorstand?
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  #3 (permalink)  
Alt 13.10.2010, 23:46
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AW: Satzung/ Satzung ungültig ?

Anscheinend gibt es keine direkte Beschränkung zur Satzungsänderung im BGB. Daher gilt wohl zu diesem Thema der Inhalt der (alten) Satzung selbst. Ich würde es als normal ansehen, wenn
- der Beschluss einer Mitgliederversammlung vorbehalten ist,
- der vorgesehene neue Satzungstext in der Einladung enthalten wäre und
- eine qualifizierte Mehrheit für die Annahme eines solchen Antrages erforderlich wäre.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 04:47
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AW: Satzung/ Satzung ungültig ?

Eine Satzungsänderung muss dem Vereinsregister gemeldet werden. Beim öffentlichen Vereinsregister kann die Satzung eingesehen werden.
__________________
Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 09:26
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AW: Satzung/ Satzung ungültig ?

Es gilt die Satzung die beim Amtsgericht eingetragen ist, solange bis sie dort nicht mehr eingetragen ist, aus welchem Grund auch immer.

Eine Satzungsänderung ist Sache der MV.

Bei der Einladung genügt die Angabe der §§ die geändert werden sollen, der Text ist nicht notwendig.

Manche Vorstände versuchen mit dem Begriff "Satzungsneufassung" in der Einladung die Aufzählung der §§ zu umgehen, dies wird aber nur vom Amtsgericht akzeptiert, wenn es sich um eine Neufassung handelt, sprich es sind wirklich fast alles §§ grundlegend geändert.

Wenn ein Vorstand eigenmächtig eine Satzungsänderung durchgeführt und angemeldet hat, dann würde ich mal mit dem Amtsgericht telefonieren, denn dazu müsste es ja auch ein Protokoll der MV geben, was ja dann falsch wäre.........das könnte(würde) Folgen für den Vorstand haben.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 10:29
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AW: Satzung/ Satzung ungültig ?

Interessehalber: Wo steht geschrieben, dass nur eine MV die Satzung ändern kann?
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Alt 14.10.2010, 11:43
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AW: Satzung/ Satzung ungültig ?

In der Satzung stünde: Die Satzung kann nur mit 2/3 Mehrheit durch die Mitgliederversammlung geändert werden.
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Alt 14.10.2010, 11:51
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AW: Satzung/ Satzung ungültig ?

es ist nicht fest geschrieben, dass es nur die MV darf, allerdings damit es ein anderes Organ darf, wäre ein eindeutige Regelung in der Satzung notwendig.
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  #9 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 11:58
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AW: Satzung/ Satzung ungültig ?

Für dieses Beispiel ist es ja durch den Nachtrag des TE geklärt: Eine Satzungsänderung, die nicht in der MV beschlossen wurde, ist nichtig.

Aber grundsätzlich bleibt die Frage für mich noch offen: Wo steht geschrieben, dass nur eine MV die Satzung ändern kann? Im BGB habe ich nichts dazu gefunden...
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  #10 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 12:51
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AW: Satzung/ Satzung ungültig ?

BGB § 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung

dort ist eindeutig geregelt, dass die MV erstmal für alles zuständig ist, dies gilt natürlich auch und erst recht für die Satzung.
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