Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt v. Vorstandsmitgliedern vor Neuwahlen innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| mal angenommen. In einem eingetragenem Verein - Wahlen des Vorstandes sind alle 2 Jahre. Auf der Jahreshauptversammlung im Jahr dazwischen treten 5 Vorstandsmitglieder von 6 von ihrem Amt mit sofortiger Wirkung zurück. Müssen diese 5 sofort ihre Tätigkei einstellen? Ist jetzt das übrig gebliebene Vorstandsmitglied für die Führung verantwortlich? Muss er die jetzt erforderliche außerordentliche Versammlung einberufen? Darf er dazu sich Helfer organisieren oder muss der zurückgetretene Vorstand bis zur Neuwahl zur Verfügung stehen? Vielen Dank für die Antworten umariechen |
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| AW: Rücktritt v. Vorstandsmitgliedern vor Neuwahlen Moin, die Lösung der Frage findet sich möglicherweise in der Satzung des Vereins. Wenn dort über die Maßnahmen beim Rücktritt nichts geregelt ist gilt folgendes: Mit dem Rücktritt der Vorstandsmitglieder ist deren Vorstandstätigkeit beendet, sie haben keine Rechte oder Pflichten aus dem Vorstandsamt. Das verbleibende Vorstandsmitglied ist verpflichtet, unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen mit dem Tagesordnungspunkt "Neuwahl der Vorstandsmitglieder". Sinnvoll ist es, wenn Sie die entsprechende Satzungspassage zum Vorstand im Wortlaut hier einstellen. |
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| AW: Rücktritt v. Vorstandsmitgliedern vor Neuwahlen Guten Morgen ugoetze, vielen Dank für diese schnelle Antwort. Folgende Satzungspassage: Scheidet ein Vorstandsmitglied während des Geschäftjahres aus, so kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Ersatzmann bestimmen. Gilt das auch, wenn von 6-5 ausscheiden? umariechen |
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| AW: Rücktritt v. Vorstandsmitgliedern vor Neuwahlen Ja, die Satzungsbestimmung ist eindeutig: Das verbleibende Vorstandsmitglied ist berechtigt und verpflichtet für die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Ersatzpersonen zu bestimmen. |
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