Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt Vorstandschaft und Neuwahlen innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Rücktritt Vorstandschaft und Neuwahlen Google Anzeigen Vorstands-Kommunikation Sicherer Online-Datenraum für Gremien und Vorstand www.docurex.com Steuerberatung fürVereine Anträge für Fördermittel, Liquiditätsplanung www.stb-layer.de DOBA-Anleger aufgepasst Ansprüche wegen Renditefehler verjähren am 31.12.2011. Infos! www.judis-rae.de Folgender fiktiver Fall: Erster Vorstand hat extreme Probleme mit neuem Dirigenten.Der Dirigent wendet sich an Zweiten Vorsitzenden und erwartet, dass er seine Belange zukünftig mit diesem regeln kann um in Ruhe weiter tätig sein zu können. Zweiter Vorsitzender verweist darauf, dass dies nicht möglich ist, da er in der gesamten Vorstandschaft ohnehin nicht "für voll" genommen wird, sprich, keine Aussagen, Anregungen von ihm Gehör finden, er seit seines Amtsantrittes vor Monaten immer nur niedergeschrien wird und "ruhig" zu sein hat(dies war die normale Umgangsform in dieser Vorstandschaft). Der Dirigent initiiert darufhin innerhalb des aktiven Vereins durch Andeutungen über Missstände in der Vorstandschaft (womit er recht hat) einen "Aufstand" im Verein um für einen Vorstandswechsel zu sorgen, der zweite soll der erste werden, andere Vorstandsmitglieder ersetzt werden. Der zweite Vorsitzende wird von der restlichen Vorstandschaft als "Brandopfer" genommen, zum Erhalt seiner Ämter und geplantem Rauswurf des Dirigenten. Mit Lügen und haltlosen Anschuldigungen vor den Vereinsmitgliedern zum Rück- und Austritt gedrängt. Er setzt für die aktiven Vereinsmitglieder ein Schreiben auf mit schriftlicher Stellungnahme und Belegen, die sämtliche Anschuldigungen und Lügen aufdecken, tritt dann zurück und aus. Auf Druck von mehreren aktiven Mitgliedern tritt zwei Wochen später der restliche Vorstand zurück und zum Teil aus. Nun holen viele aktive Vereinsmitglieder den ehemaligen zweiten Vorsitzenden wieder zurück in den Verein und wünschen, dass er als erster Vorsitzender bei Neuwahlen kandidiert. Einige "Altgediente" wollen dies jedoch nicht, vertrösten die aktiven Mitglieder, man habe Zeit bis zu Neuwahlen..., und hätten sehr gerne die "alte" Vorstandschaft zurückgeholt. Dies gelingt ihnen jedoch nicht. Vor den bald anstehenden Neuwahlen sollen nun den Vereinsmitgliedern gleich die neuen "passenden" Anwärter für Vorstandsämter "vermittelt" werden. Auf Drängen vieler Aktiven bittet der ehemalige zweite Vorstand um ein Beitrittsformular für den Verein, um sich ebenfalls für ein Amt aufstellen lassen zu können. Dies wird mit der Begründung abgelehnt, man sei nicht geschäftsfähig und das könne erst nach den Neuwahlen gemacht werden. Somit will man eine Kandidatur des ehemaligen zweiten Vorsitzenden verhindern, dessen Rückkehr von diesen Personen ohnehin nicht gewünscht wurde. Zwischen Amtsniederlegung des restlichen Vorstandes und der anstehenden Neuwahl liegen zwei Monate, in denen sich ein aktives Mitglied für alle anstehenden Aufgaben, Auftrittsvorbereitungen, zur Verfügung gestellt hat. Diese wird "geführt" vom Ehrenvorstand. Dass die restliche Vorstandschaft nicht, ohne vorher Neuwahlen durchzuführen, hätte zurücktreten dürfen, ist mir bekannt. Frage: Hat der ehemalige zweite Vorsitzende noch eine Möglichkeit, sich für Neuwahlen austellen zu lassen, da hier doch einiges nicht rechtmäßig lief? Viele aktive Mitglieder wünschen sich diese Person im Vorsitz und nicht den mittlerweile bekannt gewordenen Kandidaten der sich schon vor den Neuwahlen als neuer Vorsitzender bekannt macht. Die Satzung schreibt hierzu: Vorstandsmitglieder können jederzeit ihr Amt niederlegen, nichts darüber, wann und wie Neuwahlen zu regeln sind. Doch dann tritt das BGB in Kraft, meiner Kenntnis nach. Den Antrag für eine aoMitgliederversammlung(nur möglich, wenn 2/3 aller, auch Fördermitglieder den Antrag stellen, es waren jedoch nur 2/3 der aktiven) oder einem klärenden Gespräch im Vorfeld wurde von dieser restlichen Vorstandschaft monatelang abgelehnt. Danke für das Lesen und die Antworten . |
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| AW: Rücktritt Vorstandschaft und Neuwahlen
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Rücktritt Vorstandschaft und Neuwahlen Ich denke man sollte den Fall einfach mal dem zuständigen Amtsgericht schildern, vielleicht findet man dort Gehör, wenn man ein schlüssiges Konzept vorlegt und ggfs, dazu noch ein paar Unterschriften von anderen Mitgliedern die dies unterstützen. Es kann ja durchaus sein, dass das Amtsgericht einen Notvorstnd bestellt, einfach mal mit anderen Mitgliedern sprechen und dann beim Gericht anrufen. (kleiner Hinweis: Absätze und Leerzeilen erleichtern das Lesen)
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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